Kalter Krieg in deutschen Amtsstuben?
Nach den letzten Übergriffen von Antragstellern für ALG II auf Mitarbeiter der Amtsstuben, wurde heftig diskutiert, ob gegen derartige gewalttätige Auseinandersetzungen ein probates Mittel zur Gegenwehr vorhanden ist?
Mitarbeiter werden durch Extra-Schulungen sog. “Deeskalationschulung”, vermittelt durch den psychologischen Dienst, auf Gesprächsverhalten vorbereitet. Mit Feingefühl wird versucht auf die Antragsteller einzugehen, denen die Sachbearbeiter bei Ablehnung ihre Entscheidungen übermitteln müssen.
Aber kann eine Empfehlung, wie sie nun vom Geschäftsführer der Arge ‘Hof Land’, Olaf S., ausgesprochen wurde, ein Probates Mittel sein:
“Wir haben unseren weiblichen Mitarbeitern empfohlen, eine Reizgasspraydose im Schub zu haben.”
Quelle: Frankenpost.de
Der Einsatz eines solchen Mittels, bei Unverhältnismäßigkeit der Lage, kann dazu führen, dass Opfer zu Tätern werden. Eine Anzeige wegen Körperverletzung wäre dann die logisch weitere Konsequenz. Hoffentlich hat Olaf S. seine weiblichen Mitarbeitern auch über diese Konsequenz aufgeklärt?
Gewalttätige Auseinandersetzungen sollten und müssen aus Amtsstuben weichen. Es darf nicht sein, dass durch eine Form der gegenseitigen “Aufrüstung” ein permanentes Bedrohungsgefühl besteht, zumal der größte Teil der Antragsteller keine Gewaltbereitschaft zeigt und einer kooperativen Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern bestrebt ist. Wie unangenehm muss es für einen unbescholtenen Antragsteller sein, wenn in Zukunft Gespräche nur noch mit Personenschutz oder dem latenten Gefühl der Bedrohung “Sachbearbeiter” geführt werden können.
Es sollten im Vorfeld alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um wieder ein normales Kunden und Sachbearbeiter Verhältnis zu schaffen. Der “Kalte Krieg” muss ein Ende haben.
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