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Heizungsausfall und Frostschäden

Der Deutsche Mieterbund informiert

Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann, teilte der Deutsche Mieterbundes (DMB) mit. Allerdings muss der Vermieter nicht „rund um die Uhr“ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus.

Mietvertragsklauseln, nach denen zum Beispiel eine Temperatur von 18 Grad Celsius zwischen 8.00 und 21.00 Uhr ausreichen soll, sind unwirksam. Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt – so der Mieterbund – ein Wohnungsmangel vor. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel abzustellen. Solange dies nicht geschehen ist, kann der Mieter die Miete mindern, das heißt weniger zahlen. Bei einem völligen Heizungsausfall und Minusgraden im Winter ist eine Mietminderung bis zu 100 Prozent möglich. Wird es in der Wohnung nur noch maximal 18 Grad Celsius warm, ist eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar. Bleibt es in der Wohnung auf Dauer kalt, drohen sogar Gesundheitsschäden, ist der Mieter auch berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Auch der Ausfall der Warmwasserversorgung ist laut Deutschem Mieterbund ein Wohnungsmangel, der vom Vermieter beseitigt werden muss, der den Mieter zum Beispiel zu einer Mietminderung berechtigt. Das Gleiche gilt bei einer mangelhaften Warmwasserversorgung, das heißt wenn die Mindestwarmwassertemperatur zwischen 40 und 50 Grad Celsius nicht erreicht wird


Frostschäden

Rund 16.000 zugefrorene Wasserleitungen sorgen in jedem Winter für erhebliche Schäden. Nicht selten setzen geplatzte Wasserrohre und Rohrbrüche ganze Wohnungen unter Wasser. Gebäudeversicherungen, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung treten für derartige Frostschäden nur ein, wenn Mieter oder Vermieter die allgemein üblichen Sorgfaltspflichten eingehalten haben.

Deshalb sind die Wohnungen immer ausreichend zu beheizen. Bei extremen Außentemperaturen, das heißt hohen Minusgraden, müssen Mieter auch bei Abwesenheit, zum Beispiel im Urlaub oder am Wochenende dafür sorgen, dass ihre Wohnung nicht unbeheizt bleibt. Der Vermieter ist verpflichtet, darauf zu achten, dass dies auch in leerstehenden Wohnungen des Mietshauses geschieht. Bei Thermostatventilen muss zumindest die Frostschutzstellung gewählt werden. Sicherheitshalber sollte vor Urlaubsantritt ein Freund, Verwandter oder Nachbar mit der Betreuung der Wohnung beauftragt werden.

Bei längerer Abwesenheit sollten wasserführende Anlagen, wenn möglich, entleert werden. Besonders frostgefährdete Stellen bei Wasserleitungen und Armaturen sollten zusätzlich mit Stroh oder Glaswolle isoliert werden.

Sind Wasserrohre oder -leitungen tatsächlich zugefroren und helfen so einfache Mittel, wie heißes Wasser, heiße Tücher, Heizlüfter oder Fön nicht weiter, müssen Handwerker, zum Beispiel Installateure gerufen werden. Keinesfalls sollten Mieter selbst mit offener Flamme, Kerzen oder Lötlampe arbeiten. Wichtig ist auch, dass bei jedem Auftauversuch die Wasserzufuhr vorher abgesperrt wird. Wasserrohrbrüche werden häufig erst nach dem Auftauen entdeckt.

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V. - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 5. Februar 2012 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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3 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von erika am Sonntag, 5.2.2012.

das mag ja alles ganz toll sein, doch gegen die großen wohngesellschaften kommt man nicht an. bei uns klopfen die heizungsrohre seit gut 5 jahren sobald einer im block die heizung aufdreht, und ich meine nicht leise tuckern oder klpfen, es sind richtige laute schläge sobald einer die heizung ein oder ausmacht - zu jeder tages- und nachtzeit. beschwert man sich, wird man als querulant hingestellt.

die angeblichen arbeiten an der heizung haben nichts gebracht, denn das klopfen liegt an den rohren und den schellen mit denen die rohre befestigt sind,
da müsste alles erneuert werden, und das, das kostet richtig, also bestellt man pro forma mal wieder die monteure und gut ist. So nach dem motto, was habt ihr den die arbeiten doch daran und so schnell geht das nicht. die arbeiten dann immer kurz vor ende der heizperiode, keiner dreht da mehr den hahn auf, uns so klopfen natürlich die rohre auch nicht. das spiel wiederholt sich dann im gleichen jahr wieder wenn die heizungen wieder beansprucht werden, und bis dann wieder jemand kommt, das dauert. und dann gehen die reparaturen eben wieder erst gegen ende der heizperiode los……


2. ... Kommentar von DerDemokrator am Dienstag, 7.2.2012.

Was gilt eigentlich als Notfall?

Wenn man bei Eiseskälte bei zugeschlagener Tür nicht in seine Wohnung gelangen kann, weil der “Hauswartsservice” zwar eine Hotline betreibt, diese aber nur per 0180er-Nummer auf einen Anrufbeantworter umleitet und sich auch nach über 4 Stunden Wartezeit und trotz anderslautender Behauptungen(kostenloser Rückrufservice): bbs-berlin.de

nichts tut, kann man dann von einem Notfall ausgehen und darf “gewaltsam” die Wohnungstür öffnen oder muß man “sich ausgesperrt zu haben” “als gottgewolltes Schicksal akzeptieren und den Kältetod vor der Wohnungstür sterben” bis sich irgendjemand erbarmt die Tür zu öffnen?

Es ist noch keine 2 Monate her, das eine ähnliche Situation existierte wobei damals durch eine verzogene Türzarge die Tür nicht mehr zu öffnen war, sodaß ein Schlüsseldienst die Tür öffnen mußte-auch das brauchte über 12 Stunden Wartezeit und die Verwaltungs wollte mir die Kosten aufdrücken mußte aber “den Schwanz einziehen” weil mangelhafte Wartung Ursache für das Problem war, diesmal Eigenverschulden-wäre mit echtem Hauswart ein Bagatellfall und in 1-2 Minuten lösbar gewesen.

Ciao
DerDemokrator


3. ... Kommentar von Turrican4D am Mittwoch, 8.2.2012.

Bei mir in der Wohnung sinkt die Temperatur derzeit auf 11 Grad im Wohnzimmer und Schlafzimmer, sobald die Nachtabschaltung (richtig gelesen, die Anlage senkt nicht, sie schaltet sich komplett ab!) einsetzt!

Beschwerden von mir werden mit dem Hinweis abgetan, ich solle doch einfach “wie normale Menschen” ins Bett gehen, sobald sich die Heizung abgeschaltet hat.

Meine Wohnung ist im Gegensatz zu denen der anderen Mitparteien nicht im Block, sondern in einem anbau mit unisoliertem Flachdach, d.h. sobald die Wärmezufuhr abgebrochen wird, dauert es keine halbe Stunde und es ist unerträglich kalt in der Wohnung.


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