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Samstag, der 04. Juli 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Mieter zu Mitteilung der Verbrauchsdaten verpflichtet

Karlsruhe/Berlin (DAV). Mieter sind verpflichtet, ihrem Vermieter die Verbrauchsdaten für Heizkosten oder den Stromverbrauch zu überlassen, damit dieser sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter unmittelbar mit dem Energielieferanten abrechnen.

Dies folgt aus einem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Februar 2009 (AZ: 9 S 523/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Der Vermieter eines Einfamilienhauses wollte sich einen Energiepass ausstellen lassen. Hierzu ist es erforderlich, die Verbrauchswerte der letzten Jahre zu benennen. Da die Mieter die jeweiligen Kosten mit dem Energielieferanten selbst abrechneten, wäre es für den Vermieter der einfachste Weg gewesen, diese von den Mietern zu erfahren. Diese weigerten sich aber unter Hinweis auf den Datenschutz. So klagte der Vermieter.

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Wir sind Deutschland - nur wer ist die Frage

Wir sind Deutschland - Zum Regierungsprogramm von CDU/CSU (Nachdenkseiten)

Die Union malt eine Welt, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Die Krise wäre nie gekommen, wenn man nur auf CDU und CSU gehört hätte. Alles was unter der Führung der Kanzlerin getan wurde, war erfolgreich. Für alles was schlecht läuft, sind die anderen schuld. Mehr an Schönfärberei und Selbstbeweihräucherung geht kaum. Das Programm bietet jeder Wählergruppe ein Zückerchen. Die Union setzt im Wahlkampf auf plumpen Klientelpopulismus. Hinter hohlem Pathos steht ein schlichtes Weiter-so.

Wenn man das Regierungsprogramm der Union durchliest, dann muss man den Eindruck gewinnen, die Christdemokraten lebten in einer anderen Welt. Da wird über die größte Wirtschaftskrise geredet, als hätten wir schon längst hinter uns und als stünde der Aufschwung schon vor der Tür.

„Alles in allem steht unser Land heute – 2009 – besser für die Zukunft gerüstet da als 2005.“

Und das natürlich alles dank der Union. Es wird so getan, als wäre die letzte Legislaturperiode unter Kanzlerin Merkel eine reine Erfolgsgeschichte, die nur noch durch eine Wiederwahl getoppt werden könnte. Man könnte meinen, als habe es vier Jahre eine Alleinregierung von CDU/CSU gegeben. Die Union rechnet sich alles zu, was sie für erfolgreich erklärt. Da ist dann der Koalitionspartner SPD für alles verantwortlich, was nicht so erfreulich ist.

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Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren

Der Deutsche Bundestag hat das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Neuregelungen schließen inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgen das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern.

“Unser Grundgesetz fordert nicht nur, Straftaten aufzuklären und die Schuld oder Unschuld des Täters in einem fairen Verfahren festzustellen. Ein Rechtsstaat muss auch die Opfer von Straftaten schützen. Dies gilt vor allem für Kinder und Jugendliche, aber auch für besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer, etwa solche einer Sexualstraftat oder eines schweren Gewaltverbrechens. Künftig werden Verletzte und Zeugen noch besser vor Belastungen im Strafverfahren geschützt und ihre Rechte gestärkt. Das Strafverfahren darf nicht zu erneuten Traumatisierungen der Opfer führen oder Zeugen gefährden. Wir stellen daher sicher, dass künftig Opfer schon bei der Anzeigeerstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden. Gleichzeitig erweitern wir die Möglichkeiten für Verletzte von Straftaten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Um das Persönlichkeitsrecht von Zeugen besser zu schützen, kann die Staatsanwaltschaft künftig die Adresse des Zeugen aus der Akte heraushalten oder später entfernen.

Auch der Schutz von Jugendlichen wird verbessert, indem wir die Alters-grenze von spezieller Jugend schützenden Vorschriften von 16 auf 18 Jahre anheben. Schließlich setzt das Gesetz ein deutliches Zeichen gegen die Genitalverstümmelung bei Kindern und Jugendlichen. Künftig können diese Taten von den Verletzten auch noch nach Eintritt ihrer Volljährigkeit angezeigt werden”, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das Gesetz knüpft an Verbesserungen für Opfer im Strafverfahren an, die zuletzt vor allem durch das Opferrechtsreformgesetz vom 1. September 2004 erreicht wurden. Das heute verabschiedete Gesetz weitere Verbesserungen in drei zentralen Bereichen vor.

Im Einzelnen

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Von der Baustelle geflohen - Zollbeamte nehmen illegal beschäftige Bauarbeiter fest

Geradezu fluchtartig hatte einer von drei osteuropäischen Hilfsarbeitern seine Arbeit auf einer Großbaustelle im Großraum Schweinfurt verlassen, um sich der Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu entziehen. Bereits Mitte Juni 2009 waren die drei osteuropäischen Männer gerade mit Presslufthammer und Schaufeln zu Gange, als sie von den Kontrollbeamten des Hauptzollamts Schweinfurt bei Aushubarbeiten angetroffen wurden. Die Zöllner überprüfen neben den Bestimmungen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch, ob bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen.

Während sich seine Kollegen am Bau schon morgens den Fragen der Zöllner stellen mussten, entschloss sich ein 21-jähriger Hilfsarbeiter zur Flucht. Trotz sofortiger Nahbereichsfahndung konnte der flüchtige Bauarbeiter erst am Abend durch zwei Ermittlungsbeamte des Hauptzollamts vorläufig festgenommen werden und dem Richter vorgeführt werden.

Die drei Osteuropäer hielten sich zum Teil bereits monatelang illegal in Deutschland auf und hatten auch keine Arbeitserlaubnis. Bei der Kontrolle durch die Zollbeamten wiesen sie zunächst echt wirkenden Ausweis-Kopien anderer Personen vor, in die lediglich das Lichtbild des eigenen Passes eingefügt war. Den Fälschungen kamen die Beamten jedoch auf die Schliche und die osteuropäischen Männer sehen sich nun mit dem Vorwurf des illegalen Aufenthalts, der Urkundenfälschung sowie der Arbeit ohne Arbeitserlaubnis konfrontiert. Darüber hinaus werden sie mit der baldigen Abschiebung oder der Auflage, in ihr Heimatland auszureisen, rechnen müssen.

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Hubschrauber bleiben am Boden - Kein Modellflug im Landschaftsschutzgebiet

Modellhubschrauber dürfen auf einer ehemaligen Raketenstellung der Bundeswehr in Finnentrop, die Teil eines Landschaftsschutzgebiets ist, nicht starten. Ein Verein von Modellfliegern, der die notwendige landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung erstreiten wollte, hatte vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg keinen Erfolg. Die 1. Kammer des Gerichts wies die gegen den Kreis Olpe gerichtete Klage mit Urteil vom 17. Juni 2009 ab.

In den Entscheidungsgründen führte die Kammer aus: Das in der Landschaftsschutzverordnung enthaltene ausdrückliche Verbot, im geschützten Gebiet Modellsport zu betreiben, sei rechtswirksam. Dass man das frühere Militärgelände in das Schutzgebiet einbezogen habe, sei trotz des weitgehend unveränderten baulichen Zustandes nicht zu beanstanden. Eine inselförmige Ausklammerung des Geländes aus dem Landschaftsschutz wäre der Unterschutzstellung der allseits angrenzenden Flächen abträglich gewesen, was auch durch das (bereits gescheiterte) Vorhaben eines Motocrossvereins, das Areal als Übungsgelände nutzen zu dürfen, belegt werde.

Der nunmehr geplante Betrieb von Modellhubschraubern mit Verbrennungsmotoren sei – jedenfalls ohne eine erhebliche Beschränkung der Flugzeiten, die der Antrag des Klägers nicht vorsehe – mit dem Schutzzweck der „besonderen Bedeutung für die Erholung“ nicht zu vereinbaren. Das Landschaftsrecht gehe von einer „stillen“ Erholung aus; emissionsträchtige Freizeitaktivitäten, bei denen die freie Landschaft nur als Kulisse in Anspruch genommen werde, seien von diesem Begriff nicht umfasst.

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Ein guter Tag für alle, die sich ehrenamtlich im Verein engagieren

Der Deutsche Bundestag hat zwei Gesetze zu Verbesserungen im Vereinsrecht beschlossen, insbesondere eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und Vorschriften, mit denen elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister erleichtert werden. Überdies kann beim Bundesministerium der Justiz ab heute kostenlos eine Informationsbroschüre zum Vereinsrecht bestellt werden. Darin werden einfach und verständlich alle Fragen rund um die Gründung, die Geschäftsführung und die Auflösung eines Vereins beantwortet.

“Heute ist ein guter Tag für alle, die sich ehrenamtlich im Verein engagieren. Mit den beiden heute beschlossenen Gesetzen verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Die Neuregelungen bringen eine angemessene Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände - sie werden künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen. Für alle, die sich kundig machen wollen, wie man einen Verein gründet und worauf man dabei achten muss, haben wir eine aktuelle Informationsbroschüre zum Vereinsrecht, die ab heute kostenlos beim Bundesjustizministerium bestellt werden kann. In den über 550.000 eingetragenen Vereinen in Deutschland wird unschätzbar wichtige Arbeit für Sport, Kultur und Soziales geleistet. Uns geht es darum, das Engagement dieser Menschen, die sich selbstlos für das Gemeinwesen einsetzen zu unterstützen und zu fördern. Denn das bürgerschaftliche Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft”, sagte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.

Zu den Vorhaben im Einzelnen:

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Bundestag verabschiedet Erbrechtsreform

Der Bundestag hat die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet.

“Wir haben ein gutes Erbrecht. Es besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren und hat sich grundsätzlich bewährt. Auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte Wertvorstellungen hat unser Erbrecht aber in einigen Bereichen keine zeitgemäßen Antworten - insbesondere dann, wenn es um die Gründe geht, aus denen ein Erblasser den Pflichtteil entziehen kann. Wir stärken die Testierfreiheit, damit jeder Einzelne sein Vermögen nach seinen Vorstellungen verteilen kann. Dennoch bleibt die familiäre Verantwortung innerhalb der Familien erhalten, denn eine Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass ihrer Eltern kann schon von Verfassungs wegen nicht entzogen werden”, erläuterte Bundesministerin Zypries die Erbrechtsreform.

“Zudem helfen wir solchen Erben, deren Erbe im Wesentlichen aus einem Vermögensgegenstand besteht und die einen Pflichtteilsberechtigten auszahlen müssen. Damit der Erbe in einer solchen Situation nicht das geerbte Haus oder die geerbte Firma verkaufen muss, um den Pflichtteilsanspruch erfüllen zu können, wird die gesetzliche Stundungsmöglichkeit künftig auf alle Erben erweitert”, ergänzte die Bundesjustizministerin.

“Nicht zuletzt verbessert das heute beschlossene Gesetz auch die Situation von Menschen, die nahe Angehörige pflegen oder die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen: Der demografische Wandel bringt mit sich, dass immer mehr Menschen Pflege und Betreuung benötigen. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht im Pflegeheim, sondern im häuslichen Umfeld versorgt. Dabei leisten Angehörige oft einen unschätzbar wichtigen Beitrag. In Zukunft werden solche Pflegeleistungen im Erbrecht auch dann berücksichtigt, wenn der Abkömmling dafür nicht - wie dies bislang gesetzliche Voraussetzung war - auf eigenes Einkommen verzichtet”, betonte Brigitte Zypries.

Die wichtigsten Punkte der Reform im Einzelnen

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