Hartz IV Wahn - Sozialermittler spricht Kleinkindern ab, eigenständige Personen zu sein
Der Sozialermittler K. von der ARGE Krefeld soll beurteilen, ob eine junge Familie mit 8 Monate altem Kleinkind aus einer 63 qm in eine 75 qm Wohnung umziehen darf.
Die Eltern, beide unter 25 Jahre, stellten bei der ARGE Krefeld einen Antrag auf Umzug in eine 75 qm Wohnung die sie haben können. Die noch zuständige SB stimmt der Kündigung der alten Wohnung zu, vermerkt es aber nicht im Computer, der Anmietung kann sie noch nicht zustimmen, da eine Mietbescheinigung noch nicht vorliegt. Zum nächsten Termin ist die SB aber nicht mehr im Amt und eine andere SB ist zuständig. (bundesweite Taktik)
Die neue SB sieht den Fall völlig anders und schickt den Sozialermittler K. zur Wohnungsbesichtigung. Dieser lehnt ab mit der Begründung:
„Kinder unter 3 Jahren haben keinen Anspruch auf mehr Platz“.
In den Richtlinien der Stadt Krefeld, und so veröffentlicht es Krefeld auch im Internet, steht:
- eine Person 45 qm
- zwei Personen 60 qm
- jede weitere Person 15 qm mehr
Somit sind kleine Kinder also „keine Personen“!
Der Antrag an die Abteilung „U25“, die überhaupt sehr unfreundlich mit Betroffenen umgeht, wird abgelehnt. Es wird Widerspruch eingereicht, mit der Begründung, dass 63 qm zu klein sind und der Familie mit 3 Personen 75 qm zustehen, laut Richtlinien der Stadt Krefeld. Zusätzlich wird noch informativ darauf hingewiesen, dass die Fenster undicht sind und die Heizungen im Winter nicht richtig funktionieren. Die Widerspruchstelle greift aber nur die Zusatzinformation auf, um darauf hinzuweisen, dass das kein Grund für einen Umzug ist. Das Paar soll der ARGE nachweisen, dass sie den Vermieter diesbezüglich, schriftlich um „Abänderung der Zustände“ aufgefordert haben, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Bei der persönlichen Vorsprache in der Widerspruchstelle sagte die SB zu aller erst: „ich glaube nicht das sie eine Genehmigung zum Umzug bekommen“. Danach erst der Satz, „ich muss das aber noch prüfen“. Man achte darauf, erstmal die Androhung der Ablehnung und danach erst der Hinweis der Prüfung.
Die Meinung eines Sozialermittlers der Stadt Krefeld hat also einen höheren Stellenwert als die Rechte der Hartz IV Betroffenen.
Die Wohnung ist zu Ende Nov. 08 gekündigt, dem Umzug aber noch nicht zugestimmt, obwohl für die ARGE keine umzugsbedingte Kosten“ entstehen und die Wohnung zudem noch unter der in Krefeld zulässigen Kaltmiete liegt.
Droht jetzt der kleinen Familie die Obdachlosigkeit ?
Auch der OB der Stadt, welcher zu dem Fall eingeschaltet wurde, reagierte erst nach 1 Woche … und nur mit einem Erinnerungsschreiben mit folgender Rückantwort:
Sehr geehrter Herr T.,
Ihre E-Mails vom 12.09.08 und 13.09.08, in denen Sie mir von der Wohnsituation der Familie St.-G. berichten, habe ich erhalten und mit Interesse gelesen.
Als Oberbürgermeister bin ich nicht Leiter der Krefelder Arbeitsgemeinschaft. Die ARGE ist eine öffentlich-rechtliche BGB-Gesellschaft, die durch den Geschäftsführer, Herrn Wolfram G., vertreten wird. Auf die Angelegenheit kann ich daher inhaltlich nicht eingehen.
Ich habe jedoch die Krefelder ARGE angeschrieben und darum gebeten, sich Ihres Anliegens anzunehmen. Sie erhalten von dort weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Krefeld
Büro des Oberbürgermeisters
47792 Krefeld
Es gibt keine Hilfen mehr vom Amt und auch nicht durch den OB der Stadt Krefeld für Betroffene. Das ist mehr als traurig, wenn so mit den Menschen umgegangen wird.
Autor und Quelle: Leserpost Sozialticker - Herr T.
Verbraucherinformationen
Bookmark Buttons:
10 Kommentare / Fragen veroeffentlicht
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
Weitere aktuelle Meldungen:
10 Kommentare / Fragen
Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.
1. ... Kommentar von Hans
am Donnerstag, 25.9.2008.
Und auf der anderen Seite posaunen die Politiker vor den Wahlen immer “Wir müssen mehr für die Kindern tun…” Armes Deutschland!
Die kleine Familie tut mir sehr leid.
2. ... Kommentar von Armin Willutzki
am Donnerstag, 25.9.2008.
Und immer noch sitzt die Bevölkerung dieses Landes ruhig im Sessel und zuckt die Achseln,—-Das ist aber schlimm,oh,Gott,oh Gott—-und nichts geschieht………
Wann stehen die Betroffenen gemeinsam auf und schreien ? Wann stellen sich verantwortungsvolle Eltern vor die Politiker und stellen diese zur Rede ? Ist unsere Bevölkerung mittlerweile nichts anderes mehr als eine Herde von Lemmingen,die unseren Politikern folgen —Egal wohin sie uns führen.Unser höchstes Gut —UNSERE KINDER—-wird bewußt von verantwortungslosen Politikern zerstört.Und wir sitzen ,bis auf einige wenige,teilnahmslos daneben und sehen zu wie unsere Zukunft zerstört wird.Den Tatenlosen,die so etwas geschehen lassen, gebührt noch nicht einmal die Verachtung mit der man diese Leute strafen sollte.
3. ... Kommentar von Hans
am Donnerstag, 25.9.2008.
@ Armin:
Wie könnte man denn sowas mal organisieren. Ich habe da keine Ahnung. Auf jeden Fall kann es so in Deutschland nicht mehr weitergehen.
Die können Millionen von Euros locker machen wenn die Banken Fehler machen wie im jetzigen Skandal! Aber wenn es um die eigenen Bürger geht dann wird Deutschland immer so dargestellt als sei das Land pleite!
4. ... Kommentar von Steinbock
am Donnerstag, 25.9.2008.
Dazu einfach mal im Netz suchen, denn da gibt es viele Initiativen, Vereine und Verbände, welche sich mit den Themen beschäftigen und auseinandersetzen.
5. ... Kommentar von Armin Willutzki
am Donnerstag, 25.9.2008.
@ Hans
Ein Problem in diesem Land der Dichter und Denker ist,das wir viele Einzelkämpfer haben in Form von Personen und Verbänden ,Organisationen,usw. Leider ziehen diese nicht immer an einen Strang und es fehlt an Führungspotenzial um eine Vereinigung dieser Kräfte zu bewirken.Außerdem liegt der preußische Kadavergehorsam noch vielen im Blut,Argumente wie:”Wir können ja doch nichts machen und ähnliches”,lassen viele im Vorfeld schon resignieren.Schlimmer noch ist,das die wirklich Betroffenen wenig oder gar nichts machen.Das ist deutlich an den Beteiligungszahlen der Montagsdemos zu sehen.Viele Betroffene kämpfen um die nackte Existenz ,haben nicht die Ressourcen oder haben ganz einfach aufgegeben.Den einzigen Weg den ich zur Zeit sehe ,ist die Menschen immer wieder wachrütteln,bis eine Art Lawineneffekt auftritt,der dann eine Eigendynamik entwickelt.
6. ... Kommentar von floh2
am Freitag, 26.9.2008.
In ihrer Position als Behörde sollte die Arge erkennen können das sie sich Rechtswidrig verhält. Und sich vollständig über die Konsequenzen sowie Auswirkungen ihres Verhalten bewusst sein muss.
Es scheint schon verwerflicher Normalzustand zu sein, das erst Rechtsschutzverfahren zu lasten der Solidargemeinschaft der Steuerzahler, des Gerichts, Rechtsanwälte, und der Betroffenen selbst anhängig werden müssen.
Wem wundert es noch das die Sozialgerichte in Klagen ersticken. Noch mehr sollte man sich allerdings wundern warum die Sozialgerichte die auffälligen Argen nicht mit Geldstrafen belegen, diese Möglichkeit besteht durchaus.
Den Betroffenen rate ich alle anfallenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung kosten festzuhalten. Es gilt das Veranlasser-Prinzip.
An die Administration des Sozialtickers ein Beispiel Antrag auf Kostenerstattung zum Download wäre hier vielleicht ganz sinnvoll:
—————————————
Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendig entstandenen Kosten bestimmen sich in Anlehnung an einschlägige Kommentierungen zu § 63 SGB X, § 162 VwGO und § 91 ZPO dahingehend, dass darunter alle Aufwendungen fallen, die ein verständiger Beteiligter im Hinblick auf die Bedeutung und die rechtliche oder sachliche Schwierigkeit der Sache vernünftigerweise für erforderlich halten durfte (BVerfG, NVwZ 1990 S. 3072). Weiter gilt der allgemeine Grundsatz, dass jeder Verfahrensbeteiligte die Pflicht hat, die Kosten nach Möglichkeit niedrig zu halten (OVG Lüneburg, MDR 1973 S. 436). Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören dabei u.a. Porto-, Telefon- und Telefaxkosten, anteilige Papier-, Drucker- und Kopienkosten, notwendige Reisekosten sowie Kosten für die Beschaffung notwendiger Auskünfte (Quelle: Haufe SGB Office).
Weitere begründungen etc. ???
In Anwendung des Veranlasser-Prinzips ist zu betonen, dass allein die unterlegene Arge ??? durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln sowie grob fahrlässige Verletzung der Amtspflichten Anlass gegeben hatte.
Die Antragsteller spezifizieren hiermit ihre zweckentsprechenden Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten im Widerspruchsverfahren wie folgt:
- anteilige Kosten für Ausdrucke und Druckerpatronenkosten
- Papier- und Kopienkosten
- mehrere Fahrten zur ARGE (hierdurch wurden Einschreibe Briefe gespart, pro Busfahrt ??? gegenüber Einschreiben 3,05 Euro)
- Telefonkosten (für fachlich notwendige SGB-Auskünfte, Anrufe beim Ra.)
- anteilige Recherche kosten (Internet, Kopien von Urteile und Fachliteratur)
Die Vorgerichtlichen notwendig verauslagten Kosten setzen die Antragsteller Pauschal mit dem Betrag von: ??? oder Pauschal 20,- Euro fest.
7. ... Kommentar von Solidar
am Freitag, 26.9.2008.
wann bekommen diese Miß……. endlich ihre quittung???
8. ... Kommentar von delpfin11
am Freitag, 26.9.2008.
Der Höhepunkt in der Sache ist, heute Morgen ( 26.09.08 ) hat die Sachbearbeiterin der Widerspruchstelle Frau A. dem jungen Paar mitgeteilt, das die Umzugserlaubnis entgültig abgelehnt ist.
JETZT BESTEHT DIE GROSSE GEFAHR DER OBDACHLOSIGKEIT FÜR ZWEI JUNGE MENSCHEN UND EINEM SÄUGLING !!!
Sie sagte, “ich schreibe ihrem Anwalt einen Brief mit der Begründung, und er kann sich ja dann mit ihnen in Verbindung setzten. Leider bin ich bis Heute nicht dazu gekommen da ich 2 Tage krank war”.
Es ist Freitag und das junge Paar hätte spätestens am Montag den Mietvertrag unterschreiben müssen um die Wohnung noch zu bekommen.
Damit hat die ARGE Krefeld ausgeschlossen, dass das SG Düsseldorf noch rechtzeitig eine “einstweilige Anordnung” per Eilverfahren erlassen kann.
Auf der anderen Seite hat die ARGE Krefeld hingegen einer jungen, schwangeren Frau ( sie ist eine Bekannte des jungen Paares ) eine 68 qm große Wohnung genehmigt.
Nach welchen Kriterien die Mitarbeiter der ARGE solche Entscheidungen treffen, bleibt mir unklar.
Es ist eine riesen Sauerrei wie hier mit Menschen umgegangen wird.
9. ... Kommentar von delpfin11
am Dienstag, 30.9.2008.
Montag, der 29.09.08
Die SB Frau A. von der Widerspruchsstelle hatte, bei einem Telefonat am Freitag, dem jungen Paar gesagt, sie möchten doch bitte eine Skizze von der Wohnung machen. Sie wollte sich dann heute diese Skizze ansehen und dann über den Umzug entscheiden.
Den Weg hätte man sich sparen können, denn nach dem sie die Skizze und auch einige Fotos gesehen hatte, kam sie zu der Aussage:
“Also meiner Meinung nach ist die Wohnung groß genug und die Mehrkosten für die Miete ( 58,32 € ) kann man der Allgemeinheit nicht zumuten”.
Auf die Frage, ob sich das Paar den jetzt wenigstens eine neue Wohnung suchen dürften, die alte Wohnung ist ja gekündigt, kam als Antwort “Das kann ich nicht entscheiden, die Entscheidung muss das Team treffen”.
Die einzige Aussage die sie noch machte, war auf die Frage der Wohnungsgröße, “Die Wohnung darf nicht teurer sein als die jetzige, als 306,18 €”. Somit eine Wohnung für 2 Personen. Sie machte keine Aussage über die qm, die dem Paar mit kleinem Kind zustehen würden.
Allerdings war sie nicht bereit diese Aussagen in der Niederschrift fest zu halten.
Typisch ARGE, wenn die Sb´s solche Aussagen schriftlich machen sollen, kneifen sie alle.
Zustehende Mehrkosten von < 100,00 €/Monat sind der Allgemeinheit nicht zuzumuten.
Aber Milliardenbeträge die unsere Regierung zur Schuldentilgung von Banken die wohl nicht ordentlich arbeiten, als Bürgschaft zu Verfügung stellt, die sind der Allgemeinheit zuzumuten.
10. ... Kommentar von Steinbock
am Dienstag, 30.9.2008.
Ich kann mich erinnern, dass der richtige Weg, dem Amt das SGB II zu erklären - der Weg über das Gericht im Eilschritt ist.
Kommentar / Frage hinterlegen ...
Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.
Anzeige