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Hartz IV: ARGE Teltow-Fläming kürzt jungem Mann den SGB II Regelsatz auf Null Euro

Der 24jährige Kevin F. aus Jüterbog staunte nicht schlecht als er Post von der ARGE Teltow-Fläming bekam. Mit Schreiben vom 11.03.08 wurde ihm mitgeteilt dass seine Regelleistung von 347,- EURO auf 0,00 EURO gekürzt wurde.Als Begründung wurde angeführt dass er, der am 31.01.2008 anberaumten Schulungsmaßnahme unentschuldigt ferngeblieben sei. Tatsache ist, dass Kevin F. am 30.01.08 beim zuständigen Call-Center anrief und mitteilte das er an der Schulungsmaßnahme nicht teilnehmen könne weil ihm das Fahrgeld fehle.Quelle: Tacheles

Hinweis:

Hiergegen sollte sofort Widerspruch eingelegt werden und gleichzeitig beim Sozialgericht die Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Kürzung der Regelleistung beantragt werden ( § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes ). Die angefochtenene Verwaltungsentscheidung ist auf die erforderliche Ermessensausübung zu überprüfen . Denn Gemäß § 31 Abs. 6 Satz 2 SGB II kann der Träger bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die, wie vorliegend, das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Absenkung und den Wegfall der Regelleistung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auf sechs Wochen verkürzen.

Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (Rixen in Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 2. Auflage 2008, § 31 Rn. 57). Diese erfordert eine Berücksichtigung und gegebenfalls eine Abwägung der Umstände des Einzelfalls. Vor dem Hintergrund der einschneidenden Sanktionen nach Absatz 5 für junge Hilfebedürftige müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen für den jungen Hilfebedürftigen (und seine Familie) sorgfältig geprüft werden (Sonnhoff in jurisPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, § 31 Rn. 252). Desweiteren sollte der Hilfebedürftige auf die verfassungsrechtlichen Bedenken zu Beschränkung und Wegfall des Alg II bei jungen Hilfebedürftigen (siehe auch die beachtliche Kritik von Berlit in LPK-SGB II 2. Aufl 2007 § 31 Rn 17 ff, 128, 135 ) hinweisen.

Der Betroffene sollte sofort beim zuständigen Leistungsträger ergänzende Sachleistungen bzw. geldwerte Leistungen in Gestalt von Wertgutscheinen beantragen ( (gem. § 31 Abs. 5 Satz 6 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 6 SGB II).

Bei drohender Wohnungslosigkeit kann der Leistungsträger mit einer Verkürzung des Sanktionszeitraumes gegensteuern.

Nachtrag: Inzwischen ist dem Sozialticker bekannt geworden ( Urteil liegt vor - S 33 AS 1163/08 ER ), dass die ARGE die Zahlung wieder aufgenommen hat und die schier unglaubliche Lage der Existenzbedrohung per Beschluss abgemildert wurde. Einen Dank an den schnell handelnden Richter, welcher die rechtswidrige Lage erkannt und per EA abgewendet hat.

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  9 Kommentare / Fragen veroeffentlicht


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9 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... geschrieben von Alexander am Sonntag, 23.3.2008.

Der Arge empfehle ich den Aufsatz “menschlich”. Von Gerd Flegelskamp.

http://www.flegel-g.de/menschlich.html


2. ... geschrieben von Michael M. am Montag, 24.3.2008.

Hallo
Ich bedanke mich für den hilfreichen Tip.
Am Mittwoch werden wir den jungen Mann nochmal begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Michael M.


3. ... geschrieben von Lusjena am Montag, 24.3.2008.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung , ich möchte noch daruf verweisen, sollte der Antragsgegner im erlassenen Bescheid kein Ermessen ausgeübt haben, ist dieser Bescheid von Anfang an rechtswidrig und ist aufzuheben, dieser Fehler könnte vom Antragsgegner auch nicht im Widerspruchsverfahren geheilt werden ( § 41 SGB X ), denn es handelt sich hierbei um einen schweren Formfehler .


4. ... geschrieben von Erich am Montag, 24.3.2008.

Für eigenmächtiges verhalten von Argenmitarbeitern müßte man doch Strafanzeige stellen können,oder liege ich da falsch???


5. ... geschrieben von Steinbock am Montag, 24.3.2008.

Ein ähnlich gelagerter Fall liegt uns aus der ARGE Leipzig vor, wo ein Hilfebedürftiger auch über den Anzeigeweg versucht hat, die Staatsanwaltschaft zur Tätigkeit zu bewegen und die Ermittlungen aufzunehmen.
_________________

Zitat: “Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Untersuchung ab, da das SGB die bundesdeutschen Gesetze bräche – was schon ein Skandal ist – als Antwort auf meine Berufung erhielt ich von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Mitteilung, dass die Generalstaatsanwaltschaft diese Meinung teile.”
_________________

So, und nun können Sie sich einen Einblick machen, welcher Erfolg dahinter steckt.


6. ... geschrieben von Erich am Montag, 24.3.2008.

Danke für die Antwort!! Einigkeit und Recht und Freiheit scheint für das Volk keine Gültigkeit zu haben.Es ist traurig und wahr.


7. ... geschrieben von Lusjena am Montag, 24.3.2008.

Als Außenstehende können wir natürlich so einen Fall nur allgemein sehen , auf jeden Fall wäre zu prüfen, ob der Leistungsträger seinen Pflichten nachgekommen ist, bei Unterlassen oder nicht sachgerechter Ausführung könnte unterlassene Hilfeleistung zusätzlich einklagbar sein .

Nicht nur Hartz IV Empfänger haben Pflichten, sondern auch die Mitarbeiter der Argen .§ 14 Satz 1 SGB II betont, dass die Träger der Leistungen nach dem SGB II erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit unterstützen. Hierfür soll die Agentur für Arbeit einen persönlichen Ansprechpartner (Fallmanager) für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft Lebenden benennen (§ 14 Satz 2 SGB II).

Wichtigste Aufgabe ist es jetzt, zu prüfen, in wie weit die Sanktion gerechtfertigt war , Sachleistungen oder Wertgutscheine sollten schon morgen beim Leistungsträger beantragt werden .

Um den Fall zu beschleunigen, empfehle ich Kontakt mit der BA in Nürnberg aufzunehmen , dort ist der Fall nochmals vorzutragen.
http://www.arbeitsagentur.de/n.....ntakt.html


8. ... geschrieben von Steinbock am Freitag, 25.4.2008.

Nachtrag:

Inzwischen ist dem Sozialticker bekannt geworden ( Urteil liegt vor - S 33 AS 1163/08 ER ), dass die ARGE die Zahlung wieder aufgenommen hat und die schier unglaubliche Lage der Existenzbedrohung per Beschluss abgemildert wurde. Einen Dank an den schnell handelnden Richter, welcher die Lage erkannt und per EA abgewendet hat.


9. ... geschrieben von Lusjena am Freitag, 25.4.2008.

Ist ja mal was positives und erfreut mich, danke an den zuständigen Richter .


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