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Hartz IV - Umzugskosten sind bei auswärtiger Arbeitsaufnahme zu übernehmen

Die Umzugskosten müssen übernommen werden, wenn der Umzug in Zusammenhang mit dem Arbeitserwerb steht. Zu den Umzugskosten gehörten neben den eigentlichen Transportkosten auch Fahrkosten der Familienmitglieder und ggf. doppelte Mietzahlungen (Überschneidungskosten).

SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.01.2006, Az. S 48 AS 19/06 ER

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: Donnerstag, 29. Juni 2006 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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