Höhere KdU - Angemessenheit für Alleinerziehende
Möglicherweise steht Alleinerziehenden ein um 1 Zimmer bzw. 10 qm höherer Unterkunftsbedarf als angemessene Unterkunftskosten zu.
In seiner Entscheidung B 14/7b AS 44/06 R mit dem das Bundessozialgericht am 18. Juni 2008 erneut die an der Tabelle § 8 WoGG orientierte Rechtsprechung des LSG Niedersachsen gekippt hatte - nach der einschlägigen Entscheiung B 7b AS 18/06 R vom 7. November 2006 -, führte das BSG aus, daß besondere Fallkonstellationen zu einer Erhöhung der “angemessenen” Wohnfläche führen würden: in Niedersachsen nach Punkt 11.4 der WFB 2003 sind das 10 qm mehr für Alleinerziehende.
Zu dieser Frage liegen auch obergerichtliche Entscheidungen vor. So hat das LSG NRW dies im Januar 2008 verneint, das LSG Berlin aber im Juli 2008 bejaht.
Quelle: Herbert Masslau
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1. ... Kommentar von Helga
am Samstag, 23.8.2008.
10 qm mehr. 10 qm mehr - als was?
2. ... Kommentar von Vahrerone
am Samstag, 23.8.2008.
Was soll das jetzt heißen? Das ich mit zwei Kindern Anspruch auf ein eigenes Schlafzimmer habe?
3. ... Kommentar von Susi Super
am Sonntag, 24.8.2008.
Ich alleinerziehend lebte 7 Jahre mit meinem Kind in einer 2-Raum-Wohung. Wobei die Miete und der Wohnraum bereits für nur eine Person als angemessen galt und ein Zimmer Durchgangszimmer mit 3 Türen war. Da hab ich gelebt. Mit steigendem Alter meines Kindes wurde der Zustand jedoch unerträglich. Ich hatte Null Privatsphäre und wünschte mir sehnlichst ein eigenes Zimmer. Ich begab mich auf Wohungsuche doch die Arge lehnte ständig ab mit der Begründung, dass für 2 Personen 2 Räume ausreichend sind. Unabhängig davon, dass eine Person ein Kind ist und ein Zimmer reines Durchgangszimmer ist.
Jemand spendierte mir einen Anwalt - der schrieb einen Brief und schon durfte ich umziehen in eine 3-Raum-Wohnung. Natürlich ohne Übernahme der Umzugs-Kosten und ohne Anspruch auf irgendeine Form von Ausstattung für die Wohnung.
Die Freude über mein eigenes Zimmer währte nicht lange. Ich wurde schwanger und bekam ein Kind.
Jetzt leb ich wieder im Wohnzimmer mit Küche, weil ich meine Kinder aufgrund des Altersunterschieds nicht zusammen in ein Zimmer stecken kann.
Noch einen Umzug kann ich mir nicht leisten. Jetzt sind wir 3 Personen in einer 3-Raum Wohnung. Es gibt kein richtiges Wohnzimmer es gibt keine Essecke - ein Schlafzimmer hab ich auch nicht aber angemessen ist nunmal angemessen. Fazit wenn man alleinerziehend mit einem Kind eine 3-Raum-Wohnung hat. Dann kann die Arge sie einem auch nicht so leicht nehmen. Allein erziehend mit einem Kind aus einer 2-Raum-Wohnung rauszukommen ist fast unmöglich. Und wenn man eine 3-Raum-Wohung und zwei Kinder aber trotzdem kein Schlafzimmer hat, dann hat man halt Pech.
4. ... Kommentar von Vahrerone
am Donnerstag, 28.8.2008.
Guten Morgen also ich wohne in Bremen,meine Wohnung hat 63qm(3 Zimmer) habe schon zweimal die Kosten der KDU senken sollen, man hat mir mitgeteilt ich solle mit meinem 16 jährigen in eine 2 Zimmer Wohnung ziehen ( wohne schon 22 Jahre hier).Habe mich mit Hilfe erfolgreich gewehrt. Bin nochmal schwanger und bekomm in den nächsten Tagen mein Baby,habe ich Anspruch auf ein Zimmer mehr?Habe schon sehr oft gelesen das man erst Anspruch hat wenn das Kind zur Schule geht.
5. ... Kommentar von Vahrerone
am Donnerstag, 28.8.2008.
Bis jetzt noch nicht bin mir ja nicht gewesen ob es sich überhaupt lohnt.Bei uns in Bremen sind die Mietobergrenzen zum 01.11.07 etwas angehoben worden.Die bagis würde für 3 Personen 484€ plus Heizkosten übernehmen.Das ist wohl auch der Grund warum ich keine Umzugsauffoderung mehr bekomme.Sollte ich dennoch eine Wohnung finden, muß ich für die Umzugskosten selber aufkommen was leider unmöglich ist.
6. ... Kommentar von Vahrerone
am Freitag, 29.8.2008.
Dann wird gesagt das Kind hätte bis es in die Schule käme kein Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Man hat ja auch versucht mich mit meinem fast erwachsenen Sohn in eine 2 Zimmer Wohnung zu stecken,obwohl er zum damaligen Zeitpunkt noch die Schule besucht hat.Er fäng zum 1.9.08 eine Ausbildung an.Auf nachfrage hat man mir gesagt ich könne ja im Wohnzimmer schlafen,dann hätten meine Kinder eigene Zimmer.Ich habe ein komplett eingerichtetes Schlafzimmer (kein Schlafsofa gibt es auch kein Geld für, weil ich ein Bett habe) ich weiß nicht wie die sich das vorstellen. Wenn es nach der Bagis geht müßte ich mein Schlafzimmer auf den Müll schmeißen, und auf dem Sofa schlafen.
7. ... Kommentar von Superliebe
am Montag, 3.11.2008.
Eure Sorgen müßte man haben!Noch nie etwas von Verhütung gehört oder!?Man kann sich auch selber Sorgen machen und leid tun,echt!Ihr müßtet mal in unserer Haut stecken!Unglaublich,wenn ich so etwas lese,echt!Wir können gerne tauschen!!!
8. ... Kommentar von Vahrerone
am Mittwoch, 5.11.2008.
Hallo Superliebe
In welcher Haut steckst Du denn? Ich weiß nicht ob Du wirklich mit mir tauschen möchtest,wenn dir vom Amt gesagt wirt das man mit seinem fast erwachsen Sohn in einem Zimmer schlafen soll. Das war 2005 und ich war zu dem Zeitpunk nicht schwanger.Erst mal nach fragen und dann schreiben
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