Hörgeräte weiterhin nur mit 7 Prozent besteuert
Wer im neuen Jahr Hörsysteme erwerben möchte, muss dafür keine erhöhte Mehrwertsteuer zahlen. Darauf weist das “Forum Besser Hören” hin. Hörgeräte unterliegen auch weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, der im Zuge der Mehrwertsteuer-Reform unverändert geblieben ist.
Weiterhin teilt das Forum mit, dass die Kassen 421,28 Euro pro Hörgerät zahlen. Benötigt man zwei Geräte für eine beidohrige Versorgung, werden insgesamt 758,30 Euro erstattet. Voraussetzung für die Erstattung ist das Vorliegen einer fachärztlichen Verordnung.
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: Donnerstag, 18. Januar 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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