Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Sonntag, der 23. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Kein Aufnahmeanspruch hessischer Schüler an Mainzer Gymnasien

Bild: © M.Kinder für SozialtickerEin in Hessen wohnhafter Schüler hat keinen Anspruch auf Aufnahme in ein staatliches Gymnasium in Mainz. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Ein Schüler mit hessischem Wohnsitz beantragte die Aufnahme in die Klassenstufe 5 eines Mainzer Gymnasiums, das bereits seine zwei Geschwister besuchen. Der Antrag wurde wegen der Ausschöpfung aller Schulplätze an den staatlichen Gymnasien durch Mainzer Schüler abgelehnt. Der hiergegen gerichtete Eilantrag blieb bereits vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Das rheinland-pfälzische Schulgesetz enthalte eine gesetzliche Verpflichtung aller Kinder und Jugendlicher, die in Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, zum Besuch einer Schule. Dieser Pflicht entspreche ein Anspruch rheinland-pfälzischer Schüler auf Ermöglichung des Schulbesuchs.

Dies gelte jedoch allein für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres Wohnsitzes rheinland-pfälzischem Landesrecht unterworfen seien, nicht aber für in Hessen wohnhafte Schüler. Denn die Ausgestaltung des Schulwesens, welche der ausschließlichen Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer unterliege, diene in erster Linie der Ausbildung der im eigenen Land lebenden Kinder und Jugendlichen. Es sei daher nicht zu beanstanden, den Zugang von Schülern zu öffentlichen Schulen auf Landeskinder zu beschränken. Eine konsequente Umsetzung dieser Auswahlpraxis schließe eine Verpflichtung zur Berücksichtigung anderer Landeskinder aus.

Beschluss vom 26. Juni 2008, Aktenzeichen: 2 B 10613/08.OVG

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 3. Juli 2008 um 11:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Plus Online Shop Plus Online Shop


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid