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Hartz IV - Wo der Kunde noch lange kein Kunde ist

Man spricht von Kunden - insoweit es sich um erwerbslose Bürger handelt! Ich bin kein ”Kunde”! Ein Kunde ist König und wird kundenfreundlich behandelt - sonst geht dieser KUNDE zur Konkurrenz. Konkurrenz … leider nicht vorhanden. Sind Sozialleistungen nach SGB II erwerbbare Produkte oder Dienstleistungen? Ich betrachte das als eine Beleidigung - parteipolitischer demokratischer Überheblichkeit.

Man verspricht Kunden einen persönlichen Ansprechpartner in bundesdeutschen ARGEN, so stehts geschrieben laut Ministerium!

Öhm- wo isser denn der Ansprechpartner???

Viele Menschen warten auf ihren persönlichen Anprechpartner… vielmehr gibt es eine reichliche Anzahl persönlicher Antragsgegner, Leute werden leichtfertig um berechtigte Ansprüche gebracht, dank unqualifizierter Mitarbeiter. Nun nach vielen vielen Monden bestehender unsozialer Hartz IV Politik, bin ich als Kunde, dessen Ansprechpartner einen (meinen) Arbeitsvertrag wirtschaftlich einsparbar entsorgt hat zu einem Schluss gekommen:

“Der versprochene persönliche Ansprechpartner kostet einen Hartz IV Empfänger 10,- Euro! Es gibt ihn, den qualifizierten kundenfreundlichen Ansprechpartner: Er ist nicht in den ARGEN zu finden, sondern in den “Gelben Seiten” unter der Berufsabezeichnung: Anwalt!”

Anlehnend den Worten von Oskar Lafontaine:

“Menschen, den globale Parteipolitik wichtiger ist als das deutsche Grundgesetz und die Meinung des eigenen Volkes halte ich nicht für verantwortungsbewusst.”

Ich vertraue auf die Worte von Frau Schwan:

Wir brauchen mehr Vertrauen in die Demokratie!

Ja, erklären Sie das doch bitte mal den Kindern von Erwerbslosen, die im nächsten Winter entweder frieren oder hungern dürfen.

WARUM? WEIL KEIN HILFEBEDÜRFTIGER DIESE ENERGIEKOSTEN BESTREITEN KANN !

Quelle und Autor: Martin Obenaus - ”Armut leistet sich den Luxus konstruktiver Kritik”

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3 Kommentare / Fragen

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1. ... geschrieben von Detlef Wüstenberg Sozial-IGEL am Freitag, 18.7.2008.

Sehr geehrter Herr Obenaus,

Sie verkennen, dass die Monarchie in Deutschland 1918 abgeschafft wurde. Wie kann da also ein Kunde “König” sein?
MfG
Detlef Wüstenberg


2. ... geschrieben von colaschwan am Freitag, 18.7.2008.

Gegenfrage: Wie kann ein Arbeitsuchender, egal ob ALG I oder ALG II Empfänger, überhaupt als Kunde bezeichnet werden? Kunde ist doch jemand der eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, etwas Kauft etc. und ein Arbeitsuchender ist ein Mensch der Hilfe benötigt, oder sehe ich das falsch? Und selbst wenn, Menschen zu Schikanieren wo immer es geht, auf unterste soziale Niveau zu Drängen, ihnen zumindest aus psychischer Sicht vieleicht die letzte Würde zu nehmen die ihm noch geblieben ist Bezeichne ich nicht gerade als Kundenfreundlich.
Mir kommt es so vor als zählt nur noch das Recht des Stärkeren und derer die mit Druckmitteln wie Beispielsweise Sanktionen andere ins Abseits schieben können wenn sie nicht machen was ihnen Befohlen wird.


3. ... geschrieben von Martin Obenaus am Freitag, 18.7.2008.

Vielen Dank!

Ich bin trotzdem Kunde von zwei Leistungsträgern, ich bekomme als modernes Dienstleistungsprodukt den Missbrauch von amtlichen Befugnissen kostenfrei. Leider besteht Kosumzwang! Ich für meinen Teil bin sehr gut bedient, beweiserhebliche Daten werden so frei Schnauze erfunden, wie man es braucht! Dann werden verfälsschte Grundlagen in Datensätzen weiterverarbeitet. Früher nannte man soetwas Urkunden-/ Dokumentenfälschung- heute muss man nur in einem Leistungsträger arbeiten.


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