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Jobcenter Zwickau … Reaktion auf Offenen Brief

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf den Offenen Brief, der Ihnen gestern von Herrn Pianski von der „Arbeitsloseninitiative Gegenwind e.V.“ und Frau Kühr von der „Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau“ zugegangen ist, äußert sich die Geschäftsführung des Jobcenters Zwickau wie folgt:

Seit 2008 setzen die einstigen ARGEn Zwickau Stadt, Zwickauer Land, Chemnitzer Land und Stollberg und heute das Jobcenter Zwickau bei Beratungsgesprächen den § 13 Abs. 4 Zehntes Sozialgesetzbuch um, und es ist für die Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit, dass Kunden ihren Beistand im Beratungsgespräch hinzuziehen können.

Wiederholt entstand bei den Jobcenter-Mitarbeitern in Beratungsgesprächen, denen Vertreter des Vereins “Gegenwind” beiwohnten, der Eindruck, dass das vordergründige Interesse dieser Beistände nicht ausschließlich an einer Unterstützung der Leistungsbezieher bestand, sie vielmehr politische Interessen kommunizieren und durchsetzen wollten.

Des Öfteren ist der Dienstbetrieb in den ARGEn und im Jobcenter Zwickau in der Vergangenheit durch ein provokantes Auftreten einzelner Mitglieder des Vereines massiv gestört worden. So konnten andere Kunden beispielsweise ihre terminierten Beratungsgespräche mit erheblichen Verspätungen in Anspruch nehmen.

Ausgangspunkt für den im Offenen Brief angesprochenen Vorfall war ein komplexes Problem eines Leistungsempfängers. Dieser hatte - anfänglich in Begleitung zweier “Gegenwind”-Beistände - bei der zuständigen Sachbearbeiterin vorgesprochen. Da das Problem nicht geklärt werden konnte, wurde die zuständige Teamleiterin einbezogen – weiterhin in Anwesenheit der beiden Beistände.

Zwischenzeitlich waren vier weitere “Gegenwind”-Mitglieder erschienen und begehrten in provokanter Art und Weise ebenfalls Zutritt zum Büro der Teamleiterin, um am bereits begonnenen Gespräch teilnehmen zu können. Der Teamleiterin war vom Kunden nicht signalisiert worden, dass er vier weitere Beistände zum Beratungsgespräch benötigt. Aus diesem Grunde wurde das Hinzukommen von weiteren vier Beiständen abgelehnt.

Da das Auftreten der vor der Tür stehenden Vereinsmitglieder eine Eskalation befürchten ließ und das Jobcenter der gesetzlichen Regelung durch die Anwesenheit der zwei Beistände ausreichend nachgekommen war, verwehrte der Sicherheitsdienst verbal in Ausübung des Hausrechtes den Zutritt in das Büro der Teamleiterin.

Die Aufgabe des Sicherheitsdienstes im Jobcenters ist es, das Jobcenter bei der Durchsetzung des Hausrechtes zu unterstützen, Mitarbeiter und Kunden vor verbalen und tätlichen Bedrohungen und Angriffen zu schützen, sowie deeskalierend Einfluss zu nehmen und Konfliktsituationen abzuwenden. In diesem Kontext hat der anwesende Mitarbeiter der Sicherheitsfirma entsprechend seines Auftrages korrekt gehandelt, indem er verbal den Zutritt weiterer Vereinsmitglieder aus den vorher genannten Gründen verweigert hat.

Das Jobcenter Zwickau distanziert sich von der Art und Weise des Vorgehens des Vereins „Gegenwind e.V.“, da unangemessenes Auftreten und unsachliche Gesprächsführung der Klärung von Kundenanliegen in keinster Weise dienlich sind.

Quelle: Müller - Geschäftsführer ( Zuschrift an Sozialticker )

Startseite - Veröffentlicht am: 25. August 2011 um 17:06 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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6 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Brita van Rijs am Donnerstag, 25.8.2011.

Bingo,
erwischt Jobcenter Zwickau, wieder sind die Schuld, die, die Fehler in der Behörde aufdecken Herr Müller. Ihre Antwort an die Redaktion, ist in vielen Teilen einfach falsch, da sie nur wie ich annehme, einseitige Infos ihrer Mitarbeiter haben. Sie machen eine falsche Aussage, wenn sie behaupten, dass mehr als 2 Personen den HE zur Teamleiterin begleiten wollten. Ausserdem muss ich ihnen sagen, dass es bei dem beteiligten Security-Mitarbeiter nicht das 1. Mal ist, dass er versucht, mit den Händenzu arbeiten, obwohl keinerlei Grund besteht. Herr Müller, ihre abgegebenen Stellungnahme und Tatsache liegen sehr weit auseinander, sie sind ganz einfach Falschen Aussagen ihrer Mitarbeiter aufgesessen. Eine Korrektur ihrerseits kann ja nicht verlangt werden.


2. ... Kommentar von Sebi-rockt am Donnerstag, 25.8.2011.

“… und das Jobcenter der gesetzlichen Regelung durch die Anwesenheit der zwei Beistände ausreichend nachgekommen war, verwehrte der Sicherheitsdienst verbal in Ausübung des Hausrechtes den Zutritt in das Büro der Teamleiterin.”

Liebe Jobcenter Mitarbeiter: Es steht ihnen nicht zu, zu beurteilen wie viele Beistände genug sind. Wenn ein “Kunde” 10 Beistände mitnehmen möchte, dann ist auch das sein gutes Recht. Es gibt laut Gesetz keine quantitative Beschränkung von Beiständen.

Wer Euch kennt, weiß wem er eher glaubt.

Ich persönlich würde eher einem brudermordenden Junky als dem Jobcenter glauben, aber das bleibt wohl jedem selbst überlassen.


3. ... Kommentar von Harry Hirsch am Donnerstag, 25.8.2011.

Was will uns Herr Müller mit dieser Erwiderung sagen?

Er will uns sagen , wenn Bürger dieses Landes jemanden als Beistand zum Amt begleiten, sie gefälligst ruhig zu sein haben, das Recht auf freie Meinungsäußerung im Jobcenter von Herrn Müller nicht zum Tragen kommt und schon gar nicht wenn es politische Äußerungen sind. Schon die Begleitung ist von politischem Interesse geprägt, denn wenn die Jobcenter ihren Aufgaben in ordnungsgemäßer Weise nachkämen, würde der Bürger keinen Beistand brauchen. Vergleichen wir das Jobcenter mit anderen Behörden, so muss man feststellen, dass das Phänomen des Beistandes nur in Jobcentern existiert.

Weiterhin verweist Herr Müller auf den Umstand, dass schon 2 Beistände im Zimmer anwesend waren und das aus diesem Grund das Jobcenter seiner Meinung nach dem Gesetz genüge getan wurde. Hieraus leitet er das Recht ab, dass vom Sicherheitsdienst gewaltsam weitere Beistände fern gehalten werden dürfen und begründet dies mit dem Hausrecht.

Da Herr Müller Volljurist ist, ist diese Herangehensweise schon sehr merkwürdig. Anstatt den Sicherheitsdienst zu beauftragen, mit allen Mitteln Beistand zu verhindern, hätte Herr Müller lieber zur gesetzlichen Möglichkeit gegriffen, entweder sofort ein Hausverbot auszusprechen oder wie es im Gesetz steht, den Beistand schriftlich zurückzuweisen.

Da wird er aber selbst gewusst haben, dass er Schwierigkeiten mit der Argumentation bekommen hätte. Bei der gewählten Form kann man herrlich den Mitgliedern von Gegenwind ungebührliches verhalten vorwerfen und sie so in eine ganz bestimmte Ecke rücken. Die eigenen Unzulänglichkeiten bleiben dabei außer Betracht. Stattdessen zieht man eine Art Selbstjustiz vor.

Diese Unterstellungen die Herr Müller in Bezug auf die Gespräche mit den Mitgliedern von Gegenwind macht, müssten eigentlich von kompetenten und ihre Arbeit beherrschenden Mitarbeitern bewältigt werden können, wenn es denn so ist, wie Herr Müller behauptet.


4. ... Kommentar von Streetfigther am Freitag, 26.8.2011.

Allgemein-wenn ein Jobcenter ein Jobcenter wäre und Jobs zu vergeben hätte würde es seinem Namen entsprechen.Hier ist dieser hochtrabende Name schon falsch.Politisches Interresse?Politik fängt in der kleinsten Familie an.
Wenn das alles so wäre wie die Jobcenter allgemein behaupten,hätten wir bundesweit nicht soviel Klagen,Wiedersprüche usw.Warum wehren sich Jobcenter gegen Beistände?Warum braucht man überhaupt einen Sicherheitsdienst?
Wenn alles ok wäre,braucht man doch keine Angst zu haben.Wenn man natürlich Zwangsverarmung durchsetzen will, gegen das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2010,keine qualifizierten Mitarbeiter hat,nur Angst um den eigenen Job hat,Leistungen unberechtigt auf 0 kürzt,Menschen verhungern,schwangeren die Existenz entzogen wird dann braucht man wahrscheinlich einen Sicherheitsdienst und hat was gegen Beistände.


5. ... Kommentar von Thomas Kallay am Freitag, 26.8.2011.

Liebe Leute,

die Zahl der Beistände gemäß § 13 Abs 4 SGB X ist in der Literatur (Wannagat, Hauck-Noftz) sehr wohl beschränkt, nämlich auf maximal drei Beistände pro Betroffenen.

Ich selbst habe einen diesbezüglichen Beschluß des hiesigen Sozialgerichtes Kassel erwirkt, schon in 2008, der sich auf oben genannte SGB-X-Kommentare bezieht.

Keineswegs bin ich ein Freund der Jobcenter-Büttel oder ihrer Befehlsgeber, sondern das genaue Gegenteil.

Mit immer 12 Jahren Erfahrung als ehrenamtlicher Erwerbslosensozialarbeiter verstehe ich diese Tätigkeit einschließlich der Beistandsleistung aber so, daß man als Beistand die Oberhand behält, in dem man durchaus auch angesäuert, aber trotzdem ruhig und sachkundig handelt und qualifiziert vorträgt - und zu Terminen pünktlichst erscheint und sich nicht mit Wachleuten oder gar Jobcenter-Mitarbeitern schlägert.

Immer dran denken: in den Jobcentern wissen alle, die dort arbeiten, daß sie Unrechtes tun. Die tun Unrecht, nicht wir Betroffenen, weil wir uns organisieren und legal zur Wehr setzen.

Wir müssen daher nicht so dumm sein, den Jobcenter-Bütteln einen riesigen Gefallen zu tun, in dem wir als Beistände im Jobcenter den Affen machen…

Oder seht das jemand ernsthaft anders?

Thomas Kallay


6. ... Kommentar von Hans M. am Montag, 14.11.2011.

Wie oft ich mich schon gegen die Lügen des Jobcenters Zwickau wehren musste, kann ich schon gar nicht mehr zählen.
Es handelt sich um 2 Beistände und 2 Vereinsmitglieder waren mit Flyer verteilen vor dem Jobcenter beschäftigt.
Die 2 Vereinsmitglieder kamen erst später hinzu und blieben auf dem Flur und machten keinerlei Anstalten den Raum zu betreten.
Hallo JC, ich bin’s, der Betroffene. Da werde ich das ja wohl wissen.
Lügengesindel.


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