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Illegal im Rotlichteinsatz erwischt

Zwei vorläufige Festnahmen waren das Ergebnis einer Kontrolle des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung am Donnerstag, dem 15. Dezember 2011. Im Rahmen eines gemeinsamen Kontrolleinsatzes mit der Polizei im Schweinfurter Rotlichtmilieu trafen die Zöllner eine spärlich bekleidete Nigerianerin ohne gültige Arbeitserlaubnis an. Ihr Aufenthaltstitel für Schengen-Staaten berechtigte die 37-jährige Frau jedoch nicht zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit im Bundesgebiet.

Die Arbeit im Bordell hat für die Westafrikanerin weitreichende Folgen, da sie zum Verlust ihrer Aufenthaltserlaubnis führt und sich die Nigerianerin dadurch illegal in Deutschland aufhält. Ein solcher Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und der vollziehbaren Pflicht zur Ausreise ist mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht. Die im Bordell angetroffene Dame wurde zunächst vorläufig festgenommen und unter Entzug des Reisepasses wieder aus dem Gewahrsam entlassen.

Bei der Kontrolle des Zolls wurde auch der Reisepass einer anderen Nigerianerin einbehalten, die sich binnen weniger Monate wiederholt unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hatte. Die gleichaltrige Westafrikanerin konnte am Folgetag der Kontrolle durch die Polizei vorläufig festgenommen werden. Im Anschluss auf die Freilassung müssen beide Damen ausreisen, da sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen wurden.

Die Folgen des illegalen Aufenthalts der Damen erstrecken sich bis auf den Betreiber des Schweinfurter Bordellbetriebs. Gegen ihn richtet sich der Verdacht des Einschleusens von Ausländern. Der Zoll ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Verstöße im Zusammenhang mit der Einschleusung sind mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Quelle: Presse Zoll

Startseite - Veröffentlicht am: 26. Dezember 2011 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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