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Sonntag, der 23. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Keine Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs durch Verpflichtung des Beamten zur Bewerbung

Ein bei der Deutschen Telekom AG eingesetzter Beamter, der amtsangemessen beschäftigt werden will, ist nicht verpflichtet, sich auf Stellen bei der Telekom oder ihren Tochterunternehmen zu bewerben. Kommt er einer entsprechenden Weisung nicht nach, darf er deswegen nicht gemaßregelt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger wurde im Dezember 2003 im Zuge personeller Umstrukturierungen von seinen bisherigen Aufgaben entbunden und zu der Personalservice-Agentur Vivento der Telekom versetzt. Dort wurde ihm - wie allen zu Vivento versetzten Beamten - kein neuer Aufgabenbereich übertragen. Die Telekom forderte ihn auf, an Bewerbungsverfahren um freie Stellen teilzunehmen, deren Ausgang ungewiss war. Die Telekom wurde rechtskräftig verurteilt, den Kläger amtsangemessen zu beschäftigen. Gleichwohl sprach sie wegen seiner Weigerung, sich zu bewerben, eine schriftliche Missbilligung aus und drohte dem Kläger disziplinarische Sanktionen an. Das Verwaltungsgericht hob die Missbilligung auf.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil bestätigt. Der Kläger brauchte der Aufforderung zur Bewerbung nicht nachzukommen. Sie war rechtswidrig, weil die Telekom dadurch ihre Pflicht verletzte, den Kläger amtsangemessen zu beschäftigen. Das Bestehen dieser Pflicht hatte der Senat bereits in seinem gegen die Telekom ergangenen Urteil vom 22. Juni 2006 - BVerwG 2 C 26.05 -ausgesprochen (Pressemitteilung Nr. 35/2006).

Quelle: BVerwG 2 C 126.07 - Urteil vom 18. September 2008

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 21. September 2008 um 9:32 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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5 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Heia am Montag, 22.9.2008.

Das ist nur einer von unzähligen Beamten, die auf Grund von “Umstrukturierung”keinen Dienstposten mehr haben.
Was wird mit denen?
Bleiben die unter Weiterzahlung ihrer Bezüge zu Hause?
Die Bezüge sind doch auch vom Steuerzahler aufzubringen.
Für was brauchen wir eigentlich Beamte???


2. ... Kommentar von lollorosso am Montag, 22.9.2008.

Zitat:Die Bezüge sind doch auch vom Steuerzahler aufzubringen

Durchgefallen - Telekombeamte werden nicht vom Steuerzahler bezahlt !!


3. ... Kommentar von Telekomiker am Dienstag, 23.9.2008.

So ist es.
Beamte der Postnachfolgeunternehmen werden nicht vom Staat bezahlt, sondern vom dem Unternehmen. Außerdem werden auch noch Beiträge für die Pension abgeführt. Auch die 55er Frühpension wird von der Telekom finanziert.

Aber bei so viel Märchen über die Beamten ist es eigentlich sinnlos so etwas zu Schreiben!


4. ... Kommentar von Heia am Dienstag, 23.9.2008.

Gut, mal wieder was dazugelernt.
Wenigstens was die Telekom betrifft.


5. ... Kommentar von alex am Mittwoch, 24.9.2008.

Wenigstens haben die Beamten noch eine Lobby und sind in der Lage, ihre Rechte durchzusetzen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, so ein Sprichwort und die Richter sind selbst Beamte, die ihre Rechte gewahrt sehen wollen. Was die Telekom mit ihren Beamten versucht zu veranstalten ist und bleibt rechtswidrig - aber man kann es ja mal versuchen, so anscheinend das Motto und munter das Geld der Telekomkunden in von vornherein zum Scheitern verurteilten Verfahren zum Fenster rausschmeißen. Notfalls kündigt dann die Telekom ein paar Nicht-Beamte und nennt das ganze dann Umstrukturierungsmaßnahmen um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten bzw. auszubauen (man bietet Teilzeitkräften gleichwertige Jobs in 200 km Entfernung an).

Arme Menschen haben jedoch kaum eine Lobby und erst recht kein Geld, um ihre Rechte durchzusetzen.


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