Im Bundestag notiert - Unter-25-Jährige
Krankenversicherung von Langzeitarbeitslosen zwischen 23 und 25 Jahren
Der Bundesregierung liegen nach eigener Aussage keine Erkenntnisse über die Krankenversicherung von Langzeitarbeitslosen zwischen 23 und 25 Jahren vor. Es sei jedoch davon auszugehen, dass “die Zahl dieser Personen verhältnismäßig klein ist”, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/2939) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2846).
Konkret ging es den Abgeordneten um Menschen im Alter zwischen 23 und 25 Jahren, die zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gezählt werden, aber aufgrund ihres Alters nicht mehr über diese krankenversichert sind. Die jungen Menschen, die nach der Neuregelung des Zweiten Sozialgesetzbuches wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes keinen Anspruch auf Leistungen haben, müssen sich selbst versichern.
Neuregelung für Unter-25-Jährige bei Hartz IV
Die Bundesregierung kann nach eigener Darstellung noch keine Aussagen dazu treffen, ob mit der Neuregelung für Unter-25-Jährige bei Hartz IV wie vorgesehen 20 Millionen eingespart werden können. Die Regelung sei erst seit 1. April in Kraft; Aussagen zur Wirkung der Maßnahmen seien daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/2915) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2799).
Quelle:Deutscher Bundestag * Pressezentrum
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