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Keine Abzüge für in Wohngemeinschaften lebende Hartz-IV-Empfänger

Hartz-IV-Empfängern darf nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, nur weil sie in einer Wohngemeinschaft leben. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Mittwoch gibt es in den Gesetzen zur Arbeitsmarktreform den Begriff der Wohngemeinschaft nicht.

Dort gebe es nur Bedarfsgemeinschaften, die aber nicht dem Zusammenleben voneinander unabhängiger Menschen entsprächen.  (Az.: B 14/11b AS 61/06 R).

Quelle: justiz.nrw.de

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 19. Juni 2008 um 7:12 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von Nadine am Dienstag, 9.9.2008.

Hallo,

ich (Nadine) möchte im nächsten Jahr mit einem guten Freund (Andreas) in eine Wohnung ziehen. Wir sind kein Paar, aber schon lange sehr gut befreundet. Wir möchten gerne zusammenziehen, damit wir nicht “ganz alleine” wohnen und damit wir uns die Miete teilen können. Andreas ist Hartz IV - Empfänger und wohnt bereits in seiner eigenen Wohnung, die 43 qm gross ist und 340€ mit Strom und Nebenkosten kostet.

Wir möchten uns gerne eine ca. 60qm grosse Wohnung suchen mit 3 Zimmern, in der Andreas sein eigenes Zimmer hat, ich mein eigenes Zimmer habe und wir ein gemeinsames Wohnzimmer haben. Natürlich dann auch noch Küche und Bad…

So nun zu meinen Fargen:

1. Kann es sein, dass die Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr für Andreas zahlt, wenn wir zusammenziehen?

2. Wie groß darf die Wohnung höchstens sein und wie teuer darf Sie sein?

3. Bekommt Andreas auch weiterhin sein Geld “zum Leben” oder muß ich für Ihn aufkommen?

Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antwort!
Liebe Grüße!
Nadine


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