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Hartz4-Plattform-Grundsatzklage pauschal zurückgewiesen

Die Stadt Wiesbaden erklärt den am 10. Juli beim Sozialgericht Wiesbaden eingereichten Antrag auf einstweilige Anordnung für unbegründet, ohne ihrerseits die detaillierten tatsächlichen marktverfügbaren Kosten zu widerlegen und der Klägerin zu erklären, wie sie - nach Abzug der monatlichen Fixkosten von 174,56 € im Monat leben soll. Ebenso unsubstantiiert – wie es im Juristendeutsch heißt – ist die Ablehnung der nach dem Gesetz durchaus möglichen Regelsatzerhöhung.

“Es wäre für eine über den Regelsätzen liegende Bedarfsfestellung zunächst zu prüfen, ob dieser erhöhte Bedarf aufgrund der individuellen Lebensführung durch geringere Bedarfe in anderen Bereichen kompensiert werden kann. (…) Es ist zumutbar, (…) in einzelnen Bereichen in gewissem Umfang und für einen begrenzten Zeitraum Einschränkungen in anderen Bereichen hinzunehmen,” heißt es in der Stellungnahme des beklagten Leistungsträgers, der Optionskommune Wiesbaden.

Der stellvertretender Vorsitzender des Arbeitslosen-Vereins, Ralf Lütgens kommentierte die Entscheidung:

“Wir haben den Eindruck, als habe sich die Prozessgegnerin, nicht einmal die Mühe gemacht, die Klagebegründungen im Detail zu lesen. Sonst hätte sie unschwer erkennen müssen, dass bei einer Unterdeckung in allen Regelsatz-Abteilungen ein Ausgleich nachweislich ausgeschlossen ist.”

Quelle: Hartz4-Plattform e.V.

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