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Hilfebeduerftige Schwangere haben eigenen Anspruch auf ALG 2

LSG Hamburg L 5 B 21/08 ER AS vom 28.01.2008

1. Wenn Partner noch nicht länger als ein Jahr zusammenleben, ist im Regelfall nicht vom Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3c i.V.m. Abs. 3a Nr. 1 SGB II auszugehen(LSG Hamburg mit Beschluss vom 8. Februar 2007 , L 5 B 21/07 ER AS, EuG 2007, 276) .

2. Auch kann die Vermutungsregel des § 7 Abs. 3a Nr. 2 SGB II – Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind – nicht dahingehend ausgelegt werden, dass diese bereits bei Bestehen einer Schwangerschaft eingreift, da dies in klarem Widerspruch zum Wortlaut der Norm stünde.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Sonntag, 24. Februar 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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