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Ist eine 32€-Ordnungswidrigkeit rund 20-fache Steuergeldkosten wert ?

Bild: Sozialticker e.V. - PressemeldungWiesbadener Grundeinkommens -Initiative fordert Staatsanwaltschaft auf :

Rechtsgrundsatz der Ungleichbehandlung von Ungleichem gegenüber Hartz IV-Betroffenen anzuwenden

Weil eine Wiesbadener Hartz IV-Betroffene aus dem kargen 347€-Regelsatz eine 32€-Ordnungswidrigkeit nicht bezahlen konnte, soll sie nun 3 Tage Erzwingungshaft abbüßen und zusätzlich die durch Mahnungen verdoppelte Summe von 66 € zahlen. Das sei ein „übliches Druckmittel“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Frankfurter Rundschau vom 12. April.

Zwischen der Ordnungswidrigkeit im Jahre 2005 und dem Landgerichts-Beschluss zur Zulässigkeit der Haft im März 2008 liegt ein bürokratischer Marathon vom Ordnungsamt durch sämtliche Gerichtsinstanzen bis hin zur Staatsanwaltschaft, den die Wiesbadener Initiative Grundeinkommen für unverhältnismäßig hält. Nach ihrer Schätzung dürfte auf diesem Rechtsweg etwa das 20-fache der Ursprungssumme von 32 € entstanden sein, grob geschätzt rund 600 €.

Darüber hinaus teilt die im Januar diesen Jahres gegründete Wiesbadener Initiative Grundeinkommen ebenfalls nicht die Haltung der Staatsanwaltschaft: „Wir müssen alle gleich behandeln“. Das widerspricht nach Einschätzung der Initiative dem aus dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten differenzierten Rechtsgrundsatz des Willkürverbots. Danach darf der Staat nicht willkürlich wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Insofern rügt die Grundeinkommensinitiative, dass willkürlich ein in Armut lebender Bürger genauso behandelt wird wie einer, der ohne Not ein Bußgeld zahlen könnte, wenn er nur wollte.

Die Betroffene wäre bei auskömmlicher Lebensgrundlage durch ein von einem breiten gesellschaftlichen Spektrum gefordertes Bedingungsloses Grundeinkommen auch gar nicht erst in die Not gekommen, wegen 32 € von der Staatsgewalt mit Gefängnis bedroht zu werden. Die Initiative teilt die Einschätzung des Thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus, der jüngst beim Kolpingwerk auf einer Veranstaltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen kritisierte, dass staatliche Organe glaubten, die Bürger zu sehr belehrten und betreuen zu müssen. Althaus mahnte an, stattdessen „den Bürgern mehr zuzutrauen“.

TERMIN: Infostand und Sammlung , um der Betroffenen Gefängnis zu ersparen: Freitag 18. April von 14 bis 17 Uhr , Wiesbaden Mauritiusplatz.

Quelle: Wiesbadener Initiative Grundeinkommen - Link

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1. ... geschrieben von chris am Dienstag, 17.6.2008.

Habe gerade einen ähnlichen Fall. Trotz der damals eingereichten Verdienstnachweise für den Unterhalt meiner Kinder bei der Dienststelle X, hat die Dienststelle Y die Unterlagen nicht weiter gereicht und so einen Prozess provoziert, den ich dann von H4 zahlen sollte( ca. € 160.-). Heute dann wieder Post vom Vollziehungbeamten mit Pfändungdrohung. Meine Antwort an diesen als Fax hier zur Belustigung im Wortlaut:

——>

Hallo Herr Dxxxx, da ich unterhalb der Pfändungsgrenze existiere, bei Hilfe z. Lebensunterhalt von 347.- durch Arge meine Fixkosten bei ca. € 105 Euro p.M. liegen (frei verfügbarer Betrag = € 240) und ich eh die letzen 3-4 Tage des Monats nichts zu Essen habe, schlage ich vor mich zu inhaftieren. Am besten Ende des Monats, dann brauche ich nicht hungern. Doch gerne bin ich bereit meine Schuld auszugleichen, sobald ich wieder Erwerbstätig bin. Mfg Xxxx

Ps.
2 Vollziehungbeamte und ein Bundeszollvertreter konnten bei mir nichts Pfänden, sollten Sie sich jedoch bemüßigt fühlen noch einmal die Operation “Pfändung” anlaufen zu lassen, so machen Sie bitte schriftlich einen Termin aus und rufen mich dann vor der Haustür an. (Klingel defekt) 0xx 1xxxxx - danke für ihre Kooperation.

Pps.
Der zu Grundeliegende Prozess wg. Unterhalt war eine Farce, da dem Gericht bereits damals meine FiSituation klar sein musste, jedoch die Dienststelle Köln-X meine damaligen schriftlichen Anlagen aus der Dienststelle Köln-Y nicht angefordert oder ignoriert hatte.

Ppps.
Ich bin Deutschland.

——–> Zitat Ende


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