Keine Abzüge für in Wohngemeinschaften lebende Hartz-IV-Empfänger
Hartz-IV-Empfängern darf nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, nur weil sie in einer Wohngemeinschaft leben. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Mittwoch gibt es in den Gesetzen zur Arbeitsmarktreform den Begriff der Wohngemeinschaft nicht.
Dort gebe es nur Bedarfsgemeinschaften, die aber nicht dem Zusammenleben voneinander unabhängiger Menschen entsprächen. (Az.: B 14/11b AS 61/06 R).
Quelle: justiz.nrw.de
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 19. Juni 2008 um 7:12 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
1 Kommentar / Frage veroeffentlichtWeitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Keine größere Wohnung für Hartz-IV-Empfänger wegen Hundes
- Doku-Soap: Geheime Helfer
- Keine Versicherungspauschale für Hartz IV Empfänger ohne Einkommen
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 27-II
- Vom Profi zum Hartz-IV-Empfänger
- Hartz IV Empfänger dürfen von der Agentur für Arbeit nicht darauf verwiesen werden bei Dritten - betteln - zu gehen, damit sie die tatsächlichen Kosten für eine Klassenfahrt aufbringen können .
- Hartz IV : Angemessene Unterkunftskosten für Hartz IV Empfänger der Stadt Aurich






