Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Montag, der 21. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV Sanktionsparagraf auch vom Bundessozialgericht angezählt

Hartz4-Plattform fühlt sich bestätigt: Existenz-Entzug aus § 31 SGB II nicht mehr möglich Bild: Hartz IV Plattform

„Mit der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar auch den Hartz IV-Sanktionsparagrafen 31 gekippt hat, erklärt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin nach der Kasseler Urteilsverkündung gegenüber dem Sozialticker.”

„Der Hinweis der Richter während der Verhandlung, dass sie „nicht zu prüfen gehabt“ hätten, „ob die Sanktion verfassungswidrig“ sei, ist ein an Deutlichkeit nicht zu überbietender Wink mit dem Zaunpfahl an alle Verwaltungen und Sozialgerichte.“ Die Presseerklärung und bei Veröffentlichung das Urteil stehen auf: www.hartz 4 - plattform.de.

Die Richter begründeten folgendermaßen: Zwar habe die Klägerin ihre Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung verletzt, indem sie einen 1€-Job vorzeitig abbrach. Dennoch gaben ihr die Richter recht, und wiesen die Sanktionen – in diesem Falle 100 % des Regelsatzes – als unrechtmäßig zurück. Sie wiesen die pauschale Standard- Rechtsmittelbelehrung als unrechtmäßig zurück. Die sei nicht ausreichend gewesen, um die Klägerin über die Rechtsfolgen zu belehren. Dazu bedürfe es - nach der heutigen Presseerklärung des Bundessozialgerichts – „strenger Anforderungen an den Inhalt der Rechtsfolgenbelehrung“, die dem individuellen Einzelfall angepasst und „konkret, verständlich, richtig und vollständig sein“ müsse.

Dies sei, nach dem Urteil der Bundessozialrichter, vor allem „deshalb geboten weil es sich bei der Herabsetzung der Grundsicherungsleistungen, wie aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 3/09, 4/09) hervorgeht, um einen schwerwiegenden Eingriff handelt.“

Und weiter heißt es in der Presseerklärung des Bundessozialgerichts mit deutlichem Hinweis auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil:

„Da der Absenkungsbescheid schon wegen der unzulänglichen Rechtsfolgenbelehrung aufzuheben war, war nicht darüber zu entscheiden, ob die im Bescheid angeordnete völlige Streichung der Regelleistung für einen Zeitraum von drei Monaten zulässig war.“

„Wir wiederholen deshalb unsere Schlussfolgerung,“ stellt Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker fest, „dass sich seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar und der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts niemand mehr existenzgefährdende Leistungskürzungen aus dem § 31 SGB II gefallen lassen muss. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass hier auch rückwirkende Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Hartz4-Plattform wird prüfen lassen, wie sich Betroffene bezüglich Überprüfungsanträgen und Einstweilige Anordnungen - also Eilverfahren vor den Sozialgerichten – verhalten sollten und in Kürze im Detail darüber informieren.“

Quelle: Presse Brigitte Vallenthin - Hartz4-Plattform keine Armut! - kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!

Startseite - Veröffentlicht am: 18. Februar 2010 um 12:21 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen





  6 Kommentare / Fragen veröffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



6 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von Turrican4D am Donnerstag, 18.2.2010.

Hoffentlich schämt sich nun die für die Sanktion verantwortliche Mitarbeiterin in Grund und Boden!

Im Übrigen sollte sich übrigens auch Markus Lanz dafür schämen, dass er es in seiner Sendung vor zwei Wochen zuließ, dass einer seiner Gäste wahrheitswidrig behauptete, in Deutschland gäbe es keine 100%-Sanktionen… baer das nur mal am Rande.


2. ... Kommentar von Solidar am Freitag, 19.2.2010.

Die ArgenMItarbeiter die für Sanktionen sind,fühlen sich im RECHT!!
Sanktionen gab es leider schon in der Sozialhilfe,wenn man sich dort nicht ab und an meldete,gabs kein Geld mehr.

Wenn die Sanktionen abgeschafft werden sollten,dann hätte HARTZ4 doch noch etwas gutes gebracht,wenn auch nur wenig!


3. ... Kommentar von Korbacherjunge am Freitag, 19.2.2010.

In der ARGE - Korbach kenn man das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.2.2010 auch schon und setzt es auch um, in einen änlichen Fall hat die ARGE ihren Bescheid zurückgenommen und zahlt die volle Regelleistung weiter.


4. ... Kommentar von Turrican4D am Samstag, 20.2.2010.

Herr Alt, Herr Westerwelle und Herr Pinkwart haben es aber noch immer nicht gerafft und forderten noch gestern in den tagesthemen striktere Sanktionen.

Ich bin mittlerweile jeden Tag seit dem Urteil stinksauer, weil einem die täglich auftauchenden Meldungen zeigen, dass niemand aus unserer Regierungskoalition auch nur im Entferntesten Respekt vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zeigt!


5. ... Kommentar von Michael am Mittwoch, 20.4.2011.

Wenn wir doch nur schon das bedingungslose Grundeinkommen bundesweit eingeführt hätten, dann wären alle diese gehirnamputierten Diskussionen über wer leben darf und wer nicht und wer darüber entscheiden darf und wer nicht sowas von überflüssig.
Es befinden sich so viele geistesgestörte Kinder in der Bundesregierung, die gehören dringend in psychotherapeutische Behandlung. Anders kann ich es nicht mehr ausdrücken.


6. ... Kommentar von Free_Speech am Freitag, 20.4.2012.

„Der Hinweis der Richter während der Verhandlung, dass sie „nicht zu prüfen gehabt“ hätten, „ob die Sanktion verfassungswidrig“ sei, ist ein an Deutlichkeit nicht zu überbietender Wink mit dem Zaunpfahl an alle Verwaltungen und Sozialgerichte.“
Hä?
Steh ich auf dem Schlauch?
Also wenn X gegen EGV klagt, ist die Aussage “nicht zu prüfen gehabt” doch verständlich.
Sie hätten auch keine Fensterfarbe zu prüfen gehabt…
“Dies sei, nach dem Urteil der Bundessozialrichter, vor allem „deshalb geboten weil es sich bei der Herabsetzung der Grundsicherungsleistungen, wie aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 3/09, 4/09) hervorgeht, um einen schwerwiegenden Eingriff handelt.“
Es heißt aber nicht, deshalb geboten, weil es sich um einen unzulässigen Eingriff handelt…
Ich denke vielmehr, dass sich das BSG nur geschickt aus der Affäre gezogen hat.
Da müsste einer mal nicht gegen EGV usw. sondern direkt gegen die Sanktion klagen, und dann wäre meines Erachtens der Ausgang doch höchst ungewiß…


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
728x90,wording,DE,0124,d,5,1001.gif

 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.