Impfungen werden von Kassen bis zum 18. Geburtstag übernommen
Auf Kosten der Kassen können sich jetzt alle Kinder sowie Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag impfen lassen. Dies wurde vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in München mitgeteilt. Allerdings ist dafür Voraussetzung, dass von der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Impfung empfohlen wird. Bisher sind einzelne Impfungen nur bis zu einem gewissen Alter von der Kasse übernommen worden. Ursel Lindlbauer vom BVKJ ist der Ansicht, dass es leider sehr große Impflücken bei Jugendlichen gibt und deshalb diese eindeutige Erstattungssituation äußerst begrüßenswert ist.
Die am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen ist hierfür die Grundlage. Uneingeschränkt übernehmen jetzt laut BVKJ die Kassen die Impfungen gegen Meningokokken C und Hepatitis B für alle Kinder sowie Jugendlichen. Bis zum 18. Geburtstag wird nun auch den Mädchen die Impfung gegen den Erreger von Gebärmutterhalskrebs, die erst seit kurzem möglich ist, von den Kassen bezahlt.
Ebenfalls von den Kassen übernommen wird der Vierfachimpfstoff gegen Masern, Windpocken, Mumps und Röteln. Nach den Erläuterungen von Ursel Lindlbauer vom BVKJ ergeben sich zwei bedeutende Vorteile aus dem Einsatz dieser Impfung. Die Kinder erhalten durch die zweimalige Gabe dieser Komplettimpfung im ersten Lebensjahr einen zweifachen Impfstoff auch gegen die Windpocken. Hinzu kommt, dass sich im Vergleich zur bisherigen Impfpraxis die Zahl der Impfungen deutlich verringert.
Geben Sie den Kindern eine Chance und schützen Sie diese vor Krankheiten, welche durch einen kleinen Picks - vermeidbar wären. Weitere Informationen werden von den Kinderärzten bereitgehalten.
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit am: Donnerstag, 5. Juli 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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