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Haushaltsstrom in Regelsätzen nicht ausreichend bemessen - Studie belegt Unterversorgung

Das ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg führte gemeinsam mit dem Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) von Mitte August bis Mitte November 2006 ein Sondierungsprojekt zum Energiekostenanstieg und den Folgen für Haushalte mit geringem Einkommen in Deutschland durch. Das Projekt welches durch die Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde , kam zu der Erkenntnis, dass die gestiegenen Energiekosten trotz erheblicher staatlicher Transferzahlungen für Haushalte mit geringstem Einkommen wie ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Der im Regelsatz zu Grunde gelegte Berechnungsansatz zur Deckung der Kosten für Haushaltsstrom reicht kaum aus, um die steigenden Stromkosten abzufangen.

Die Strompreise für private Haushalte erhöhten sich von 1998 bis 2006 laut Verbraucherpreisindex um 26,8 Prozent. Im diesem Zeitraum wurden die Ansätze für Haushaltsstrom jedoch nur um 7,2 Prozent angepasst. Derzeit erhält ein Ein-Personen-Haushalt 20,74 Euro im Monat für Licht, Waschen, Kochen, TV und elektrische Warmwassererzeugung. Die für 2007 geplante Regelsatzanpassung auf 21,74 Euro kann den Preisanstieg nur geringfügig auffangen.

Es wird daher dringend eine Verbesserung der Transparenz für die Leistungsempfänger gefordert. Eine Orientierungshilfe mit ergänzenden Informationen (z.B. als Beilage zu den Leistungsbescheiden), welche Ansätze für Haushaltsenergie in den Regelsätzen enthalten sind. Sehr hilfreich wäre es, diese Information um Vergleichwerte zu ergänzen, wie viele Kilowattstunden Strom mit diesem Betrag verbraucht werden können.

Wenn Sie wissen wollen, ob nach den Vergleichswerten zur Einschätzung der Höhe des Haushaltsstromverbrauchs im Vergleich zu Durchschnittswerten in Deutschland /VZ NRW 2003 Ihre Verbrauchswerte anzusiedeln sind und wann von amtswegen mit einem unwirtschaftlichen Verhalten gerechnet werden muss, lesen Sie hier:

Personen im Haushalt Stromverbrauch ohne elektrische Warmwasserbereitung (kWh pro Jahr) Stromverbrauch mit elektrischer Warmwasserbereitung (kWh pro Jahr) Bewertung

1 Person

unter 800
800 – 1200
1200 – 1600
über 1600
unter 1500
1500 – 1900
1900 – 2300
über 2300
phantastisch
gut
hoch
viel zu hoch
2 Personen unter 1500
1500 – 2200
2200 – 2900
über 2900

unter 2600
2600 – 3300
3300 – 4000
über 4000

phantastisch
gut
hoch
viel zu hoch

3 Personen unter 2200
2200 – 3000
3000 – 3800
über 3800
unter 3700
3700 – 4500
4500 – 5300
über 5300
phantastisch
gut
hoch
viel zu hoch
4 Personen unter 2700
2700 – 3600
3600 – 4500
über 4500

unter 4600
4600 – 5500
5500 – 6400
über 6400

phantastisch
gut
hoch
viel zu hoch

5 Personen unter 3200
3200 – 4100
4100 – 5000
über 5000

unter 5500
5500 – 6400
6400 - 7300
über 7300

phantastisch
gut
hoch
viel zu hoch

Quelle: Tabelle 8 der Böckler Studie

Es mehren sich Fälle, wo Haushalte wegen Zahlungsschwierigkeiten der Strom abgestellt wird. Die Situation dürfte sich durch Jahresabrechnungen mit Nachzahlungen weiter verschärfen. Obwohl eine menschenwürdige Haushaltsführung ohne Strom nicht vorstellbar ist und dies vom Sozialgericht Mannheim bestätigt wurde, hat der Gesetzgeber mit der Einführung des Fortentwicklungsgesetzes zum 1. August 2006, die Kosten für Strom und Warmwasser als Bestandteil der Regelleistung festgesetzt und nicht zu den Kosten der Unterkunft erklärt.

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Der Sozialticker hatte bereits in mehreren o.g. Veröffentlichungen auf diese Lage hingewiesen, was jetzt durch diese Studie belegt wurde. Man kann also nur hoffen, dass endlich ein Umdenken stattfinden wird.

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: Dienstag, 19. Dezember 2006 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen


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