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Keine größere Wohnung für Hartz-IV-Empfänger wegen Hundes

Wer ein Haustier hält, hat keinen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere Wohnung. Dieser Auffassung war eine Hundebesitzerin, die sich gegenüber Leistungsempfängern mit Kindern benachteiligt fühlte. Das angerufene Sozialgericht Dessau-Roßlau folgte ihrer Auffassung jedoch nicht. Das Arbeitslosengeld II sieht keine Sonderleistungen bei Haustierhaltung vor. Auch bei der Bemessung der angemessenen Wohnungsgröße dürfen Haustiere nicht berücksichtigt werden. Sie können nämlich - anders als Kinder - keine Personen einer Bedarfsgemeinschaft sein.

Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 16. April 2008, rechtskräftig

Hintergrund:

Die Regelleistung für das Arbeitslosengeld II beträgt gemäß § 20 SGB II derzeit 345 € für Alleinstehende; im Haushalt lebende Kinder erhalten 80% des Betrags. Nur in wenigen Ausnahmefällen, zu denen die Kosten der Haustierhaltung nicht gehören, sind weitere Zahlungen im Wege eines Mehrbedarfs zulässig. Die Unterkunftskosten werden gemäß § 22 SGB II übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach der Anzahl der zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen. So sind für etwa für Alleinstehende maximal 50 qm Wohnfläche angemessen.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 31. Mai 2008 um 9:47 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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5 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Diana am Mittwoch, 1.10.2008.

Hallo,
ich habe eine Frage wegen Tierarztkosten!
Mein Kater (17 Jahre) ist leider am Montag gestorben, da er krank war habe ich jetzt Tierarztkosten von ca. 140 Euro.
Mir hat jemand erzählt das man bei der Haltung von Hunden die Steuern zurückerstattet bekommt, einen Zuschuss zum Futter erhält und die Kosten von Tierarzt übernommen werden. Leider kann ich nirgends etwas darüber finden.
Meine Frage ist,stimmt das mit den Kostenübernahmen bei Hunden und gilt das auch bei Katzen?

Grüße Diana


2. ... Kommentar von Steinbock am Mittwoch, 1.10.2008.

Das war zu damaliger Zeit evtl. noch so, jedoch seit Hartz IV zum 01.01.2005 eingeführt wurde, sind keine Gelder mehr für “Sachen” ( Hunde, Katzen, Vögel …. ) eingeplant und daher aus dem Regelsatz zu finanzieren.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: z.B. Blindenhunde oder zur Lebrnsgestaltung benötigte anerkannte Hunde (Tiere) werden auch vom Sozialamt finanziert.

Sollte jemand erzählen, seine Hunde oder Katzen werden vom Amt getragen, dann kann man beruhigt den “Vogel” zeigen.


3. ... Kommentar von Diana am Mittwoch, 1.10.2008.

Hallo Steinbock,
erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Der jenige der mir das gestern erzählt hat, sagte das sei im Grundgesetz verankert.
Ich konnte das auch nicht glauben, aber es hätte ja sein können.

Gruß Diana


4. ... Kommentar von Steinbock am Mittwoch, 1.10.2008.

Was soll im GG stehen? Das Hunde und Katzen vom Sozialamt getragen werden?

Also wenn Sie den grundgesetzfesten Geschichtenerzähler wieder treffen, dann lassen sie sich solche Märchen besser zur Nachtruhe erzählen, es sei denn, sie kommen aus dem Lachen nicht mehr raus.

… je länger der Tag um so besser die Geschichten.


5. ... Kommentar von Diana am Mittwoch, 1.10.2008.

werde ich machen.
Danke !

werde aber mal mal nachfragen was im GG stehen soll


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