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In manchen Fällen Ungleichbehandlung zulässig

Bild: Sozialticker e.V. - RechtEs ist zulässig, wenn der Arbeitgeber am Jahresende lediglich den Mitarbeitern eine freiwillige Gratifikationszahlung gewährt, die Monate zuvor untertarifliche neue Arbeitsbedingungen akzeptiert haben. Denn der Arbeitgeber darf die Betriebstreue dieser Mitarbeiter besonders fördern und mit der Sonderzahlung einen teilweisen Ausgleich der entstandenen unterschiedlichen Arbeitsbedingungen herbeiführen.

Quelle: DGB, sowie Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 12. März 2008 - 4 Sa 172/07

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 18. Juni 2008 um 10:13 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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