Kein Ausgleich des Kaufkraftverlustes für Hartz IV-Empfänger durch geplante Regelsatzanpassung
Anlässlich der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigten Regelsatzanpassung auf 351 Euro erklärt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:
Die zum 1. Juli 2008 geplante Erhöhung der Regelleistungen von 347 Euro auf 351 Euro reicht nicht, um den Kaufkraftverlust für Arbeitslosengeld II-Beziehende durch Preissteigerungen auszugleichen. Preisbereinigt sind die Regelleistungen für ALG II-Beziehende in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Der Anpassungsmechanismus für die ALG II-Leistungen muss dringend vom Rentenwert abgekoppelt und an die Entwicklung des Preisindex geknüpft werden.
Aufgrund eines internen Berichtes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. November 2007 hätte unter Berücksichtigung der Preisentwicklung die Regelleistung für Erwachsene bereits zum Juli des letzten Jahres 365 Euro betragen müssen. Dies entspricht einem Kaufkraftverlust von 5 Prozent im Vergleich zum Jahre 2003. In diesen Berechnungen sind die jüngsten Preissteigerungen insbesondere für Lebensmittel und Energiekosten nicht enthalten, so dass der aktuelle Kaufkraftverlust für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen noch höher sein dürfte.
Nicht nur Preissteigerungen sind bei der Bemessung von Regelleistungen zu berücksichtigen. Um dem Verfassungsgebot der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums zu genügen, muss die Bemessungsgrundlage der Regelleistungen für ALG II-Beziehende grundsätzlich neu geordnet werden. Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müssten die Regelleistungen für Sozialleistungsbeziehende heute mindestens 420 Euro betragen. Die Bundesregierung verharrt jedoch in Untätigkeit. Die vom ehemaligen Bundesminister Müntefering im August 2007 zugesagte Überprüfung der Regelleistungen ist auf Eis gelegt.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
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