Ich habe weniger, wie mit Hartz-IV
Dieser und ähnliche Sätze sind Favoriten zum “Unsatz des Jahres”!
Es kann doch nur als trauriges Resultat mangelhafter Aufklärung der Bundesregierung gewertet werden, dass Menschen in Deutschland immer noch einen Satz wie:
“Ich habe weniger, wie mit Hartz-IV!”,
von sich geben. Ist hier etwa die Aufklärung über ergänzendes ALG II vernachlässigt worden?
Fakt ist: Jeder Bundesbürger der erwerbstätig ist, kann nicht weniger Einkommen als Hartz IV Betroffene haben. Um dies zu verhindern, gilt unter anderem im SGB II der Paragraf § 30 “Freibeträge bei Erwerbstätigkeit“. Ist es Unwissenheit, dass die Bundesbürger immer noch nicht wissen, dass Hartz IV nichts mit Erwerbslosigkeit zu tun hat.
Dazu ein Auszug aus dem SGB II:
SGB II § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
Immer ist selbst erzieltes Einkommen + ergänzendes ALG II ( sofern erforderlich ) höher, IMMER! Nur wenn Arbeitnehmer nicht bereit sind, Ihre Rechte wahr zu nehmen, kann es sein, dass der erzielte Nettolohn niedriger ist. Dies verdankt man allerdings auch der Regierung, die schon seit langem einen flächendeckenden Mindestlohn einführen könnte, jedoch im Geplänkel der Eitelkeiten, dieses wichtige Ziel immer wieder aus den Augen verliert.
Der Arbeitnehmer, der trotz Kenntnis lieber weniger Einkommen haben will, als ergänzendes ALG II zu beantragen, sollten auch nicht bekunden, das sie ja “sooo” wenig verdienen. Genau die Leute sind es auch, die bei Ihrer “großen” Notdurft vergessen zu kontrollieren, ob Papier da ist.
Fassen wir zusammen:
- Mit einem flächendeckenden Mindestlohn, der über dem Einkommen von Hartz IV + Hinzuverdienst liegt, wären die Ausgaben für ergänzendes Hartz IV bei mehr als 1 Millionen Erwerbstätigen überflüssig.
- Wer seine Rechte nicht in Anspruch nimmt, ergänzende Hartz IV Leistungen in Anspruch zu nehmen, sollte sich nicht beschweren.
- Die Regierung muss bessere Aufklärungsarbeit leisten, dass die Zahl der Erwerbstätigen, die von dieser Regelung immer noch nicht informiert wurden, über Ihre Rechte aufgeklärt werden.
- Erwerbslosigkeit ist kein Makel, sondern das Resultat verfehlter Arbeitsmarktpolitik.
- Der Druck auf Arbeitgeber, welche Dumpinglöhne entrichten, muss verstärkt werden, dass der Staat und damit die Allgemeinheit nicht dazu da ist, dies mit Steuermitteln auszugleichen. Arbeitnehmer müssen mit ihrem Lohn in der Lage sein, menschenwürdig und ohne staatliche Unterstützung übleben zu können.
- Ebenso müssen Fehlinformationen über zusätzliche Vergünstigungen, neben der Regelleistung + KDU, welche Hartz IV Empfänger beziehen, aufhören. Die Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes sind vorbei und ebenso die “üppigen” Zusatzleistungen.
- Organisationen, wie “die Tafel” und “Sozialkaufhäuser” sollten nicht als zusätzliche staatliche Einrichtungen betrachtet werden, sie sind nur das Resultat verfehlter Sozialpolitik.
Unzählige Internetforen und lokale Einrichtungen informieren Interessierte und Betroffene gerne über ihre Rechte und Pflichten. Falscher Charme dient nicht dem eigenen Wohl. Nutzen Sie ihre Rechte und fordern Sie beim nächsten Termin mit Ihrer Behörde eine umfassende Aufklärung Ihrer Rechte, denn dieses steht ihnen gesetzlich zu.
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