Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Montag, der 21. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV und Abwrackprämie - Landessozialgericht verkennt zweckbestimmte Einnahmen

Bild: Sozialticker InformationHartz IV - Bezieher müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Sozialbezüge anrechnen lassen.

LSG Essen L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS

Das meint zumindest das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen und glaubt, dass dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung zufließen würden und damit die Lage des Hartz IV Empfängers so günstig beeinflussen könnte, dass daneben Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II nicht gerechtfertigt wären.

Na, dann hoffen wir mal, dass beim Gang zum übergeordneten Gericht endlich mal klar gestellt wird, dass - bei dieser Prämie nur in Verbindung mit einem Neu- oder Jahreswagenkauf es zur Auszahlung kommt und dem Umweltgedanken dient, jedoch nicht versoffen werden kann.

Sobald das Urteil vorliegt, berichten wir ausführlicher … denn derzeit besteht in den Gerichten und politischen Etagen wohl die begründete Angst, Hartz IV Bezieher könnten aus ihrem gesetzlich geschützten Vermögen - Fluchtautos kaufen, um das menschenverachtene Land mit erhobenen Hauptes zu verlassen und sich damit dem Arbeitszwang entziehen.

Zur Meldung:

Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende (”Hartz-IV”) müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines Hartz-IV-Empfängers aus Bochum entschieden. Der Hartz-IV-Empfänger war gegen die telefonische Auskunft der zuständigen ARGE, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht gezogen und unterlegen.

Nach Ansicht der Essener Richter stellt die Abwrackprämie Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 des zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) dar und ist deshalb bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II leistungsmindernd zu berücksichtigen. Insbesondere falle die Prämie nicht unter die Ausnahmevorschrift des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II (zweckbestimmte Einnahmen). Es sei schon nicht klar, ob die Abwrackprämie, wie es die Vorschrift verlange, nicht zumindest auch der Erfüllung grundlegender Be­darfe und damit demselben Zweck wie Leistun­gen nach dem SGB II diene. Jedenfalls beeinflusse die Gewährung der Umweltprämie die Lage ihres Empfängers so günstig im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären. Die Prämie verschaffe dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung für ein (wenn auch längerlebiges und höherwertiges) Verbrauchsgut und damit für den privaten Konsum. Dem dienten jedoch auch die Grundsicherungsleistungen.

Ebenso wenig sei die Umweltprämie als Ersatz für ein nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II als angemessenes Kraftfahrzeug geschütztes Vermögen anrechnungsfrei gestellt. Der Hilfeemp­fänger dürfe nur ein vorhandenes, angemessenes Kraftfahrzeug be­halten. Das schütze jedoch nicht alle mit der Anschaffung eines neuen Fahr­zeuges verbundenen Mittel vor einer Anrechnung.

Nach Ansicht des LSG NRW ist die Umweltprämie auch nicht mit der Eigenheimzulage zu vergleichen, die nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet wird. Denn an­ders als bei der Anschaffung eines PKW diene die Eigenheimzulage der langfristigen – in der Regel so gut wie lebenslangen – Absicherung des verfassungsrechtlich besonders geschützten Grundbedürfnisses des Wohnens. Damit widersprachen die Essener Richter einem entsprechenden Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg.

Auf eine Gleichbehandlung mit Empfängern der Abwrackprämie. die keine Hartz-IV-Bezieher seien, könne sich der Antragsteller nicht berufen, weil er erhebliche, fürsorgegleiche Leistun­gen beziehe. Bereits dafür habe die Allgemeinheit über die Entrichtung von Steuern aufzu­kommen.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemeldung LSG NRW - LSG Essen, Beschlüsse vom 3.7.2009 – Az. L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS - Vorinstanz SG Dortmund, S 28 AS 131/09 ER

… zu Deutsch, als Mensch 3. Klasse, hast du eben kein Recht mehr auf Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz einzufordern und der Umweltgedanke als Zweckbestimmtheit … wird mal schnell zum Missbrauch der Prämie für Feten, Partys und Schampus - erklärt.

Der bittere Beigeschmack, welcher sich dabei aufmacht ist, dass für solche Entscheidungen auch Steuergelder verwendet werden und die Nähe ist dabei unverkennbar. Ähnlich wie der Sozialticker, sieht es auch der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch. Dieser bewertet auch die Abwrackprämie als zweckbestimmte Einnahme, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen sei. Bleibt also zu hoffen, dass die Mühlen einmalig schneller mahlen, als die Prämie entsprechend vorbei ist.

Startseite - Veröffentlicht am: 15. Juli 2009 um 12:52 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen





  4 Kommentare / Fragen veröffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



4 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von EnnX am Mittwoch, 15.7.2009.

Liebe Leute, wacht auf!

Man kann nicht einerseits Hartz-IV beziehen mit dem Argument, man sei einkommenslos, und anderseits, weil man nicht anzurechnendes Schonvermögen hat, darauf beharren, daß einem der Staat aufs ALG-II anrechnungsfrei auch noch die Abwrackprämie gibt für den Kauf eines Neukleinwagens.

Denkt denn niemand darüber nach, welchen öffentlichen Eindruck sowas hinterlässt - unabhängig davon, daß es dafür keinerlei sozialrechtliche Rechtfertigung gibt?

Und auch mal davon abgesehen, daß es angesichts der schlechten Zeiten, in denen wir leben, einfach nur töricht ist, sich aus eigentlich wohl zu bewahrendem Schonvermögen einen Neuwagen kaufen zu wollen.

Bleibt auf dem Teppich.

Ich bin auch langzeiterwerbslos, und fahre nur Altautos, weil sie billig sind, und repariere selbst. Wenn man/frau es selbst nicht kann, muß eben jemand gefunden werden, der/die die Karre reparieren kann, wenns nötig ist. Und die nötigen Reparaturen bezahle ich aus meinem Schonvermögen, denn für solche Notfälle isses da. Und wenn sich ne Reparatur nicht mehr lohnt, und ich keine Kohle für eine andere Karre habe, gibts eben keine.

Nun kommen jene an, die sagen, ja, ich hab ja weiter weg nen 1.-Euro-Job oder ein Praktikum oder eine Niedriglohnstelle, und brauche dafür das Auto und damit es wenig an Unterhalt kostet, solls ein neues sein.

Da antworte ich: fangt mal an, zu rechnen. Ich mache keine Sklavenarbeit, und schaffe mir dafür auch kein Auto an, geschweige denn, daß ich zu der Sklavenarbeit hinfahren würde. Entweder Arbeit zu regulärem Lohn, oder gar keine. Bei allem anderen zahlt Mensch nur drauf, also lohnt sich sowas nicht.

Denn von dem 1.-Euro-Job, dem Praktikum oder dem Niedriglohnjob kriegt niemand eine regulär bezahlte Arbeit, also kann man/frau so einen Schiet auch gleich bleiben lassen.

Dann gibts Probleme mit der ARGE? Ok, dann kämpft dagegen an und wehrt Euch. Mich jedenfalls vermittelt die ARGE weder in 1.-Euro-Jobs, noch in Praktika und ganz sicher nicht in einen Niedriglohnjob. Das haben sie, was meine Person angeht, mittlerweile begriffen - und die Sozialleistung krieg ich ungekürzt trotzdem.

Es gibt da so einen Satz: “Glückliche Sklaven sind die Feinde der Freiheit!”

Darüber solltet Ihr nachdenken, bevor Ihr für die Fahrt zur Sklavenarbeit aus Eurem Schonvermögen einen Neukleinwagen anschafft.

Mit leisem Kopfschütteln,
Euer Norman


2. ... Kommentar von Emanuel Immerda am Mittwoch, 15.7.2009.

Liebe Leute, lasst Euch nicht entmündigen!

Es ist Euer Leben und Ihr wisst selbst am besten, was Ihr für Euer Leben braucht!

Nach Meinung der meisten Menschen seid Ihr Abschaum - und gerade deshalb sollte Euch die Meinung der meisten Menschen scheiß egal sein. Na klar, man kann sich immer nach unten orientieren. Aber dann darf man sich nicht wundern, wenn man auch genau dort landet und bleibt. Nicht jeder Mensch taugt zum Lebenskünstler, der sich auf ewig durchfüttern lassen kann!

In Deutschland gibt mehr als 700.000 MILLIONÄRE! Einige davon sind sogar Milliardäre = TAUSENDFACHE Millionäre!

Also, bleibt auf dem Teppich! Lasst Euch nicht darunterkehren!


3. ... Kommentar von Peval47 am Donnerstag, 16.7.2009.

An ENNX,

Dein Beitrag ist Hundertprozent Klasse,LEIDER aber hast du es ein bischen dumm rübergebracht,und wirst damit sehr vielen gegen den Kopf stossen.

Nicht alle werden es so verstehen wie ich ,und wie du es meinst.


4. ... Kommentar von alex am Donnerstag, 16.7.2009.

Hallo EnnX,

ich selbst besitze kein Auto, sondern fahre mit dem Fahrrad oder Bus zur Arbeit. Ich habe trotzdem keine Lust, dass meine Steuern an Menschen gehen, die schon genug verdienen und überhaupt keine Abwackprämie benötigen. Denn wie du schon richtig argumentiert hast, kann sich ein Alg II Empfänger von seinem Schonvermögen wenn nur mit Ach und Krach einen Neuwagen leisten. Die Abwrackprämie wird in Deutschland also in der Masse von der Mittelschicht bis zur höheren Einkommensschicht genutzt.

Dabei wären es doch gerade die sog. Aufstocker, die oft lange Arbeitswege in Kauf nehmen und auch oft auf ein Auto angewiesen sind, die davon am meisten profitieren würden. Und es gibt Kleinwagen im unteren Preissegment, die sich auch ein Aufstocker leisten könnte.

Dein Tipp mit dem alten Auto in allen Ehren - aber du wirst dich wundern, denn er ist zur kurz gedacht, da die Abwrackprämie ab nächstes Jahr mit Sicherheit mit saftigen Aufschlägen auf die KFZ-Steuer auf Altautos wieder reingeholt werden wird. Und du weisst, mit welcher Begründung: die Autobesitzer hätten sich ja ein neues Auto holen können. Und spätestens dann sind die Altautobesitzer mit niedrigem Einkommen doppelt bestraft, und die Neuautobesitzer mit höherem Einkommen doppelt belohnt.


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
728x90,wording,DE,0124,d,5,1001.gif

 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.