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Kein Aufenthaltsrecht bei rechtsmissbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung

Bild: © M.Kinder für SozialtickerEine ausländische Mutter hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn ihr minderjähriges Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine wahrheitswidrige Vaterschaftsanerkennung eines Deutschen erlangt hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die ghanaische Staatsangehörige wurde im Jahr 2002 nach ihrer Einreise in das Bundesgebiet Mutter eines Sohnes. Ein Deutscher erkannte mit ihrer Zustimmung die Vaterschaft an. Anschließend beantragte sie für sich eine Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft mit ihrem deutschen Kind. Im Rahmen eines Strafverfahrens räumte der deutsche Mann später ein, er sei nicht der Vater des Kindes; die Vaterschaftsanerkennung sei zur Sicherung eines Aufenthaltsrechts der Mutter verabredet worden. Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Mutter auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Die bewusst wahrheitswidrige in rechtsmissbräuchlicher Absicht erklärte Vaterschaftsanerkennung sei zwar wirksam. Der Sohn der Klägerin habe daher auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Eine Aufenthaltserlaubnis könne der Klägerin aber nicht erteilt werden. Der Schutz der Familie nach dem Grundgesetz gebiete in einem solchen Fall nicht die Gewährung eines Aufenthaltsrechts, das die Aufnahme einer Beschäftigung sowie die freie Wohnsitzwahl ermögliche. Eine Trennung von Mutter und Kind sei nicht zu befürchten, weil der Beklagte nicht beabsichtige, die Klägerin in ihr Heimatland abzuschieben.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 6. März 2008, Aktenzeichen: 7 A 11276/07.OVG

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