Informationsfreiheitsgesetz: Welche Geheimnisse hat die Bundesregierung vor den Bürgern?
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt:
Transparenz der öffentlichen Verwaltung ist die beste Prophylaxe gegen Korruption.
Das Auskunftsgebaren der Bundesregierung gegenüber Parlament sowie Bürgerinnen und Bürger lässt leider regelmäßig mehr als zu wünschen übrig. Selbstverständlich müssen Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte und Geheimschutzbelange bei Auskunfts-ersuchen berücksichtigt werden. Eine generelle Ausrede für die Abwehr von Auskunftsersuchen dürfen diese Rechtspositionen aber nicht sein.
Die Bundesregierung muss das Informationsfreiheitsgesetz endlich vollständig und bürgerfreundlich umsetzen. Informationsfreiheit ist die Grundlage für ein offenes Verhältnis zwischen modernem Staat und mündigen Bürgerinnen und Bürgern. Sie sorgt für mehr Transparenz und stärkt die Zivilgesellschaft.
Das unter Rot-Grün verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz ist unbürokratisch und stellt die Verwaltungen nicht vor unzumutbare Belastungen.
In vielen Fällen müssen Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu Informationen mühsam erstreiten - in Widerspruchsverfahren oder vor Gericht. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich mit der Geheimniskrämerei aufzuräumen und das Gesetz endlich voll umzusetzen. Die Behörden dürfen sich nicht unbegründet durch Verweise auf Geschäftsgeheimnisse vor einer Auskunft drücken.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen klagt zurzeit vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Antwortpraxis auf parlamentarische Anfragen aus dem Bereich der Geheimdienste. Hier meint die Regierung, jedes Auskunftsersuchen mit dem Hinweis auf Geheimschutzbelange pauschal und unbegründet abwehren zu können.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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