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Donnerstag, der 16. Oktober 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Jugendschutz: Pure Placebo-Politik statt wirksamer Reform

Ministerin von der Leyen legt dem Kabinett einen neuen Vorschlag zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vor. Dazu erklärt Kai Gehring, jugendpolitischer Sprecher:

Nach dem Scheitern ihrer Testkäufer-Pläne verabreicht Ministerin von der Leyen der Öffentlichkeit eine reine Placebo-Politik. Mit diesem Reförmchen wird das gestiegene Kontroll- und Vollzugsdefizit im Jugendschutz nicht angegangen. Der 7-Punkte-Plan des Runden Tisches zum Jugendschutz wird von der Ministerin nicht umgesetzt, sondern auf die lange Bank geschoben. Eine Novelle ohne höhere Kontrolldichten, schärfere Bußgelder und intensivere Kooperation bleibt ein zahnloser Tiger und reine Symbolpolitik. Wann und wie löst die Ministerin ihre Zusagen ein?

Dass die Altershinweise vergrößert werden sollen, ist zu begrüßen. Die Evaluation des Jugendmedienschutzes durch das Bredow-Institut wird aber ignoriert. Online-Spiele bleiben von einer Prüfung weiterhin völlig ausgenommen, die Zusammenarbeit der Kontrollinstitutionen wird nicht verbindlicher gestaltet. Unklare Rechtsbegriffe wie “gewaltbeherrschte Spiele” sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Gerichte.

Anstatt Testkäufe durch Kinder zu verbieten, trifft das Gesetz dazu gar keine Aussage. Die Notwendigkeit eines solchen Verbots belegen Fälle von unter 12-Jährigen, die in Kommunen als Testkäufer eingesetzt wurden. Kinder dürfen aus ethischen und pädagogischen Gründen keinesfalls als Lückenbüßer für fehlende staatliche Jugendschutz-Kontrollen missbraucht werden.

Wenn Bundesländer wie NRW Jugendliche als Testkäufer einsetzen, dann ist dies überhaupt nur in engsten Grenzen und nach klaren Kriterien denkbar, Herr Laschet! Dringend notwendig wären ein Mindestalter von 16 Jahren, der Einsatz außerhalb ihres sozialen Nahraums, psychologische Eignungstest, regelmäßige Schulungen und Nachbereitungen, die Begleitung durch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungs- oder Jugendämter, eine Einwilligungserklärung der Eltern sowie eine Dokumentation und wissenschaftliche Evaluation. Ohne solche klare Spielregeln sollten die Länder ihre ungeregelte und willkürliche Testkauf-Praxis umgehend einstellen.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

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