Hartz IV: Viele kennen Meldepflicht nicht
Arbeitsgemeinschaft Münster hilft bei Suche nach beruflichen Perspektiven
Münster (SMS) Der Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen ist nicht frei von Pflichten. “Eine davon ist, dass alle erwerbsfähigen Mitglieder im Haushalt, also auch der Lebenspartner oder das 16-jährige Kind des Hilfebedürftigen, dazuverdienen müssen, wenn sie dazu in der Lage sind”, so Tanja Roß, Teamleiterin bei der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS). “Leider wird das manchmal vergessen.”
Über 10 000 Einwohner beziehen in Münster Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, weil sie zu wenig verdienen oder gar keine Einkünfte haben. Sie erhalten die finanzielle Hilfe für sich selbst, aber auch für Kinder, Lebenspartner oder Eltern, mit denen sie in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben. Damit sichert die AMS, eine Kooperation von Stadt Münster und Agentur für Arbeit, fast 20 000 Menschen Lebensunterhalt und Wohnung. Im Jahr summieren sich die Leistungen auf fast 100 Millionen Euro.
“Weil es sich um Steuergelder handelt, achten wir sorgfältig darauf, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden”, erklärt Teamleiterin Roß. Die Erfahrung zeige: Oftmals aus Unkenntnis kommen Leistungsempfänger ihren Pflichten nicht nach. “Vielen ist gar nicht klar, wer zur Bedarfgemeinschaft gehört und für wen sie Leistungen beziehen.” Häufig werde die Meldepflicht für alle erwerbsfähigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nicht beachtet. “Jeder, der zum Unterhalt beitragen kann, muss persönlich zu uns kommen und sich beraten lassen. Es reicht nicht, als Antragsteller die Personen nur zu benennen”, erläutert Roß.
Das sei nicht Schikane oder Abschreckung, sondern aus zwei Gründen notwendig. Zum einen gehe es darum, Missbräuche auszuschließen. Noch wichtiger aus Sicht der AMS ist der zweite Grund. “Wir wollen den Betroffenen berufliche Perspektiven aufzeigen, damit sie ihre Situation aus eigener Kraft verbessern können”, so Tanja Roß.
Zum Beispiel unterbreitet die AMS nicht nur dem Antrag stellenden Vater Arbeitsangebote, sondern auch der Tochter, die die Schule beendet hat und keinen Job oder Ausbildungsplatz findet, oder der auf 400-Euro-Basis arbeitenden Ehefrau mit Freiraum für eine zusätzliche Tätigkeit. Die Berater der Arbeitsgemeinschaft helfen zudem bei der Bewerbung oder ermöglichen eine berufliche Weiterbildung. Tanja Roß: “Hartz IV kann man nur durch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt überwinden. Dabei sind alle in der Bedarfsgemeinschaft gefordert.”
Quelle: Stadt Münster, Presse- und Informationsamt
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 2. Dezember 2008 um 8:01 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
2 Kommentare / Fragen veroeffentlichtWeitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Ohne Kenntnis von der Meldepflicht keine Sperrzeit bei ALG
- Sanktionen bei Hartz IV und ALG I zum großen Teil unberechtigt
- Hartz IV - Arbeitslose die Müll essen und dafür noch bezahlen sollen
- Verletzung der Meldepflicht bei einem Dritten rechtfertigt Sanktion
- Koalition hat beim Risikobegrenzungsgesetz auf ganzer Linie versagt
- Die Abgeordneten der SPD kennen wohl nur das Kantinenessen ?
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 07-III/08






