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Bundessozialgericht - Terminvorschau Nr. 30/12

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 23. Mai 2012 im Elisabeth-Selbert-Saal I über fünf Revisionen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu entscheiden; in vier Verfahren nach mündlicher Verhandlung.

A. Mit mündlicher Verhandlung

1) B 14 AS 100/11 R

Der Kläger begehrt Arbeitslosengeld II (Alg II) für den Zeitraum vom 10.8.2005 bis zum 28.2.2006 als Zuschuss statt als Darlehen.

Er wendet sich in erster Linie dagegen, dass das beklagte Jobcenter seine Hilfebedürftigkeit im Hinblick auf die Verwertbarkeit einer Münz- und Briefmarkensammlung abgelehnt und Alg II nur darlehensweise gewährt hat. Die Sammlung könne wegen Unwirtschaftlichkeit des Verkaufs bzw wegen einer besonderen Härte bei einem Verkauf nicht als Vermögen berücksichtigt werden. Ein zu erwartender Verkaufserlös liege deutlich unter den Anschaffungskosten, weil bei einem Verkauf, je nach Verwertungsweg, Abschläge von 35 bis 40 % hingenommen werden müssten. Der Beklagte veranlasste ein Sachverständigengutachten, um den Wert der Münzsammlung zu ermitteln. Anhand der vom Kläger vorgelegten Quittungen kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass der Wert der Münzsammlung auf 21.432 Euro zu schätzen sei. Er legte der Ermittlung den Ankaufswert der Münzen unter Berücksichtigung der Auktionsergebnisse aus dem Jahre 2005 zugrunde. Der Kläger bezifferte die Anschaffungskosten mit 53.609,70 DM (27.410,20 Euro). Der Beklagte legte nach Abzug von Freibeträgen in Höhe von insgesamt 9.750 Euro beim Kläger ein Vermögen in Höhe von insgesamt 12.580,92 Euro zugrunde. Der Kläger sei deshalb nicht hilfebedürftig. Die hiergegen gerichtete Klage ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben.

Mit der Revision macht der Kläger geltend, auch bei Sachvermögen in Form einer Münzsammlung könne bei einer Verwertung eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vorliegen, wenn der Rückkaufswert die für die Anschaffung aufgewendeten Mittel mit einem bestimmten Prozentsatz unterschreite. Dies sei vergleichbar mit der Veräußerung von Immobilien, deren Wert sich ebenfalls nach dem Marktgeschehen beurteile, bei deren Veräußerung nach der Rechtsprechung des BSG aber ebenfalls die Kriterien der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit Anwendung fänden. Bei einer Münzsammlung handele es sich im Übrigen nicht um eine spekulative Anlageform, die etwa mit der Vermögensanlage in Aktien verglichen werden könne.

SG Hannover - S 17 AS 264/07 -
LSG Niedersachsen-Bremen - L 7 AS 382/08 -

2) B 14 AS 148/11 R

Die Beteiligten streiten im Hinblick auf die Gewährung von Alg II insbesondere um die Berücksichtigung von Tagespflegegeld nach dem SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - als Einkommen.

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Müllmänner mit Leistungssportlern vergleichbar

Berufsgenossenschaft muss Meniskuserkrankung eines Müllwerkers als Berufskrankheit anerkennen

Die Kniebelastung von Müllwerkern ist vergleichbar mit derjenigen von Hochleistungssportlern. Erleidet ein Müllwerker eine Meniskuserkrankung, ist diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Berufskrankheit anzuerkennen und zu entschädigen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Berufsgenossenschaft verneint Berufskrankheit
Ein Müllwerker erlitt im Jahre 2005 während seiner beruflichen Tätigkeit ein Verdrehtrauma im rechten Kniegelenk. Die medizinische Untersuchung ergab eine ausgeprägte degenerative Meniskopathie. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung des Arbeitsunfalls mit der Begründung ab, dass die Erkrankung keine Unfallfolge sei. Es liege auch keine Berufskrankheit vor, da Müllwerker nicht entsprechenden Kniebelastungen ausgesetzt seien. Der 47-jährige Mann aus dem Landkreis Offenbach, der seit 1993 bei einem privaten Müllentsorgungsunternehmen beschäftigt ist, klagte auf Anerkennung der Berufskrankheit.

Alltägliche Lebenswirklichkeit mache Müllwerker mit Profisportlern vergleichbar
Die Darmstädter Richter verurteilten die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung der Berufskrankheit. Müllwerker seien bei ihrer Tätigkeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung Belastungen der Kniegelenke ausgesetzt. Dies resultiere aus der häufigen und erheblichen Bewegungsbeanspruchung insbesondere beim Laufen und Springen mit häufigen Knick-, Scher- oder Drehbewegungen auf unebenem Untergrund. Solche Belastungen mit reflektorisch unkoordinierten Bewegungsabläufen lägen auch bei Rangierern sowie bei Hochleistungssportlern wie Fußball-, Handball- und Basketballspielern vor, deren Meniskuserkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt würden. Die Tätigkeit eines Müllwerkers sei aufgrund der häufigen Sprungbewegungen auf bzw. von dem Trittbrett des Fahrzeugs mit der eines Rangierers vergleichbar. Die schnellen und unregelmäßigen Lauf- und Drehbewegungen beim Verbringen der Mülltonnen seien den Bewegungsabläufen der Profiballsportler ähnlich.

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Afghanistan Abkommen geschlossen – Probleme ungelöst

“Das Abkommen ist voller wohlfeiler Erklärungen, löst aber kein einziges der drängenden Probleme Afghanistans”, kommentiert Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Unterzeichnung des deutsch-afghanischen Partnerschaftsabkommens.

Schäfer erklärt weiter:

„Außer kräftigen Finanzspritzen für eine völlig überdimensionierte afghanische Armee hat die Afghanistan-Politik der Bundesregierung nichts vorzuweisen: Ein konkreter Abzugsplan – fehlt; diplomatische Anstöße zu Friedensverhandlungen und regionalen Sicherheitsabkommen – fehlen; ein tragfähiges Konzept zur Stärkung der afghanischen Zivilgesellschaft - fehlt; verbindliche Zusagen der Karsai-Regierung über Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und Menschenrechtsgarantien – fehlen.

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EU-Agrarrat: Es bleibt beim ‘Greening’

Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Vorschlag von Ilse Aigner, die Ökologisierung der Direktzahlungen aufzugeben, vom Tisch ist. Anders als sie glauben machen wollte, stand sie mit ihrem Ansatz in Europa eher alleine da. So bleibt es dabei: Es geht nicht mehr darum, ob die Ökologisierung - das “Greening” - kommt, sondern wie sie ausgestaltet wird.

Die Botschaft ist klar: Europas Landwirtschaft muss grüner werden. Das ist die Erwartung der Menschen an die zukünftige europäische Agrarpolitik.

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Bundesgerichtshof verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung

Der Bundesgerichtshof hat zwei Entscheidungen zu der Frage getroffen, ob der Vermieter zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen auch dann berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist.

In den beiden Verfahren verlangt der Kläger als Vermieter die Räumung und Herausgabe der von den beklagten Mietern innegehaltenen Wohnungen. Der Kläger erhöhte in beiden Fällen mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 die Betriebskostenvorauszahlungen und passte diese auch in den Folgejahren dem jeweiligen Abrechnungsergebnis an. Die Abrechnungen des Klägers wiesen inhaltliche Fehler auf, welche die Beklagten beanstandet hatten und bei deren Korrektur ein Saldo zum Nachteil der Beklagten nicht verblieb. Im Verfahren VIII ZR 245/11 zahlten die Beklagten seit dem Jahre 2006 nur einen Teil der von dem Kläger geforderten Erhöhungsbeträge der Betriebskostenvorauszahlungen. Im Verfahren VIII ZR 246/11 zahlte der Beklagte die Erhöhungsbeträge insgesamt nicht. Der Kläger kündigte beide Mietverhältnisse wegen eines auf die ausstehenden Betriebskostenvorauszahlungen gestützten Zahlungsrückstandes fristlos, hilfsweise fristgemäß. Die Räumungsklagen des Vermieters sind in den Vorinstanzen abgewiesen worden.

Die dagegen gerichtete Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter nach einer Nebenkostenabrechnung zur Anpassung von Vorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB* nur insoweit berechtigt ist, als sie auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht.

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Offener Brief an Facebook - mehr Verantwortung für den Verbraucherschutz

vzbv fordert zum Börsengang eine Stärkung des Verbraucherschutzes

Eine nachhaltige Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem offenen Brief an Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und die Unternehmensleitung. Das Soziale Netzwerk weise große Defizite im Bereich Nutzersupport und Datenschutz auf, die dringend angegangen werden müssen.

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Umsatzsteuer bei Verkäufen über ‘ebay’

Mit Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform “ebay” eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen kann.

Die Klägerin, eine aus einem Ehepaar bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), veräußerte über “ebay” Gegenstände unterschiedlicher Produktgruppen (u.a. Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen, Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan, Software, Fotoartikel, Teppiche) sowie Gegenstände, die sich keiner gesonderten Produktgruppe zuordnen ließen. Hieraus erzielte sie im Jahr 2001 aus 16 Verkäufen ca. 2.200 DM, im Jahr 2002 aus 356 Verkäufen ca. 25.000 €, im Jahr 2003 aus 328 Verkäufen ca. 28.000 €, im Jahr 2004 aus 226 Verkäufen ca. 21.000 € und bis zur Einstellung der Tätigkeit im Sommer 2005 aus 287 Verkäufen ca. 35.000 €. Das Finanzamt behandelte die Verkäufe in den Jahren 2003 bis 2005 als nachhaltige und somit unternehmerische Tätigkeit. Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage ab.

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