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Ich habe weniger, wie mit Hartz-IV

Dieser und ähnliche Sätze sind Favoriten zum “Unsatz des Jahres”!

Es kann doch nur als trauriges Resultat mangelhafter Aufklärung der Bundesregierung gewertet werden, dass Menschen in Deutschland immer noch einen Satz wie:

Ich habe weniger, wie mit Hartz-IV!”,

von sich geben. Ist hier etwa die Aufklärung über ergänzendes ALG II vernachlässigt worden?

Fakt ist: Jeder Bundesbürger der erwerbstätig ist, kann nicht weniger Einkommen als Hartz IV Betroffene haben. Um dies zu verhindern, gilt unter anderem im SGB II der Paragraf § 30 “Freibeträge bei Erwerbstätigkeit“. Ist es Unwissenheit, dass die Bundesbürger immer noch nicht wissen, dass Hartz IV nichts mit Erwerbslosigkeit zu tun hat.

Dazu ein Auszug aus dem SGB II:

SGB II § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

Immer ist selbst erzieltes Einkommen + ergänzendes ALG II ( sofern erforderlich ) höher, IMMER! Nur wenn Arbeitnehmer nicht bereit sind, Ihre Rechte wahr zu nehmen, kann es sein, dass der erzielte Nettolohn niedriger ist. Dies verdankt man allerdings auch der Regierung, die schon seit langem einen flächendeckenden Mindestlohn einführen könnte, jedoch im Geplänkel der Eitelkeiten, dieses wichtige Ziel immer wieder aus den Augen verliert.

Der Arbeitnehmer, der trotz Kenntnis lieber weniger Einkommen haben will, als ergänzendes ALG II zu beantragen, sollten auch nicht bekunden, das sie ja “sooo” wenig verdienen. Genau die Leute sind es auch, die bei Ihrer “großen” Notdurft vergessen zu kontrollieren, ob Papier da ist.

Fassen wir zusammen:

Unzählige Internetforen und lokale Einrichtungen informieren Interessierte und Betroffene gerne über ihre Rechte und Pflichten. Falscher Charme dient nicht dem eigenen Wohl. Nutzen Sie ihre Rechte und fordern Sie beim nächsten Termin mit Ihrer Behörde eine umfassende Aufklärung Ihrer Rechte, denn dieses steht ihnen gesetzlich zu.

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Montag, 3. September 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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