Innergemeinschaftliche Lieferung
Innergemeinschaftliche Lieferung:
- Ort der Lieferung bei Versendung,
- Freigabeerklärung nach Zahlungseingang,
- Lieferung per Nachnahme
1. Eine Lieferung gilt auch dann bei Beginn der Versendung in einem anderen Mitgliedstaat als dort ausgeführt (§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG), wenn die Person des inländischen Abnehmers dem mit der Versendung Beauftragten im Zeitpunkt der Übergabe der Ware nicht bekannt ist, aber mit hinreichender Sicherheit leicht und einwandfrei aus den unstreitigen Umständen, insbesondere aus Unterlagen abgeleitet werden kann (Änderung der Rechtsprechung).
2. Dem steht nicht entgegen, dass die Ware von dem mit der Versendung Beauftragten zunächst in ein inländisches Lager gebracht und erst nach Eingang der Zahlung durch eine Freigabeerklärung des Lieferanten an den Erwerber herausgegeben wird.
UStG § 3 Abs. 6
- Urteil vom 30. Juli 2008 XI R 67/07
- Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 3. Mai 2007 5 K 232/02 (EFG 2007, 1282)
Quelle: Bundesfinanzhof
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 4. November 2008 um 7:26 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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