Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Freitag, der 03. September 2010 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hubschrauber bleiben am Boden - Kein Modellflug im Landschaftsschutzgebiet

Modellhubschrauber dürfen auf einer ehemaligen Raketenstellung der Bundeswehr in Finnentrop, die Teil eines Landschaftsschutzgebiets ist, nicht starten. Ein Verein von Modellfliegern, der die notwendige landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung erstreiten wollte, hatte vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg keinen Erfolg. Die 1. Kammer des Gerichts wies die gegen den Kreis Olpe gerichtete Klage mit Urteil vom 17. Juni 2009 ab.

In den Entscheidungsgründen führte die Kammer aus: Das in der Landschaftsschutzverordnung enthaltene ausdrückliche Verbot, im geschützten Gebiet Modellsport zu betreiben, sei rechtswirksam. Dass man das frühere Militärgelände in das Schutzgebiet einbezogen habe, sei trotz des weitgehend unveränderten baulichen Zustandes nicht zu beanstanden. Eine inselförmige Ausklammerung des Geländes aus dem Landschaftsschutz wäre der Unterschutzstellung der allseits angrenzenden Flächen abträglich gewesen, was auch durch das (bereits gescheiterte) Vorhaben eines Motocrossvereins, das Areal als Übungsgelände nutzen zu dürfen, belegt werde.

Der nunmehr geplante Betrieb von Modellhubschraubern mit Verbrennungsmotoren sei – jedenfalls ohne eine erhebliche Beschränkung der Flugzeiten, die der Antrag des Klägers nicht vorsehe – mit dem Schutzzweck der „besonderen Bedeutung für die Erholung“ nicht zu vereinbaren. Das Landschaftsrecht gehe von einer „stillen“ Erholung aus; emissionsträchtige Freizeitaktivitäten, bei denen die freie Landschaft nur als Kulisse in Anspruch genommen werde, seien von diesem Begriff nicht umfasst.

Der Fluglärm sei, wie sich in einem zweiten gerichtlichen Ortstermin erwiesen habe, noch in einer Entfernung von mehreren hundert Metern hörbar gewesen, zum Teil sogar recht deutlich, und könne von Besuchern des Gebiets durchaus als störend empfunden werden. In Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten sei auch davon auszugehen, dass das Gebiet in nicht unbeträchtlichem Maße von Erholungssuchenden frequentiert werde.

Soweit sich der Kläger darauf berufe, dass das ehemalige Militärgelände schon anderweitig genutzt werde, etwa als Übungsplatz der Feuerwehr, Polizei und einer Rettungshundestaffel, sei die daraus resultierende Lärmvorbelastung nicht so gravierend, dass der zusätzliche Fluglärm daneben nicht mehr nennenswert ins Gewicht fiele. Entsprechendes gelte auch für die Geräusche der in der Umgebung stehenden Windkraftanlagen. Der Verein könne darauf verwiesen werden, seine Bemühungen um eine geeignete Alternativfläche für den Modellflug regional weiter auszudehnen als bisher geschehen.

Der Kläger könne auch nicht beanspruchen, dass ihm die begehrte Ausnahmegenehmigung nur für den Zeitraum bis zu einer Renaturierung des umzäunten Militärgeländes erteilt werde. Da der geplante Flugbetrieb bereits wegen der in der Umgebung zu erwartenden Lärmimmissionen unzulässig sei, komme es auf eine mögliche künftige Freigabe des Geländes für die erholungssuchende Allgemeinheit nicht an. Im Übrigen stelle sich das Ob und Wann einer etwaigen Renaturierung als vollkommen ungewiss dar.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster gestellt werden.

Quelle: Presse Verwaltungsgericht Arnsberg - Aktenzeichen: 1 K 2770/08

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 4. Juli 2009 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen

www.plus.de




  3 Kommentare / Fragen veröffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



3 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von Peval47 am Samstag, 4.7.2009.

Was darf man eigentlich noch?
In Deutschland ist heutzutage fast alles verboten!

Werden gerade auch deswegen,Islamische Länder verteufelt?
Ich kenne den IRAK (Vor den Golfkriegen),Saudi Arabien,und auch den IRAN,sowie Albanien,etc.
In all diesen Ländern,habe ich mehr FREIHEITEN erlebt,als in Westlichen Industrieländern.
Wer sich nicht für POLITIK interessiert,und aktiv wird,der kann eine FREIHEIT erleben ,die wir so nie in EUROPA je hatten.

Gerade die Industrienationen wollen ihre Bevölkerung unterjochen,und das einzige was erlaubt ist, ist Fußball und Bier,aber nur zu festgelegten Zeiten.
Ich als Modellbauer weiss,wofon ich rede,schon öffters wurde mir mit der Beschlagnahme meiner RC-Cars gedroht,obwohl ich ausserhalb der Wohngebiete,in reinen Industriegebieten fahren wollte,(z.B.Parkplatz von PLAZA)


2. ... Kommentar von Steinbock am Samstag, 4.7.2009.

In Deutschland besteht nur noch die Pflicht zu arbeiten … und alle umliegenden Länder lachen über diese “doofen” Deutschen und ihre Regierung. Dort stehen die Menschen auf, um zu leben durch Arbeit. In Deutschland lebst du nur, um zu arbeiten. Wer dann noch Hobbys pflegen will, ist schon mit der Bürokratie und dem DIN-Denken am Arsch. Ich kann da allen nur raten, welche es noch können … verlasst das Land, bevor die Chiptragepflicht eingeführt wird.


3. ... Kommentar von joachim grehl am Samstag, 4.7.2009.

ja so ist das in germany - alles wird nur streng nach den regeln der unvernunft bearbeitet und verwaltet.
Es lebe die Bürokratie der Bürokraten - die versteht sowieso kein normaler bundesbürger mehr.


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
ImmobilienScout24 - Immobilie suchen, Wohnung, Haus, Grundstueck zur Miete, zum Kauf
 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.