Impfstoffhersteller erhielten Bundeszuwendung
Berlin: (hib/MPI/JOH) Die Bundesregierung sieht für die Beanstandung von zwei Impfstoff-Verträgen mit den Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline und Novartis keinen Grund. In ihrer Antwort (17/737) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/737) schreibt die Regierung, sie habe sich im Vorfeld der Vertragsverhandlungen dazu entschieden, die Entwicklung und Vorbereitung eines pandemischen Grippeimpfstoffs bei beiden Unternehmen mit insgesamt 20 Millionen Euro zu fördern und zwar durch Bewilligung einer Bundeszuwendung.
Auf die Bewilligung von Bundeszuwendungen finde das Vergaberecht keine Anwendung, schreibt die Regierung auf die Frage der Grünen, weshalb es kein öffentliches Vergabeverfahren gegeben habe. Die Abgeordneten bezogen sich in ihrer Anfrage auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (17/365).
Die Regierung erörtert, der Förderung sei ein Interessenbekundungsverfahren vorausgegangen, in das die acht führenden europäischen Impfstoffhersteller einbezogen gewesen seien. ”Das Interessenbekundungsverfahren wurde nicht alternativ zu einem formalen Vergabeverfahren durchgeführt“, heißt es in der Antwort.
Quelle: Deutscher Bundestag
Startseite - Veröffentlicht von: Einstein am: 10. März 2010 um 11:33 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Kommentar oder Frage? Hier veröffentlichen!Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Bundesregierung hält Anrechnung der Unfallrente auf Arbeitslosengeld II bei ehemaligen Angehörigen der NVA für rechtmäßig
- 6 Prozent mehr BAföG-Empfänger im Jahr 2009
- Hartz IV Empfänger: Jobcenter müssen Renovierungszuschlag vollständig übernehmen






