Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hauseigentümer sollen die Schornsteinfeger selbst aussuchen können

Berlin: (hib/VOM) Hauseigentümer sollen sich in Zukunft ihren Schornsteinfeger weitgehend selbst aussuchen können. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (16/9237) ab, den der Bundestag am kommenden Donnerstag in erster Lesung beraten wird. Der Entwurf geht auf Vorgaben der EU-Kommission zurück, die wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet hatte. Beanstandet hatte Brüssel darin vor allem, dass die Ausübung des Handwerks auf nur einen Schornsteinfegermeister pro Bezirk beschränkt ist und dieser außerhalb seines Kehrbezirks nicht tätig werden darf. Künftig sollen nun alle Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollen beinhalten, im Wettbewerb angeboten werden. Zur Reinigung und Überprüfung sind danach nur Betriebe berechtigt, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder Dienstleistungen in diesem Handwerk ausführen dürfen. Wer in Deutschland als Schornsteinfeger tätig werden will, soll in ein Register eingetragen werden, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt wird.

Die bisherigen Kehrbezirke will die Regierung beibehalten. Aus Gründen der Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes müsse weiterhin kontrolliert werden, ob die Eigentümer ihre Pflichten erfüllt haben, heißt es. Die Bezirke sollen über ein “objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren” jeweils befristet für sieben Jahre an einen Bezirksbevollmächtigten vergeben werden. Über die Vergabe entscheidet die zuständige Behörde. EU-Wettbewerber, die an der Ausschreibung von Bezirken teilnehmen, erhalten Chancengleichheit, heißt es. Das Verbot von Nebentätigkeiten will die Regierung aufheben, sodass die Schornsteinfeger auch Tätigkeiten anbieten können, die nicht zu ihrem klassischen Aufgabenbereich gehören, etwa die Energieberatung.

Als Übergangsregelung ist vorgesehen, dass bereits bestellte Bezirksschornsteinfegermeister bis Ende 2014 in diesem Bezirk bleiben, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit soll dagegen sofort eingeführt werden. Im Übrigen bleibe der Tätigkeitsbereich des Bezirkschornsteinfegermeisters nach altem Recht bis Ende 2012 erhalten. Danach werde aus dem Bezirksschornsteinfegermeister ein für zwei Jahre bestellter Bezirksbevollmächtigter. Bezirke, die ab 2010 frei werden, sollen nach dem neuen Recht ausgeschrieben und für sieben Jahre vergeben werden.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme 19 Änderungsvorschläge und Prüfbitten vorgebracht. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten anderer Handwerke müssten in der Übergangszeit so gering wie möglich gehalten werden, betont die Länderkammer. Sie bittet die Regierung, die Auswirkungen des Gesetzes auf andere Handwerke in dieser Zeit zu überprüfen. Auf die Bezeichnung “Bezirksbevollmächtigter” solle verzichtet werden, weil die Umbenennung unnötige Bürokratiekosten verursache.

Die Bundesregierung erklärt sich in ihrer Gegenäußerung dazu bereit, die Auswirkungen des Gesetzes während der Übergangszeit auf andere Handwerke zu überprüfen. Sie will jedoch an den unterschiedlichen Begriffen Bezirksschornsteinfeger und Bezirksbevollmächtigter festhalten, weil es sonst in der Übergangszeit von 2010 bis 2012 Verwechslungen geben könnte. Die Kunden sollten unproblematisch erkennen können, ob jemand Meister nach altem Recht ist oder ob bereits das neue Recht angewendet wird, heißt es zur Begründung. Den übrigen Vorschlägen des Bundesrates stimmt die Regierung nur zum Teil zu.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 27. Mai 2008 um 10:08 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Plus Online Shop Plus Online Shop


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  1 Kommentar / Frage veroeffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



1 Kommentar / Frage

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von Schorsch am Montag, 17.11.2008.

Hallo,
und was hat sich für mich dieses Jahr nun noch mal geändert?
Denke doch eher nichts, oder?
Grüßle


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid