Das Sozialtickerportal

Samstag, der 05. Juli 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Kein Problem für Nebentätigkeit bei Krankschreibung

Sie haben sich die Rippen gebrochen und einen Zeh verrenkt? - dann ist das kein großes Problem, wenn Sie trotz Krankschreiben beim besten Freund die Telefonauskunft betreiben. Nach dem AZ 5 Sa 288/06, stellt das keinen Hinderungsgrund dar - mal schnell eine Nebentätigkeit zu verrichten, denn schließlich hat diese Tätigkeit keinen negativen Einfluss auf die Genesung und sollte auch unentgeltlich geschehen sein.

Im vorliegenden Fall, hatte ein Busfahrer einen privaten Unfall, wobei er sich die Rippen brach und fiel somit 2 Monate aus seiner Tätigkeit aus. Als sein Freund mal Personalprobleme in seinem Taxibetrieb hatte, sprang dieser glatt ein und pflegte die Kundschaft am anderen Ende der Strippe.

Daher sollte man beim kommenden Husten oder Schnupfbeschwerden von Kollegen genauer auf dessen Stimme achten, wenn man sich ein Taxi rufen will, denn es könnte sogar der Chef sein, welcher sich seit längerem im Genesungsurlaub befindet.

Gute Besserung allen !!!

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Montag, 26. März 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Aktuelle weitere Meldungen:


Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid