Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Mittwoch, der 07. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hinweisschild auf Autogastankstelle muss angebracht werden

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) ist verpflichtet, an einer Autobahn durch ein Verkehrsschild auf eine Autogastankstelle hinzuweisen, die neben einem Autohof (Raststätte, die über eine Anschlussstelle zu erreichen ist) liegt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die von der Klägerin betriebene Autogastankstelle grenzt an einen Autohof in der Nähe der Anschlussstelle Pfalzfeld der A 61. Den Antrag auf Anbringung eines entsprechenden Hinweisschildes an der Autobahn lehnte der LBM ab, weil auf eine Autogastankstelle nur hingewiesen werde, wenn sie Teil einer Raststätte oder eines Autohofes sei. Die Tankstelle der Klägerin liege jedoch lediglich neben dem Autohof. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Auf die Berufung der Klägerin verpflichtete das Oberverwaltungsgericht den LBM das gewünschte Verkehrsschild anzubringen.

Nach der Straßenverkehrsordnung könne an Autobahnen mit einem Schild auf Autohöfe hingewiesen werden. Dabei würden Namen und Symbole der jeweiligen Servicebetriebe einschließlich der Autogas- und Erdgastankstellen angegeben, wenn diese sich auf dem Autohof befänden. Hiermit sei die Tankstelle der Klägerin zu vergleichen, da sie unmittelbar neben dem Autohof liege. Deshalb müsse auf ihre Tankstelle mit einem Verkehrsschild hingewiesen werden. Anderenfalls würde die Wettbewerbssituation der Klägerin verschlechtert. Des Weiteren diene das Hinweisschild auch hinsichtlich der Tankstelle der Klägerin der Förderung alternativer Energien.

Urteil vom 7. August 2008, Aktenzeichen: 7 A 10419/08.OVG

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 26. August 2008 um 7:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Immobilien suchen und anbieten bei ImmobilienScout24   


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid