Kein Arbeitslosengeld II bei ungenehmigtem Aufenthalt im Ausland
Die 7. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat mit Gerichtsbescheid vom 06.02.2008 festgestellt, dass ein mehr als sechswöchiger Aufenthalt im ortsfernen Ausland den Anspruch auf Arbeitslosengeld II entfallen lässt.
Im zu entscheidenen Fall war der Hilfeempfänger , der Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezieht, ohne vorherige Absprache mit der Behörde für 7 Wochen zu seiner erkrankten Ehefrau nach Weißrussland verreist. Nach Auffassung der 7. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe habe die Leistungsbehörde zu Recht das für die Zeit der nicht genehmigten Ortsabwesenheit bewilligte Arbeitslosengeld II zurückgefordert . Weiterhin führte das Gericht an, dass die Erkrankung der Ehefrau des Klägers nicht lebensbedrohlich gewesen sei und vor allem hätte er wissen müssen, das sein Leistungsanspruch bei unerlaubter Ortsabwesenheit entfalle. Eine nachträgliche Genehmigung sei schon wegen der Dauer der Ortsabwesenheit von mehr als sechs Wochen ausgeschlossen.
- Sozialgericht Karlsruhe vom 06.02.2008 , - S 7 AS 4737/07 -
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgericht Karlsruhe - Mitteilungen 2008
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