Hartz IV - Zuschlag nur bei allein Erziehung
Alleinerziehende, die ihr Kind von den Großeltern mitbetreuen lassen, können den Mehrbedarfszuschlag zum Arbeitslosengeld II verlieren. Die erforderliche alleinige Sorge der Leistungsempfänger für ihr Kind liegt nur dann vor, wenn kein anderer - dies kann auch ein Großelternteil sein - gleichberechtigt und unentgeltlich in erheblichem Umfang mitwirkt.
Quelle: DGB und Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28. April 2008 - S 14 AS 206/07
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