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Hessisches Landessozialgericht Hessen lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen

Bild: © M.Kinder für SozialtickerAls sachverständige Gutachter wurden Dr. Rudolf Martens vom Partitätischen Wohlfahrtsverband und Frau Dr. Irene Becker, FB Wirtschaftswissenschaften, Projekt “Soziale Gerechtigkeit” an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main beauftragt

Darmstadt – Erstmalig seit Einführung von Hartz IV hat ein ranghohes Landessozialgericht ein Gutachten zu den Regelsätzen bei Hartz IV in Auftrag gegeben. Geklagt hatte eine Familie mit einem Kind, der die Regelsätze zu niedrig bemessen erschienen, und hatte dies 2004 in ihrer Klage ausführlich vorgetragen.

Die vom Landessozialgericht beauftragten Gutachter sollen nun gezielt Aussagen zu den Methoden und der Geeignetheit der Bedarfsermittlung der Regelsätze durch die Bundesregierung machen. Ebenso soll überprüft werden, ob die SGB II- und SGB XII-Regelsatzleistungen überhaupt familiengerecht sind und die Teilhabe von Kindern an kulturellen, sportlichen und außerhäuslichen Begegnungen ermöglichen.

Insbesondere interessiert die Darmstädter Landessozialrichter aber auch, ob die Schulbildung und damit verbundene Kosten in den Regelsätzen überhaupt berücksichtigt wurden und sind. Dies wurde vor allen von Erwerbsloseninitiativen und Wohlfahrtverbänden immer wieder heftig kritisiert, da nach deren Ansicht kein Cent für Bildung und Kommunikation bei Kindern vorgesehen ist.

Mit seinem Beschluss vom 8. August 2008 unter dem Aktenzeichen L 6 AS 336/07 geht der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichtes einen außergewöhnlichen Weg, den nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland und der hier mit involvierten Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V. aus Eschwege (Nordhessen) das Bundessozialgericht bisher immer wieder vermieden hat und dem Gesetzgeber sogar zugestanden hatte, dass er in der Bestimmung der Methoden zur Bedarfsermittlung frei entscheiden könne.

Die Kritiker von Hartz IV bemängeln jedoch seit Jahren die schon in der Sozialhilfe eingeführte Methode der Einkommen- und Verbraucherstichprobe (EVS) durch die Bundesregierung. Diese sei keineswegs ein geeignetes Referenzsystem, um Regelsätze zu bilden.

So dienten in der EVS 1998 und 2003, anhand derer dann die Regelsätze für Hartz-IV ab 2005 (!) festgesetzt wurden, mehrheitlich alleinstehende Rentner als “Berechnungsmuster”. 50% der Bezugsgruppe waren über 65 Jahre, 20% unter 25 Jahre und 30% zwischen 25 und 65. Merkmal bei allen: Alleinstehend und weder im Arbeitslosen- oder Sozialhilfebezug. (Aussage von Frau Bruck in der AG Soziale Gerechtigkeit der SPD-Bundestagsfraktion am 22.06.2006).

„Wenn man will, kann man daher den Regelsatz auf Jahre auf den gleichen Betrag festsetzen, da die angeführte Referenzgruppe bei weniger Einkommen in vielen Bereichen einspart, um dennoch mit dem vorhandene Einkommen (Rente) hinzukommen. So ist es nicht ungewöhnlich, dass viele Einkommensbezieher der unteren 20 Prozent am Essen sparen und/oder auf die kulturelle Teilhabe verzichten. Zudem ist zu bemängeln, dass Familien mit Kinder- und Jugendliche in diese Berechnungen überhaupt nicht einbezogen wurden“, sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

„Dies bedeutet in der Realität,”, so Thomas Kallay von der Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V., „dass hier seitens der damaligen Regierung Schröder und in Fortsetzung durch die Regierung Merkel anhand falscher, mit den realen Lebensverhältnissen ab 2005 nicht im geringsten zu vereinbarender “Berechnungsmuster” Regelsätze für Millionen Langzeiterwerbslose und vor allem für deren Kinder absichtlich viel zu niedrig “berechnet” wurden - nämlich zum Leben zu wenig, und zum Sterben zuviel.”

„Somit brauche es niemanden zu wundern, dass die Bezieher von Leistungen gemäß dem SGB II und dem SGB XII (= Hartz-IV) sich durch immer mehr und zudem erfolgreiche Klagen vor den Sozialgerichten gegen diese mutwillige und rechtswidrige, durch die Bundesregierung tatsächlich ja angeordnete Verarmung zur Wehr setzen. Denn das Ziel dieser offensichtlich falschen Berechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher und deren Kinder sei einzig und allein eines gewesen: Kosteneinsparung auf dem Rücken Armer und deren Kinder, um auf der anderen Seite dadurch genug Geld z.B. auch für die Steuergeschenke an ohnehin schon gut dastehende Unternehmen und Reiche zu haben. Dieses andauernde Unrecht und soziale Ungleichgewicht in diesem Land sei nun durch das Landesozialgericht Hessen in Darmstadt erkannt worden, und deshalb sollen die Regelsätze nun gutachterlich überprüft werden”, so Thomas Kallay weiter.

„Wir kritisieren auch, dass mit Hartz IV der Wachstumsbedarf von Kindern ab einem Alter von 7 Jahren gestrichen wurde und man auf ein System der Weimarer Republik und NS-Zeit zurück fiel und sie in zwei Altersgruppen eingeteilt hat. Dies waren vorsätzliche Kürzungen an Schulkindern und Jugendlichen. Gerade Jugendliche haben einen wesentlich höheren Ernährungsbedarf als Erwachsene. Ein 13jähriger Jugendlicher wurde somit auf das Niveau eines Säuglings reduziert und Jugendliche zwischen 14-17 Jahren wurde der wesentlich höhere Ernährungsbedarf gegenüber Erwachsenen einfach gestrichen», so Martin Behrsing aus Bonn.

Quelle: Erwerbslosen Forum Deutschland und Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V.

Startseite - Veröffentlicht am: 14. August 2008 um 4:05 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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4 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Helga am Donnerstag, 14.8.2008.

Wie lange hat es bis zu diesem Überprüfungsverfahren gedauert? Hartz-IV gibt es schon seit mehreren Jahren und die ursprüngliche Klage ist aus dem Jahr 2004! Das ist wieder einmal gelebter Wahnsinn.

Trotzdem ist das natürlich ein guter Erfolg für diejenigen, die das vorangetrieben haben. Meine Gratulation!

Was das Landessozialgericht daraus machen wird - irgendwann - hoffentlich noch in diesem Leben - werden wir dann ja sehen.


2. ... Kommentar von widerspruch am Freitag, 15.8.2008.

In seinem Newsletter vom 15.08.2008 stellt Harald Thomae einen Link zum Beschluss des HESS LSG ein:

beschluss_lsg_hessen_08_2008_zur_Ueberpruefung_der_Regelsaetze_SGB2

Wichtig ist auch folgender Hinweis:

Zitat: “Es ist weiterhin darüber nachzudenken, ob nicht SGB II + SGB XII Leistungsbezieher mit Verweis auf das hessische Verfahren Widerspruch gegen die jeweiligen Bescheide wegen der Höhe der Regelleistungen einlegen, diese aber, bis zur endgültigen Entscheidung in diesem Verfahren, ruhend stellen.

Dabei darf nur nicht vergessen werden, dass gegen jeden Bescheid, ob Änderung oder neuer Bewilligungsabschnitt, erneut Widerspruch eingelegt werden muss.

Zur Frage “Musterwiderspruchskampagne” wird es demnächst eine konkretere Positionierung geben”. Zitat Ende


3. ... Kommentar von Dieter Uhrmeister am Sonntag, 30.11.2008.

Christlich ist wenn alle menschen im staat von ihren grundrechten gebrauch nehmen können. Unsozial und unchristlich ist wenn millionen menschen im wohlstand staates ab dem 25 jeden monats betteln müssen. Heute baut man Mahnmale wegen alter zeiten und morgen mahnmale für heute…oder wie ?


4. ... Kommentar von Dieter Uhrmeister am Mittwoch, 21.1.2009.

Warum wollen reiche nicht das arme auch vernünftig leben können
Ich meine…..weil sie zu viel schweinefleisxch gegessen haben

Dieter Uhrmeister


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