Justizministerkonferenz: Nur 25 Euro soll die Freiheit wert sein
Anlässlich des Beschlusses der Justizministerkonferenz, die Höhe der Haftentschädigung anzuheben, erklärt Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:
25 Euro sind keine befriedigende Antwort auf die seit 21 Jahren unveränderte Summe von 11 Euro Haftentschädigung pro Tag für zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung. Damit ist die Freiheit immer noch eklatant unterbewertet. Wir gehören immer noch zu den Schlusslichtern in Europa. Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig.
Die Justizministerkonferenz traut sich unter dem Diktat der Finanzminister nur in Trippelschritten vorwärts. Kein Bundesland gibt derzeit mehr als einen fünfstelligen Betrag für Haftentschädigung aus. Die Länderfinanzminister müssen erkennen, dass eine Vervielfachung verkraftbar ist.
Wir werden daher in den nächsten Wochen einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der den Wert der Freiheit angemessen berücksichtigt.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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1. ... Kommentar von Jo.
am Samstag, 22.11.2008.
11 Euro pro Tag, Super! Ich hätte nie gedacht, dass meine Freiheit so viel wert ist… Jetzt aber mal Spass beiseite: Was würde denn passieren, wenn ich tatsächlich für eine Monat unschuldig eingebuchtet würde, wären dann mit den 330 Euro auch die Nebenfolgen abgegolten, wie z. B. Rufschädigung, Verdienstausfall, Jobverlust, Wohnungsverlust, etc. ?
2. ... Kommentar von Steinbock
am Samstag, 22.11.2008.
Jepp … 330 Euro sollte doch der Ruin Jedem zu Unrecht Inhaftierten wert sein - oder? Aber ein Trost kann man beruhigt der Justiz zu Gute halten, den zwangsweisen Anwalt, den muss man nicht auch noch von den 330 Euro zahlen, so das man dann gleich aus dem Knast entlassen zum Sozialamt gehen kann, weil Wohnung weg, Job weg und die soziale Stellung erst recht.
Daher jubeln, wenn die “Goldene Acht” an der Türe klappert … auf geht es in den Ruin !!!
3. ... Kommentar von Bitte erst informieren
am Dienstag, 9.12.2008.
Lieber Jo,
Die bisher 11 und künftig wohl 25 Euro pro Tag sollen nur den immateriellen Schaden ausgleichen, also den, der nicht materielle Werte betrifft. Alles andere wird natürlich zusätzlich übernommen, z.B. Verdienstausfall, Rentenversicherungsbeiträge etc.
Ob das ausreicht oder nicht, möchte ich nicht bewerten. Eine Meinung bilden kannst du dir ja selbst in Ruhe.
Der Text des Beschlusses der Justizministerkonferenz erklärt sich von selbst und ist angefügt:
Beschluss
Top I.5 a und b
Haftentschädigung
Die Justizministerinnen und Justizminister haben das Problem einer angemessenen Entschädigung für die aufgrund gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung erlittenen Nachteile nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) erörtert. Sie weisen darauf hin, dass es sich hierbei um den Ersatz eines ausschließlich immateriellen Schadens handelt und die entstandenen Vermögensschäden, wie beispielsweise Verdienstausfälle und Rentenversicherungsbeiträge, davon unabhängig und in vollem Umfang ersetzt werden. Die Justizministerinnen und Justizminister halten es für geboten, auch in Zukunft den Ersatz des immateriellen Schadens durch Pauschalbeträge zu leisten. Sie sprechen sich für eine Erhöhung des derzeitigen Pauschalbetrages von 11 Euro auf 25 Euro aus.
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