Invaliditätsschutz – eine wichtige Leistung der Rentenversicherung
Eine schwere oder chronische Krankheit, ein Unfall – es kann jeden treffen. Häufige Folge: Erwerbsminderung. Gut, dass es in solchen Situationen Hilfe gibt. Diese kommt von der gesetzlichen Rentenversicherung. Was viele nicht wissen, sie bietet nach wie vor den wichtigen Invaliditätsschutz. Das heißt, für diejenigen, die nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten können, gibt es eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Gegenwärtig erhalten etwa 1,6 Millionen Menschen in Deutschland diese finanzielle Unterstützung und damit eine neue Perspektive. Allein die Deutsche Rentenversicherung Hessen zahlt rund 57.300 Erwerbsminderungsrenten.
Um eine solche Rente zu erhalten, müssen allerdings bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sei. Der Antragsteller darf die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, muss mindestens fünf Jahre rentenversichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt worden sein. Medizinisch entscheidend ist: Wer weniger als sechs, aber noch mindestens drei Stunden arbeiten kann, erhält eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn die Erwerbsfähigkeit auf unter drei Stunden pro Tag gesunken ist.
Wichtig zu wissen: Tritt die Erwerbsminderung schon in jungen Jahren ein, hilft die Solidargemeinschaft mit einer Zurechnungszeit. Sie füllt die Lücke bis zum 60. Geburtstag und erhöht damit den Rentenanspruch. Eine Leistung, die nur die gesetzliche Rentenversicherung bietet!
Wer weitere Fragen hat – z. B. zu den Anspruchsvoraussetzungen, zum Hinzuverdienst oder zur Zahlung der Rente ins Ausland –, kann sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle oder das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter der Nummer “0800-100048012″ wenden.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Hessen
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