Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Mittwoch, der 07. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV: Viele kennen Meldepflicht nicht

Arbeitsgemeinschaft Münster hilft bei Suche nach beruflichen Perspektiven

Münster (SMS) Der Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen ist nicht frei von Pflichten. “Eine davon ist, dass alle erwerbsfähigen Mitglieder im Haushalt, also auch der Lebenspartner oder das 16-jährige Kind des Hilfebedürftigen, dazuverdienen müssen, wenn sie dazu in der Lage sind”, so Tanja Roß, Teamleiterin bei der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS). “Leider wird das manchmal vergessen.”

Über 10 000 Einwohner beziehen in Münster Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, weil sie zu wenig verdienen oder gar keine Einkünfte haben. Sie erhalten die finanzielle Hilfe für sich selbst, aber auch für Kinder, Lebenspartner oder Eltern, mit denen sie in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben. Damit sichert die AMS, eine Kooperation von Stadt Münster und Agentur für Arbeit, fast 20 000 Menschen Lebensunterhalt und Wohnung. Im Jahr summieren sich die Leistungen auf fast 100 Millionen Euro.

“Weil es sich um Steuergelder handelt, achten wir sorgfältig darauf, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden”, erklärt Teamleiterin Roß. Die Erfahrung zeige: Oftmals aus Unkenntnis kommen Leistungsempfänger ihren Pflichten nicht nach. “Vielen ist gar nicht klar, wer zur Bedarfgemeinschaft gehört und für wen sie Leistungen beziehen.” Häufig werde die Meldepflicht für alle erwerbsfähigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nicht beachtet. “Jeder, der zum Unterhalt beitragen kann, muss persönlich zu uns kommen und sich beraten lassen. Es reicht nicht, als Antragsteller die Personen nur zu benennen”, erläutert Roß.

Das sei nicht Schikane oder Abschreckung, sondern aus zwei Gründen notwendig. Zum einen gehe es darum, Missbräuche auszuschließen. Noch wichtiger aus Sicht der AMS ist der zweite Grund. “Wir wollen den Betroffenen berufliche Perspektiven aufzeigen, damit sie ihre Situation aus eigener Kraft verbessern können”, so Tanja Roß.

Zum Beispiel unterbreitet die AMS nicht nur dem Antrag stellenden Vater Arbeitsangebote, sondern auch der Tochter, die die Schule beendet hat und keinen Job oder Ausbildungsplatz findet, oder der auf 400-Euro-Basis arbeitenden Ehefrau mit Freiraum für eine zusätzliche Tätigkeit. Die Berater der Arbeitsgemeinschaft helfen zudem bei der Bewerbung oder ermöglichen eine berufliche Weiterbildung. Tanja Roß: “Hartz IV kann man nur durch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt überwinden. Dabei sind alle in der Bedarfsgemeinschaft gefordert.”

Quelle: Stadt Münster, Presse- und Informationsamt

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 2. Dezember 2008 um 8:01 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Immobilien suchen und anbieten bei ImmobilienScout24   


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  2 Kommentare / Fragen veroeffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



2 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von Welfenprinz am Dienstag, 2.12.2008.

Warum haben die Antragsteller denn wohl keine Kenntnis von ihren Rechten und Pflichten? Vielleicht weil sie von den Behörden so schelcht beraten und informiert
werden?
Desweiteren ist es wohl sinnlos, einem Schüler(in), der (die) die 12.Klasse eines Gymnasiums besucht um Abitur zu machen, einzuladen zwecks Arbeitsvermittlung, da doch wohl eine gute Ausbildung den meisten Schutz vor zukünftige Arbeitslosigkeit bietet. Meiner Tochter wurde trotz Vorlage einer Schulbescheinigung Arbeit angeboten.


2. ... Kommentar von Andy2 am Dienstag, 2.12.2008.

Ähm Arbeitsangebote ? Ich lese wohl nicht recht ? Seit der Wende habe ich und auch meine sogenannte Bedarfsgemeinschaft nicht ein eiziges Angebot bekommen ! Dann werde ich wohl nur dafür nach Münster ziehen müssen mit samt der Bedarfsgemeinschaft ! Obwohl es in den EGV´s so vereinbahrt ist das auch die AA die Pflicht hat mir Arbeitsangebote zu unterbreiten war es bisher nur meine Pflicht Arbeitsstellen nachzuweisen ! Die Arge bekommt keine Sanktion wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommt genau das sollte aber so sein ! Dann würde so manch ein sogenannter Berater ohne einen Cent nach Hause gehen ! Und von Beratung ist in unserer Region auch nichts zu spüren !! Man währe vielleicht besser Beraten die Denuzierungs und Verwaltungsbehörde einfach abzuschaffen denn die braucht kein Mensch ! Es könnten dadurch locker Milliarden eingespart werden aber die würden dann wohl auch bloß wieder an die Hardcorezocker Banken verteilt werden !
In diesem Sinne macht alle weiter so , lasst euch weiter Sanktionen verpassen und haltet schön die Füsse still ! Es kann ja nur schlimmer werden ! Wacht mal auf und geht mal wieder zur Demo !

Mfg. Andy2


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid