Keine Abzüge für in Wohngemeinschaften lebende Hartz-IV-Empfänger
Hartz-IV-Empfängern darf nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, nur weil sie in einer Wohngemeinschaft leben. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Mittwoch gibt es in den Gesetzen zur Arbeitsmarktreform den Begriff der Wohngemeinschaft nicht.
Dort gebe es nur Bedarfsgemeinschaften, die aber nicht dem Zusammenleben voneinander unabhängiger Menschen entsprächen. (Az.: B 14/11b AS 61/06 R).
Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.
1. ... Kommentar von Nadine
am Dienstag, 9.9.2008.
Hallo,
ich (Nadine) möchte im nächsten Jahr mit einem guten Freund (Andreas) in eine Wohnung ziehen. Wir sind kein Paar, aber schon lange sehr gut befreundet. Wir möchten gerne zusammenziehen, damit wir nicht “ganz alleine” wohnen und damit wir uns die Miete teilen können. Andreas ist Hartz IV - Empfänger und wohnt bereits in seiner eigenen Wohnung, die 43 qm gross ist und 340€ mit Strom und Nebenkosten kostet.
Wir möchten uns gerne eine ca. 60qm grosse Wohnung suchen mit 3 Zimmern, in der Andreas sein eigenes Zimmer hat, ich mein eigenes Zimmer habe und wir ein gemeinsames Wohnzimmer haben. Natürlich dann auch noch Küche und Bad…
So nun zu meinen Fargen:
1. Kann es sein, dass die Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr für Andreas zahlt, wenn wir zusammenziehen?
2. Wie groß darf die Wohnung höchstens sein und wie teuer darf Sie sein?
3. Bekommt Andreas auch weiterhin sein Geld “zum Leben” oder muß ich für Ihn aufkommen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antwort!
Liebe Grüße!
Nadine
2. ... Kommentar von silke
am Donnerstag, 8.1.2009.
ich beziehe hartz4 jetzt möchte das arbeitamt meine betriebskosten von 2005-2007 haben durfen sie das noch verlangen???
3. ... Kommentar von Joachim Grehl
am Donnerstag, 8.1.2009.
hallo silke
ob sie s dürfen ist immer so ne frage, es ist hier mehr die frage da du hartz4 beziehst ob du für jedes jahr deine betriebskosten bei der arge vorgelegt hast,
wenn ja fordere die mitarbeiter auf in deinen unterlagen nachzusehen, falls dir die sache nicht geheuer vorkommt, so nimm deinen letzten bewilligungsbescheid und geh damit zum amtsgericht und hole dir einen beratungsschein für einen anwalt (fachanwalt)
4. ... Kommentar von Joachim Grehl
am Donnerstag, 8.1.2009.
hallo nadine,
nur ein tipp nebenbei, trotz aller freundschaft und so bleibt getrennt was die wohnung betrifft,so geht ihr viel ärger und lauferei aus dem weg.
aber denk dran dein freund darf nicht die ganze woche bei dir sein und umgekehrt ist es genauso sonst könnte die arge den verdacht äußern das ihr eine gemeinschaft seid und und dein freund leistungsmißbrauch begeht.
also zieht erst zusammen wenn ihr verheiratet seid.
der staat will es ja so!
p.s. solltet ihr die möglichkeit haben im ausland einen job zu bekommen so nutzt diese. der staat will es doch nicht anders.
5. ... Kommentar von kerstin
am Dienstag, 1.9.2009.
Nein. zieht ruhigen Gewissens gemeinsam in diese Wohnung rechtlich könnt Ihr bis zum Bundessozialgericht gehen und über Medien. Ihr werdet Recht bekommen. Unterstützt um Gottes Willen nicht die Armuts Gesetze unserer derzeitig unfähigen Regierung. Wer in der Demogratie schläft, wacht in der Diktatur auf. und passt auf wen Ihr wählt. wir brauchen dringend mehr Initiative Aller Bürger gegen diese Gesetzesstümperei. Spielt dieses Drecks Spiel nicht mehr mit.
6. ... Kommentar von Elainoire
am Montag, 19.7.2010.
Ich bin im Moment bin ich auch auf der Suche nach einer Wohnung für mich und meinen besten Freund. doch können wir nicht richtig nach einer wohnung suchen da wir beide hartz4 empfänger sind, und das Jobcenter und noch keine erlaubnis gegeben hat eine wohngemeinschaft zu gründen. wisst ihr so grob was uns zusteht an qm und kaltmiete? und wie sollen wir nachweisen das wir kein päärchen sind? zudem steht er in der Schufa, das heisst das erschwert die Wohnungssuche allgemein.
7. ... Kommentar von AbisZ
am Dienstag, 20.7.2010.
@Elainoire
Jedem ALG2-Empfänger stehen 45-50 qm Wohnfläche zu.
Es könnte ( - - -) ggf. eine 4 Zi-Wohnung sein, wenn die Kosten “angemessen” sind.
Hier die Richtlinien der verschiedenen Landkreise oder Kommunen: harald-thome.de. oertliche richtlinien
oder direkt bei der ARGE oder LRA oder Kommune erfragen,
wie hoch die Kosten (Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung) sein dürfen;
dann die Kosten für Inserate usw. beantragen - schriftlich und mit Empfangsbestätigung auf der Kopie des Antrags
und wenn passende Wohnung gefunden wurde, die “Erlaubnis” zum Umzug einholen mit gleichzeitigem Antrag auf Erstattung der Umzugskosten - nennt sich Wohnungsbeschaffungskosten.
Antrag - ebenfalls wie immer schriftlich und mit Empfangsbestätigung der ARGE auf der Kopie des Antrags.
Nachweisen muss das Jobcenter, dass ihr ein “Pärchen” seid - nicht umgekehrt - siehe Entscheidungen http://www.bundessozialgericht Punkt de; auch in der Urteilsdatenbank von tacheles “Suchbegriff eingeben” und sonst auch zu finden überall im Netz
GUT Wohnung FIND
8. ... Kommentar von AbisZ
am Dienstag, 20.7.2010.
9. ... Kommentar von sabrina
am Mittwoch, 25.8.2010.
ich kann mit meinen sohn und besten freund zusammen ziehen als WG die ziehen nur einen teil der miete ab. am besten ist es das ihr einen haupt vertrag und einen untermietvertrag vorlegt usw. wir suchen uns gerade eine 4 zimmer wohnung weil 2 wohnungen für knapp a 500 euro zu teuer ist denn er ist kaum zuhause und ich bin dank einen unfall bis auf weiteres krankgeschrieben. jedenfalls habe ich mich mit der arge unterhalten und die sagten ist kein problem muss nur 2 getrennte schlafzimmer und der kühlschrank muss unterteilt sein mit dem namen und 2 wäscheboxen und die wäsche darf nicht von den anderen im anderen schrank sein also kurz gesagt alles muss getrennt sein.
10. ... Kommentar von Alex
am Donnerstag, 28.10.2010.
um Gottes willen, zieht bloß nicht zusammen. Ich hatte das Thema Monatelang mit einem guten Freund, den ich in einer Notsituation aufgenommen hatte nachdem die BG (er hatte einen schweren Arbeitsunfall) ihm von einem Tag auf den anderen das Verletztengeld gestrichen hatte und er die Miete nicht mehr zahlen konnte.
Wir hatten getrennte Zimmer, nicht mal ein gemeinsames Wohnzimmer, zwei Kühlschränke, zwei Wäscheboxen, zwei Föne etc., es war alles getrennt. Ich hatte bereits eine andere Wohnung in Aussicht, die ich aber erst 4 Monate später beziehen konnte, habe das alles nachgewiesen, hat nix genutzt. Die ARGE Rhön Grabfeld hat uns trotzdem als Bedarfsgemeinschaft hingestellt da er zur Antragsstellung von ALG2 bereits über ein Jahr bei mir wohnte. Fazit: Er hat 6 Monate keine Leistungen bekommen, es wurde nicht mal Krankenkassenbeitrag gezahlt, obwohl er seit dem Unfall auf Medis von mehreren Hundert Euro angewiesen ist. Nach den 6 Monaten kam es zu einem Vergleich mit der VDK im Hintergrund (ich war bereits aus der Wohnung draußen), dann haben sie die Leistungen übernommen, aber NICHT rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt des Vergleichs,obwohl ich bereits 3 Monate nicht mehr mit ihm zusammenwohnte.
11. ... Kommentar von silvia
am Donnerstag, 21.6.2012.
mein sohn soll in einer wohngruppe zu den sommerferien.wie ist das dan ich bekomme hartz4 wird mir dann was von dem geld gestrichen oder nicht.bzw, darf ich dann noch meine drei zimmer wohnung behalten
12. ... Kommentar von Britwei28
am Donnerstag, 21.6.2012.
@ silvia,
wenn dein Sohn in eine Wohngruppe kommt und nicht mehr bei dir wohnt, wirst du wohl umziehen müssen. Das Amt übernimmt keine Kosten, die normalerweise für 2 Personen ausgerichtet ist. Anders wäre es, wenn dein Sohn über einen längeren Zeitraum zwischendurch bei dir wohnen wird und du das Zimmer freihalten musst!
Leider wirst du da keine Chance haben, selbst wenn dein Sohn dich zwischendurch besucht.
Da wirst du immer als Einzelperson angesehen und bekommst eben nur dafür Geld.
13. ... Kommentar von vulkano
am Samstag, 7.7.2012.
Also ich Harz 4 (eigene Wohnung) und meine freundin in insolvents auch eigene Wohnung. Wenn wir zusammenziehen,was habe ich für einbußen von der Arge zu befürchten? ich habe 354€ Regelsatz und bekomme meine Miete wo ich auch noch 40 euro zuzahle,zusätzlich muss ich dann Strom und Gas bezahlen.Wenn ich mit meiner Freundin zusammen ziehe , dann fallen die 40 Euro und die Nebenkosten weg. Aber bekomme ich dann noch meinen Regelsatz und einen Anteil der Miete?
Kommentar / Frage hinterlegen ...
Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren. Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.
Korbacherjunge zu:
Deutschland schrammt knapp an Rezession vorbei
JA wegen der Binnennachfrage brauchen wir sofort den Mindestlohn.
Vielleicht sollte unsere Regierung das auch mal begreifen.