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Donnerstag, der 08. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Haushaltsgemeinschaft

Was ist eine Haushaltsgemeinschaft? Etwas anderes als die Bedarfsgemeinschaft ist die so genannte Haushaltsgemeinschaft. Darum geht es im Alg-II-Antrag in Frage III. Es wird gefragt, ob weitere Angehörige im Haushalt leben. Gemeint sind Verwandte und Verschwägerte, z.B. Geschwister, Großeltern, Enkel, Tanten oder Onkel. Warum diese Frage?

Wenn Sie mit Verwandten oder Verschwägerten zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft leben, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass sie von diesen unterstützt werden – soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. So steht es im Gesetz.

Die Folge: Die Arbeitsagentur kürzt oder verweigert das Alg II, weil Sie als (teilweise) versorgt gelten! Die Vermutung, dass Ihre Angehörigen Sie unterstützen, können Sie widerlegen.

Doch der Reihe nach: Wenn Sie mit Verwandten oder Verschwägerten nur die Wohnung teilen, dann handelt es sich sowieso nicht um eine Haushaltsgemeinschaft. Die besteht nur, wenn gemeinsam aus einem Topf gewirtschaftet wird oder mit anderen Worten: Kosten und Einkommen werden untereinander aufgeteilt. Tipp zum Ausfüllen der Frage III: Eingetragen werden müssen nur Personen, mit denen Sie verwandt oder verschwägert sind. Sonstige Mitbewohner, etwa in Wohngemeinschaften, spielen keine Rolle.

Wenn Sie mit diesen nur die Wohnung teilen, aber nicht aus einem Topf wirtschaften, dann stellen Sie dies klar!

Im persönlichen Gespräch bei der Abgabe ihres Antrags und ab besten auch schriftlich auf einem extra Blatt zum Antrag. Gleiches gilt, wenn Sie von Verwandten/ Verschwägerten kein Geld oder geldwerte Hilfe erhalten. Stellen Sie auch dies mündlich und schriftlich klar, um Missverständnisse zu vermeiden.

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 28. März 2007 um 0:42 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  3 Kommentare / Fragen veroeffentlicht


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3 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Anna am Dienstag, 28.10.2008.

Hallo,
ich bin U25,schwanger und wohne noch mit meiner Mutter,die Harz 4 bekommt.Nun möchten mein Freund und ich heiraten,und dass er danach zu uns zieht.Allerdings hat er einen guten Einkommen,Würde gerne wissen,ob wir dann als eine Haushaltgemeinschaft gelten oder nicht.Wird sein Einkommen unter uns 3 (bzw. später 4) aufgeteilt???
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.


2. ... Kommentar von Anndreis am Dienstag, 23.12.2008.

Es ist kurz vor Weihnachten und der Harz IV Bescheid ist wieder nicht korrekt ausgefallen. Meine Frage: wenn ich alleine bin, zähle ich dann auch zu einer Haushaltsgemeinschaft? Es kann doch nichts gekürzt werden, da ich für mich alleine wirtschafte. Es wurde mir aber mitgeteilt, dass “die Kosten für Heizung und Unterkunft zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt werden”. Meine Miete beträgt warm 297,38 €, ich habe 45 qm. Aber für die Unterkunft und Heizung bekomme ich vom Service für Arbeit nur 217,15 €. Vier Bescheide habe ich nun schon, die meiner Ansicht nach falsch berechnet wurden. Auf meine Widersprüche wurde noch nicht reagiert, das heißt es wurde geschrieben, dass sie eingegangen sind. Mehr aber noch nicht. Und ich bin extra in die Stadt gezogen, weil die Miete dort günstiger ist, ich dem Arbeitsmarkt besser zur Verfügung stehe und ich kein Fahrzeug brauche.
Ich verstehe das alles nicht mehr. Können Sie mir weiterhelfen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich einmal eine kompetente Antwort erhalten würde.
Nichtsdestotrotz wünsche ich allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.


3. ... Kommentar von Steinbock am Dienstag, 23.12.2008.

Zu # 1.)

Ja, das Einkommen wird dann voll angerechnet. Direkt ist Ihr Freund zwar nicht unterhaltspflichtig der Mutter gegenüber, dies wird aber indirekt über Ihre Person gemacht, weil Ihre Bedürftigkeit dann weg fällt, Ihre Mutter zur Vermietung an Sie gedrängt wird und somit der Mutter ihre Kosten auch gesenkt wird. Im Grunde wäre es dann wie alles aus einem Topf. Wenn Sie heiraten wollen, dann können Sie auch ausziehen aus der mütterlichen Wohnung und einen eigenen Hausstand gründen, denn da zählt U25 nicht. Ein Umzug ist dann auch begründet.

Zu # 2.)

Wenn Sie in einer HG leben, dann wird dies so berechnet. Die Gesamtkosten der Unterkunft, werden zu gleichen Teilen aufgeteilt und erstattet. Ich kenne nun nicht Ihre Örtlichkeiten, aber sie sollten dies gerichtlich überprüfen lassen und Klage gegen die - aus Ihrer Sicht erfolgte Kürzung erheben, denn wenn die Wohnung an sich angemessen ist, dann sind es auch die KdU. Da keine Reaktion auf Ihre Widersprüche erfolgt sind, reichen Sie nachweislich eine Untätigkeitsandrohung ein und setzen der ARGE eine Frist zur Reaktion. Ist die Frist verstrichen, dann reichen Sie Klage beim zuständigen Sozialgericht ein.

Untaetigkeitsandrohung (Worddokument)


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