Karlsruhe bestätigt Kritik der LINKEN an Asylbewerberleistungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter sind die darin festgelegten Leistungen für Asylbewerber zu niedrig und verstoßen damit gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi:
“Erneut hat das Bundesverfassungsgericht uns dergestalt bestätigt, dass sowohl Union und FDP als auch SPD und Grüne sich nicht nur unsozial verhalten, sondern dabei sogar das Grundgesetz verletzen. Es ist spannend, wann endlich auch eine dieser Parteien wieder den Weg zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit findet.”
Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle
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1. ... Kommentar von Obeliks01
am Mittwoch, 18.7.2012.
Wird jetzt der Hartz4 Satz gekürzt ? Irgendeine Begründung fällt der von der Lügen da sicher ein denn schliesslich müßen doch die Boni der Bänker und die Diäten der Politiker finanziert werden. Da ist es doch nicht sooo wichtig das alle ein Menschenwürdiges auskommen haben.
2. ... Kommentar von Loreley
am Mittwoch, 18.7.2012.
@Obelisk
nein, gekürzt wird der Hartz 4 Satz wohl nicht.
Sollte aber ein Hartz 4-Empfänger z.B. um 30 % saktioniert werden, dann sollte er politisches Asyl beantragen, denn dann erhält er ca. 330 € statt den ca. 260 € nach der Sanktion.
3. ... Kommentar von Loreley
am Mittwoch, 18.7.2012.
*Kleiner Nachtrag zu meiner Bemerkung: ich hatte “satire”-tags gesetzt, sehe aber gerade, dass die leider nicht angezeigt werden.
4. ... Kommentar von Sascha R
am Mittwoch, 18.7.2012.
Eines dürfte nunmehr klar sein: Die Regelsatzklagen, die derzeit beim Verfassungsgericht anhängig sind, werden nicht von Erfolg gekrönt sein. Warum? Weil das Verfassungsgericht für die Frage des soziokulturellen Existenzminimums einen Referenzwert benötigt. Jetzt wurde festgestellt, dass sich die Geldleistungen für Asylbewerber an den Regelsatzleistungen nach SGB II und XII zu orientieren haben. Deshalb ist nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht alsbald diesen Bezugswert wieder in Frage stellen wird.
“Weil das Verfassungsgericht für die Frage des soziokulturellen Existenzminimums einen Referenzwert benötigt”
Mit Sicherheit findet sich in Afrika ein Dorf, an dem man das Existenzminimum als Referenzwert festlegen kann. An deutsche Lebensverhältnisse richten sich die Sätze ja schon seit langem nicht mehr aus - es sei denn, es geht um die Erhöhung der Diäten.
Die deutsche Managerelite praktiziert dies ja schon seit Jahren erfolgreich: für die eigene Entlohnung wird auf die exorbitanten Gehälter der amerikanischen Kollegen verwiesen, für die Entlohnung der Belegschaft auf die Arbeiter in Indien/Afrika.
6. ... Kommentar von Sascha R
am Mittwoch, 18.7.2012.
Das bei Politikern kein ausgeprägtes Schamgefühl vorhanden ist, zeigt sich daran, dass teilweise die Diäten ( spiegel.de ) um Beträge erhöht werden, die teilweise den Regelsatz für Alleinstehende übertreffen. Die Überwiegende Mehrheit dieser Abgeordneten verteidigt natürlich die derzeitigen Regelsätze als ausreichend, bzw. halten sie sogar für zu hoch. Als das Bundesbverfassungsgericht 2010 über die damaligen Regelsätze entschieden hat, hat es einen entscheidenden Fehler begangen. Es wird ja immer von dem untersten Fünftel der Einkommensbezieher gesprochen. Die Abgeordneten im Bundestag sollen die Gesamtbevöllkerung repräsentieren. Deshalb hätte es dem Parlament den Auftrag geben müssen, dass min. 20% aller Abgeordneten, den politischen Mehrheitsverhältnissen entsprechend, für einen Zeitraum vom 6 Monaten ausschließlich mit den Bezügen nach SGB II alimentiert wird.
7. ... Kommentar von Odin
am Donnerstag, 19.7.2012.
Dass die Menschenwürde gewahrt wird, bekommen Asylbewerber jetzt 336.–€.
Ich finde das Richtig und Gut.
Asylbewerber leben jedoch auch in einer Gemeinschaft mit gemeinsamer Küche, Waschmaschine etc.
Warum bekommt mein behinderter Sohn, der mit mir in einer Gemeinschaft lebt nur
80 % der Regelleistung, also 299.–€.
@Sascha R “Weil das Verfassungsgericht für die Frage des soziokulturellen Existenzminimums einen Referenzwert benötigt.”
man kann mit einfachen mitteln beweisen , daß der referenzwert falsch berechnet wurde und ein menschenwürdige teilhabe an der gesellschaft praktisch nicht mehr möglich ist .
das problem ist , daß sozialrichter oft weisungsgebunden als staatsanwälte arbeiteten oder noch arbeiten werden und aus karrieregründen gesetze & rechte nach den maßstäben ihrer vorgesetzten auslegen .
9. ... Kommentar von Britwei28
am Donnerstag, 19.7.2012.
@ x
Es geht im Grunde gar nicht um den Referenzwert, denn der ist ja eindeutig viel zu niedrig!
Die Frage ist doch wer die Richter wählt, denn das gemeine Volk ist es ganz sicher nicht!
In einem Punkt gebe ich Ihnen vollkommen Recht, wenn Sie die Karriere ansprechen.
10. ... Kommentar von rosana
am Donnerstag, 19.7.2012.
Dieses Urteil dürfte auch für Hartz4 interessant sein.
BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.7.2012 Randnummer 120
Zitat:
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
Deutlicher kann es nicht gesagt werden.
11. ... Kommentar von Loreley
am Donnerstag, 19.7.2012.
Nein, die Höhe von Hartz 4 bzw. der Grundsicherung ist mit diesem Urteil nicht bestätigt bzw. in Stein gemeißelt worden. Ich zitiere:
(…) Ob damit auch die möglicherweise abweichenden Bedarfe derjenigen realitätsgerecht abgebildet werden, auf die das Asylbewerberleistungsgesetz Anwendung findet, ist nicht gesichert.
Ebenso wenig kann eine Aussage darüber erfolgen, ob auf dieser Grundlage ermittelte Leistungen an Berechtigte in anderen Fürsorgesystemen einer verfassungsrechtlichen Kontrolle Stand halten können. Da jedoch derzeit keine anderen tauglichen Daten zur Verfügung stehen, bleibt dem Bundesverfassungsgericht nur die Annahme, dass jedenfalls die wesentlichen Grundbedarfe durch Leistungen in einer am Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz orientierten Höhe vorübergehend gedeckt werden können. (…)
12. ... Kommentar von erika
am Freitag, 20.7.2012.
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
Deutlicher kann es nicht gesagt werden.
- und trotzdem wird es nicht verstanden, siehe die vielen sanktionen -
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Korbacherjunge zu:
Deutschland schrammt knapp an Rezession vorbei
JA wegen der Binnennachfrage brauchen wir sofort den Mindestlohn.
Vielleicht sollte unsere Regierung das auch mal begreifen.