Hilfe ich werde arbeitslos - was nun ?
Es kommt jeden Tag vor, dass jemand aus seinem Job entlassen wird, oder dem eine Kündigung ins Haus steht. Doch wie handelt man nun, wenn einem solches widerfährt? Wut, Hass oder stille Trauer sind zwar menschlich normal in solchen Situationen, allerdings sollte man auch einen klaren Kopf bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I (ALG I) behalten und daran auch denken, diese Beantragung rechtzeitig zum Amt zu tragen.
Entsprechende gesetzliche Regelungen weisen auf den Zeitpunkt und die Art der Meldung hin, welche bei einer Nichtbefolgung - immer eine Sperrfrist bzw. finanzielle Einbußen zur Folge haben könnten.
- Nach dieser Regelung muss sich der Arbeitsuchende spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Arbeitsagentur melden.
- Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen.
- Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig meldet, dem wird das Arbeitslosengeld für eine Woche gesperrt.
- Eine “Arbeitslosmeldung” nimmt jedes Arbeitsamt bundesweit an, wenn einem die Kündigung z.B. außerhalb des Wohnortes erreicht.
- Darauf muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch hinweisen.
Daher genau darauf achten, wann eine Arbeitslosigkeit droht oder eine schon besteht, denn alte Regelunge, wo noch die konkludente Beendigungen von Arbeitsverhältnissen angewendet werden, enden meist nur im finanziellen Aus von Betroffenen, sowie vor den Arbeitsgerichten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Sozialticker, sowie auch zum Arbeitslosengeld II - dem ALG II oder umgangssprachlich benannten Hartz IV.
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: Samstag, 31. März 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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