Heuchelei der CDU hilft bei Zwangsverheiratung nicht weiter
Zu den Äußerungen des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach zum Thema Zwangsverheiratung in der “Zeit” erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin und Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:
Es ist an Heuchelei nicht zu überbieten wenn der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion kritisiert, dass es keinen expliziten Straftatbestand Zwangsverheiratung gibt, während es die CDU/CSU verhindert, das Zwangsverheiratete auch nach mehr als sechs Monaten ein Rückkehrrecht nach Deutschland erhalten.
Dieses Rückkehrrecht würde den Zwangverheirateten am meisten helfen.
Die Fokussierung auf den Ausbau des Straftatbestands hilft den Opfern von Zwangsverheiratung nicht weiter. Rot-Grün hat im Jahre 2005 die Zwangverheiratung als schweren Fall der Nötigung ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Es kommt jetzt vor allem darauf an, die Lage der Opfer zu verbessern. Expertinnen und Experten bestätigen unsere Forderungen seit Langem: Was Opfer am meisten brauchen, um sich selbst aus einer Zwangsverheiratung zu lösen, sind Rechte: Ein Rückkehrrecht, wenn sie zur Zwangsverheiratung ins Ausland verschleppt wurden. Und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn sie sich in Deutschland aus einer Zwangsehe befreien wollen.
Stattdessen erschwerte die Bundesregierung im August 2007 den Nachzug von Ehegattinnen und Ehegatten. Angeblich böte der Nachweis von Deutschkenntnissen bereits vor der Einreise Schutz vor Zwangsverheiratungen. In Wahrheit handelt es sich hierbei um eine Maßnahme zur Verhinderung des Nachzugs.
Wir müssen die Würde und Freiheit von Opfern von Zwangsheirat schützen, indem wir ihnen endlich umfassende Rechte gewähren, anstatt mit einer Änderung des Strafrechts nur auf die Täter zu blicken.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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