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Hartz4-Plattform rät: jetzt eilig rückwirkende Anträge stellen für Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Freizeiten, Nachhilfe und Schulbus oder Bahn

Hartz-IV Forum„Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus der Berliner Gesetzgeber: Ursula von der Leyens neues Hartz IV-Gesetz schiebt zum 30. April dem Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ und Teilhabe mal eben den Riegel vor,“ empört sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.

„Klammheimlich im allerletzten Paragrafen 77 lässt sie einfach beim hochgejubelten Bildungspaket diejenigen Eltern und Kinder durch den Rost fallen, die bis dahin nicht erfahren haben, dass sie ihr vom Verfassungsgericht am 9. Februar letzten Jahres zugesichertes „unverfügbares“ Grundrecht auf Teilhabe nur auf Antrag kriegen.

Und wer bis dahin nicht Bescheid weiß, hat nach dem Willen der „kinderlieben“ Sozialministerin Pech gehabt und und bleibt auf den Kosten für Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Klassenfahrten, Freizeiten, Nachhilfe sowie Schulbus sitzen, obwohl er es vom Amt hätte zurück fordern können.“ so Brigitte Vallenthin.

„Wenn schon nicht die BA-Verwaltungen ihren Informationspflichten nachkommen“, erklärt Brigitte Vallenthin,“ dann wollen wenigstens wir als Bürgerinitiative versuchen, noch möglichst viele Menschen über ihre Möglichkeiten aufzuklären“:

Weil – nach der Übergangsregelung im § 77 des neuen Gesetzes - die folgenden „Leistungen (…) als zum 1. Januar 2011 gestellt“ gelten – sofern sie „bis zum 30. April 2011 beantragt“ werden, gibt es - rückwirkend letztmalig bis Antragstellung zum 30. April:

Mittagessen:
da, wo’s Mittagessen gibt – in Schulen und Kindertageseinrichtungen – kann man „bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung“ einen „Mehraufwand“ von täglich 1 € bekommen. Das sind monatlich 26 €.
Das gilt in Schulen nur „unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.“ und ebenso auch in Kindertagesstätten.

Sport, Musik, sonstige kulturelle Bildung ebenso Ferienfreizeiten:
wenn man an außerschulischen Bildungsangeboten bereits teilgenommen hat, so gibt es dafür monatlich 10 €.

Schulbus oder Bahn:
für „Schülerbeförderung“ zur „nächst gelegenen Schule“ gibt es die „tatsächlichen Aufwendungen“ für die Monatskarte.

Schulausflüge und Klassenfahrten:
auch dafür werden die „tatsächlichen“ Kosten anerkannt und bezahlt - auch für die, die bereits stattgefunden haben.

Nachhilfeunterricht:
wird ebenfalls erstattet. Das Gesetz drückt sich allerdings darum, die Höhe zu beziffern; es spricht lediglich von „berücksichtigt“. Ob diese „Lernförderung“ allerdings „geeignet“ und „erforderlich“ ist, muss die Schule bescheinigen. Und dann sieht das Gesetz vor, auch diese Kosten rückwirkend zu erstatten.

Alle diese, aus dem Regelsatz bislang vom Munde abgesparten Leistungen – also nicht nur Spiel, Spaß und Essen - kann man für das 1. Vierteljahr 2011 zurückfordern – und zwar bar ausgezahlt. Dringender Hinweis der Hartz4-Plattform: „unbedingt eine Eingangsbestätigung für die Anträge mit nach Hause nehmen!“ erinnert Brigitte Vallenthin. „Es könnte sonst vielleicht passieren, dass die Anträge „verloren“ gegangen oder „nicht angekommen“ sind. Sowas sei schon mal vorgekommen, hört man.“ Weiter rät Brigitte Vallenthin: „Alle Anträge können formlos eingereicht werden. Sie sollten aber unbedingt auch die Fortführung der Leistungen ab 1. April beinhalten. Denn ohne Papierkrieg, gibt es auch dann das Bildungspaket nicht.“

Quelle: Brigitte Vallenthin - Hartz4-Plattform - keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Startseite - Veröffentlicht am: 14. April 2011 um 18:40 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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6 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von karlosdallos am Donnerstag, 14.4.2011.

Ist zwar nicht das Thema im Artikel …

In der pdf Ausgabe des SGB II
(Quelle: bundesrecht.juris.de (pdf))

wird auf das Bundesgesetzblatt : Seite 453 verwiesen, in der die “änderungen” sind, AUCH die Verkürzung der Überrüfungsfrist von 4 auf 1 Jahr.

Das aber dieses BLATT laut “Bundesanzeiger erst am letzten Freitag des Monats März am 29.03.2011 veröffentlicht wurde

Quelle : bgbl.de

bieten sich hier evtl. Möglichkeiten (der 01.04.2011 war schliesslich Sonntag)

Widerspruchsmöglichkeiten gegen eben diese Fristverkürzung.

MFG an die Authorin


2. ... Kommentar von Dieter Carstensen am Freitag, 15.4.2011.

Brigitte Valentin und der HartzIV Plattform ist für diesen dezidierten Hinweis zu danken.

Beruflich habe ich mit der Zielgruppe zu tun. Viele sind leider uninformiert, kein Wunder, eine Zeitung oder Internet können sie sich nicht leisten, die ARGEn informieren sie nicht, sie können also nicht an die notwendigen Informationen gelangen.

Ich habe daher diesen Artikel des Sozialticker, natürlich mit Quellenangabe auf Papier ausgedruckt und reiche ihn in dieser Form an die mir bekannten Betroffenen weiter.

Ich denke, das ist OK, im Sinne aller.


3. ... Kommentar von Peval am Freitag, 15.4.2011.

Das wir nicht INFORMIERT werden, ist doch die REGEL!
Ich selber Schwerbehindert und chronisch Krank mit G,B,H, wurde mit keinem Wort darauf aufmerksam gemacht, was ich für ansprüche habe.
Selbst HIV(AIDS)-Patienten werden im regen stehen gelassen, ich kenne 2 Persönliche Fälle, sowie einen Diabethiker, wo es noch Mehrbedarf gab,aber es ihm nie gesagt wurde.

AUf diese Weise wird viel Geld gespart und deshalb alles verschwiegen.
Wenn dann aber mal ein Fallmanager etc.einen Tipp ausspricht, kommt es einem so vor, als wenn er ein geheimnis lüftet, weil er dann leiser Sprach.
So werden viele Hilfebedürftige einfach im regen stehen gelassen.


4. ... Kommentar von Leonore Lauscher am Freitag, 15.4.2011.

An karlosdallos: Der 01.04.2011 war ein Freitag. Der 29.03.2011 war ein Dienstag.


5. ... Kommentar von ChrisH am Freitag, 15.4.2011.

und was ist mit den Müttern/Vätern/Familien, deren Kinder

- kein Mittagessen in der Schule bekommen??? (kein Angebot)
- keine Nachhilfe brauchen??? (gute Schüler)
- in keinem Verein sind???
- keine Monatskarte brauchen???? (Schule dicht bei)

Die haben dann wohl “pech” gehabt


6. ... Kommentar von Brigitte Vallenthin am Freitag, 15.4.2011.

@ ChrisH

Danke für den absolut wichtigen Einwand!
Und zwar in allen Punkten und mehr!

Aus diesem Grunde bereiten wir gerade eine Klage wegen der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit des kompletten Bildungspakets vor, das vollständig gekippt gehört.

Denn es ist ein zutiefst ungerechtes Instrument, das ungleich verteilt - wenn überhaupt und dem menschenverachtenden Prinzip folgt: wenn der Staat nicht aufpasst, versaufen die Eltern das Geld - siehe Missfelder. Schauder!!!

Auch die Teilhabe der Kinder gehört in ihren entsprechend erhöhten Regelsatz - FÜR JEDES KIND!

Wir werden in Kürze über die Klageeinreichung und über den Fortgang des Verfahrens berichten.

Bis dahin nochmals danke für den Hinweis - und gerne immer weitere konstruktiv-kritische!

Brigitte Vallenthin
hartz4-plattform.de


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