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Hartz IV vor Tierliebe

Vermehrt müssen sich Leistungsberechtigte nach dem SGB II oder SGB XII ( ALG II oder Sozialgeld ) anhören, ob ihnen eine Tierhaltung zugesagt werden kann, weil die Regelsätze keine Regelungen zur Tierhaltung beinhalten und so dieses Geld vom eigentlichen Verwendungszweck, dem des “Überlebens des Leistungsbeziehers” somit nicht zur Verfügung steht.

Wie Medien zu gerne in jüngster Zeit berichten, gönnen sich Leistungsbezieher selber nicht einmal das Nötigste, nur damit es den “Liebsten” an nichts mangelt. Tierarzt, Untersuchungen, Nahrung und vielerorts immer noch die Hundesteuer, von denen nur wenige Städte und Gemeinden die Sozialschwachen befreien.

Ist somit Tierhaltung eher eine Last für Leistungsbezieher?

Für diese Menschen nicht, das machte die berührende Reportage des ZDF 37 -Grad “Frauchens letzter Cent”, mehr als deutlich. Die Tiere geben Wärme inmitten einer als kalt empfundenen Gesellschaft. Sie strukturieren den Alltag, sind der einzige Grund für das langzeitarbeitslose Herrchen, morgens überhaupt aufzustehen. Wenigstens für den Vierbeiner kann man sorgen, wenn man schon zum Sorgenkind des Sozialstaates geworden ist. Und von denen wird man selbst dann noch angehimmelt, wenn alle längst auf einen herabgucken. Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass so manche Tierhaltung bereits vor Leistungsbezug eingegangen wurde und es der christlichen Nächstenliebe entsprechen sollte, einmal eingegangene Verpflichtungen auch fortzuführen.

Gerade von politischen Vertretern, die ein - christlich - im Parteilogo symbolisch vor sich her tragen, hätte man hier bei den Regelsätzen etwas mehr Feingefühl erwarten können.

Sollte der Leistungsbezug auch gleichzeitig die Abschiebung der Tiere in Tierheime oder schlimmer noch die Einschläferung Konsequenz verfehlter politischer Überlegungen sein?

Startseite - Veröffentlicht von: Einstein   am: 4. Mai 2007 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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