Karlsruhe erteilt der Vorratsdatenspeicherung erneut einen Dämpfer
Zu der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zentrale Regelungen im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einstweilen außer Kraft zu setzen, erklärt Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:
Das Bundesverfassungsgericht hat der ausufernden Datenweitergabe im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorerst eine erneute Abfuhr erteilt. Wir begrüßen die konsequente Ausweitung der schon bestehenden Entscheidung auf polizeiliches Handeln im Bereich der Gefahrenabwehr und auf geheimdienstliche Tätigkeiten.
Damit wurde auch die CSU deutlich darauf hingewiesen, dass sie bei der Gesetzgebung in Bayern die bereits bestehenden Bedenken zum Thema Vorratsdatenspeicherung nicht beachtet hat.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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