Hartz IV- Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft
Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 2. März 2007 (L 13 AS 24/06 ER)
Das “Zusammenleben” in § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II idF des Fortentwicklungsgesetzes erfordert nicht durch den Leistungsträger den Nachweis des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft im vergangenen Jahr.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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