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Hartz IV-Sanktion wegen Verweigerung einer Beihilfe zur Straftat

Hartz4-Plattform registriert drastische Willkür-Steigerung von Leistungskürzungen

Hartz-IV Forum„Leider ist es kein Einzelfall, dass – wie in dem uns jüngst bekannt gewordenen Hamburger Beispiel – die Hartz IV-Sanktions-Willkür inzwischen sämtliche Grenzen des Grundrechtsschutzes von Menschenwürde in verfassungs-, rechts- und sittenwidriger Weise sprengt,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin angesichts dramatischer Steigerung der bei der Bürgerinitiative aus allen Teilen der Republik gemeldeten Hartz IV-Schikanen fest. „Wenn wir beispielsweise von dieser Familie mit zwei kleinen Kindern erfahren, dass beide Eltern gegen Recht und Gesetz Leistungskürzungen erhalten, so kann man auch beim Sozialministerium von der Leyen nur noch von einer ebenso entfesselten Gier und Sparwut an den Ärmsten sprechen, wie sie gerade Millionen Menschen weltweit auf die Straße treibt angesichts der entfesselten Gier und des Kostendrucks auf den Finanzmärkten.“

In dem aktuellsten der Hartz4-PLattform vorliegenden Fall kommen derart viel Gesetzesverstöße zusammen mit verweigerten Integrations-Bemühen vor, wie man sie beispielsweise in einem Roman über die deutsche Sozialpolitik als unvorstellbar bezeichnen würde.

Es geht um eine Familie mit polnischen Wurzeln – ein Ehepaar mit zwei Kindern im wichtigen Entwicklungsalter von 5 und 9 Jahren.

Der Mutter – deren deutsche Sprachkenntnisse noch nicht den Anforderungen im Berufsleben genügen - wird die beantragte Fortsetzung ihres Integrationskurses mit dem Ziel des Abschlusses vom Hamburger Jobcenter verweigert. Sie hatte den Integrationskurs – an dem sie regelmäßig teilgenommen hatte – wegen einer Erkrankung unterbrechen müssen. Trotz wiederholter Bitte, diesen Kurs abschließen und damit gute berufliche Chancen erlangen zu können, sollte sie u.a. zu einem Verkaufsjob im Einzelhandel verpflichtet werden. Ihren Einwand, dass sie diese Arbeit zwar gerne ausüben würde, dafür aber zunächst die notwendigen ausreichende Sprachkenntnisse erlangen wolle, findet bei der Hartz IV-Verwaltung kein Gehör. Trotz entsprechend begründeten Widerspruchs erhält sie eine 30%-Sanktions-Kürzung. Erst als ihr wenig später auch noch die Ankündigung für eine zusätzliche Kürzung um 60% ins Haus flattert und die Hartz4-Plattform sie bei einer Eilklage vor dem Sozialgericht unterstützt, knickt die Behörde ein. Plötzlich klappt es doch mit der Fortsetzung des Integrationskurses.

Statt dem Vater - der über beste deutsche Sprachkenntnisse verfügt - den beantragten Bildungsgutschein zum Bürokaufmann zu gewähren, steckt das Jobcenter Hamburg ihn wieder und wieder in sinnlose Maßnahmen, wo er stundenlang am Computer auf Jobsuche gehen und zum mindestens 100.sten Mal üben soll, wie man eine Bewerbung schreibt. Schließlich landet er in einer Maßnahme, bei der er feststellt, vermutlich mit nicht lizenzierter, raubkopierter Software arbeiten zu sollen. Diese Annahme legte nicht nur sein technisches Know-how nahe sondern auch eine CD sowie Arbeitsanleitung zum Umgehen einer Software-Sperre, die den Kursteilnehmern ausgehändigt wurde. Dieses Vorgehen lehnt er mit dem Hinweis ab, dass er sich bei Fortsetzung der geforderten Tätigkeit der Verletzung des Urheberrechts sowie der Beihilfe zu einer Straftat schuldig mache. Als er in dem Zusammenhang das Gespräch mit seinem Vorgesetzten sucht, findet seine Vermutung auch Bestätigung durch den sinngemäßen Hinweis, eine Lizenz für 9 vorhandene Rechner gäbe es nicht. Er bleibt unter Beachtung seiner urheberrechtlichen und strafrechtlichen Pflichten diesem Arbeitsplatz fern, um nach einer bewilligten Urlaubsunterbrechung – wie mit dem Maßnahmenträger vereinbart – danach eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Statt der vom Arbeitgeber angekündigten näheren Informationen zum neuen Job, findet er am letzten Urlaubstag jedoch eine Kündigung in seinem Briefkasten. Die wird mit angeblich unerlaubtem Fernbleiben aus der Maßnahme begründet.

Das inzwischen angerufene Sozialgericht scheint ebenfalls – bislang zumindest – wenig Verständnis dafür zu zeigen, wie schwer die Leistungskürzungen bei beiden Eltern die ganze Familie belasten – und insbesondere bei den unmittelbar mit betroffenen Kindern großen Schaden verursachen. Die Eltern wurden bislang getrennt voneinander durch die Instanzen gewunken und mit dem Scheitern an der sogenannten 750-€-Streitwertgrenze erbarmungslos nach Hause geschickt.

„Bleibt nur zu hoffen, dass wenigstens die Kammer des Hamburger Sozialgerichts, die jetzt für die Eilklage des Vaters zuständig ist, endlich die Notlage der Familie erkennt und nicht erneut den Artikel 1 des Grundgesetzes und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts links liegen lässt, in denen ausdrücklich die „Schutzpflicht“ der Sozialgerichte in Eilverfahren gegenüber individuellen Schicksalen von den Verfassungsrichtern angemahnt wird,“ hofft Brigitte Vallenthin, „und darüber hinaus endlich einmal dem Antrag der Klage Folge leistet, den Rechtsstreit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Frage der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit von Hartz IV-Sanktionen zur Prüfung vorlegt.“

Quelle: Brigitte Vallenthin - Presse Hartz4-Plattform -keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Startseite - Veröffentlicht am: 19. Oktober 2011 um 17:39 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  11 Kommentare / Fragen veröffentlicht


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11 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Axel Wartburg am Mittwoch, 19.10.2011.

Ich danke jeder und jedem, der, bzw. die, sich für die Durchsetzung der Grundrechte einsetzt!

Herzliche Grüße


2. ... Kommentar von Hans am Mittwoch, 19.10.2011.

Dieser Staat hat sich zu einem Schweinestaat der Reichen entwickelt. Passt auf, es wird alles noch viel Schlimmer kommen! Die werden uns auch noch das letzte Hemd (das bekanntlich keine Taschen hat) ausziehen! HARTZ IV MUSS WEG ! Wählt DIE LINKE sonst ändert sich nie etwas. Mich wundert es immer wieder das diese sogenannten Volksparteien bei den Wahlen immer noch so viele Stimmen bekommen obwohl es mit diesem Land Bergab geht. Der Sozialstaat wird abgeschafft aber für Bankenrettungen und Spekulanten ist immer Geld da und das von JETZT auf GLEICH! Wenn ich schon diese verlogenen Fratzen im TV sehe wird mir ÜBEL. Die Regierung soll der Vertreter des Volkes sein, aber vertreten die uns wirklich noch oder witschaften die nur noch in ihre eigenen Taschen damit das Bankkonto immer fetter wird? Liebe Regierung, ihr solltet euch echt was schämen, um es mal harmlos auszudrücken! ES REICHT !!!


3. ... Kommentar von Anno am Mittwoch, 19.10.2011.

@Hans
Ich kann Ihnen sagen, warum die großen Volksparteien bei den Wahlen immer noch so viele Stimmen bekommen, weil “nur” ca. 10% der Bevölkerung Hartz4 beziehen und 90% eben nicht. Und die meisten der 90% denken nicht daran oder wollen nicht daran denken, dass sie vielleicht auch bald von Hartz4 leben müssen.
Tja, so ist der Mensch; hauptsache einem selbst geht es noch ganz gut; was interessieren einem dann die anderen!? Ich denke da nicht so; aber da bin ich eine Ausnahme.


4. ... Kommentar von landbewohner am Donnerstag, 20.10.2011.

die noch-nicht-hartz-bezieher sind leider immer noch so dumm, daß sie glauben, die “eliten” würden sie in ruhe leben lassen, obwohl der neofaschismus zb in griechenland oder lybien seine fratze unverhüllt zeigt.
und gegen dummheit ist nun einmal kein kraut gewachsen …


5. ... Kommentar von Dubudub am Donnerstag, 20.10.2011.

Ich gehe in keine Maßnahme, mache keinen 1-Euro job oder sonst einen Schmarn den mir das Jobcenter andrehen will! Ich wüsste was mir helfen würde z.B. welche Fortbildungen usw. aber alles was tatsächlich einen nutzen hätte für mich, wird grundsätzlich abgelehnt. Entweder mit der Begründung es sei zu teuer, zu lange oder ich müsste mich erst in einer “maßnahme” beweisen dass ich geeignet bin was zu lernen.

Also, wie mache ich das? Nun, ich wurde zu einem 1-Euro job geschickt. Bin dort auch hingegangen. Mir wurde der Job erklärt und ein Vertag zu unterschrift vorgelegt. Natürlich, hab ich mir diesen vor Ort erst einmal gründlich durchgelesen.

1. Laut Vertrag hätte ich kosten gehabt, z.B. für Arbeitskleidung (dann hätte ich zusammen mit den Fahrkosten komplett umsonst gearbeitet oder wäre vielleicht sogar ins Minus gekommen).
2. Darin war sowas wie eine Stillschweigevereinbarung
3. Ich hätte auch einem umfassenden Profilierung, Kategorisierung und Überwachung zustimmen müssen.

Habe also das Vertragspapier in meine Tasche geschoben und angeboten, den Vertrag zu ändern da ich in dieser Form nicht zustimmen kann.

In etwa so:
Er: was wollen sie den geändert haben?
Ich: Unter anderem das mit der Arbeitskleidung. HartzIV bzw. das Geld vom 1 Euro Job lässt das nicht zu.
Er: Sie werden keine Arbeitskleidung brauchen, also werden keine Kosten anfallen die sie bezahlen müssen.
Ich: Gut, dann können wir also die Passage darüber streichen.
Er: Nein, das geht nicht.
Ich: Warum, wenn es nicht gilt brauchen wir es nicht im Vertrag haben.
Er: …. Was sagen sie da?! Man kann Verträge nicht ändern!
Ich: Natürlich kann man das.
Er: Das ist wie beim Handy kauf, da kann man auch nicht einfach was streichen!
Ich: Ist schwierig, klar. Allerdings muss ich einen Handyvertrag nicht unterschreiben wenn ich nicht damit einverstanden bin.
Er: Wenn sie hier nicht unterschreiben muss ich das dem Jobcenter melden das sie den Job abgeleht haben. Die werden sie dann Sanktionieren, nicht wahr?!
Ich: Nun, wenn man mich sanktioniert, dann stelle ich Strafanzeige wegen Nötigung.
Er: Sie meinen Widerspruch, da stellt man Widersprüche.
Ich: Nein, das Stichwort lautet Vertragsfreiheit. Jemanden zu zwingen einen Vertrag dem man nicht zustimmt zu unterschreiben ist eine Straftat.
Er: …dann geben sie mir den Vertrag wieder!
Ich: Nein, abgeleht.

Natürlich habe ich keine Sanktion bekommen. Ok, hätte ich diesen üblen Vertrag nicht mitgenommen, hätten die vielleicht sagen können ich wäre nicht erschienen oder so, was blöd gewesen wäre. Der andere Grund warum ich den Vertrag mitgenommen habe, abgesehen als Beweis wenn nötig, war dass ich gelesen habe dass ich in der Regel keine Kopie bekomme bei solchen Leuten. Also einen Vertrag behalten die, einer geht ans Jobcenter und man selbst steht schön blöd da.

Musste ich mal so sagen, weil wie oben beschrieben 100te Male zum Bewerbertraining zu gehen ist schon recht blöde finde ich. Spätestens beim zweiten mal legt man da, dass man schon eines gehabt hätte… Sache erledigt da unnötig, nicht angemessen und unbegründet. Zudem sollte man mal einen Blick darauf werfen ob diese “Maßnahmen” wirklich einen um Bildungsauftrag verarbeiten zu können qualifiziert sind. Die letzte Stelle hatte bei mir nur ein Zertifikat dass es als europäisches Dienstleidungsunternehmen qualifiziert, von Bildung keine rede… Sache erledigt.

Hoffe das hat wem geholfen. Gruß von mir.


6. ... Kommentar von Lockez am Donnerstag, 20.10.2011.

Unsere sogenannten Volksparteien (asoziale SPD, antichristliche CDU, nichtsnutzige FDP und die dunkelGrünen) sind doch total ferngelenkt von den Bilderbergbratzen und deren Bankster !
Und diesen derzeitigen Zustand in unsere BRD-GmbH haben wir doch Birne zu verdanken !
Seit er Kanzler wurde kam auch die Arbeitslosigkeit, ich selbst war damals davon betroffen als die Bundesbahn innerhalb von einem Jahr 250.000 Bedienstete entlassen hat. Arbeiter und Angestellte, Beamte wurden in die Pension geschickt.
Bei der Post war es genauso, eigentlich alles was seit dem privatisiert worden ist.


7. ... Kommentar von Taram am Donnerstag, 20.10.2011.

Wurde denn auch eine Anzeige gegen den Träger wegen der Lizenzen gemacht?


8. ... Kommentar von Steinbock am Donnerstag, 20.10.2011.

Problemlösung


9. ... Kommentar von Hartmut Holz am Donnerstag, 20.10.2011.

Mit der Einführung von Hartz IV, durch damalige rot-grüne Bundesregierung, unter Leitung des Genossen der Bosse Schröder, ist leider alles möglich geworden.

Das ist schon ein starkes Stück, dass das Jobcenter den Mann zur Mithilfe einer Straftat auffordert und ihn dann sanktioniert, als der Betroffene der “Arbeit” dann fernbleibt.

Da hat aber auch die Arbeitsbehörde die Pflicht solche Arbeitsgelegenheiten zu durchleuchten und zu prüfen, ob diese dann auch seriös sind.

Ich selbst hatte, von der damaligen ARGE, auch einmal ein Stellenangebot, in der Pflege bekommen, dass sich dann als Betrug herausstellte. Erst durch meine private Recherche bin darauf gekommen, dass der angebliche Pflegedienst gar nicht existierte. Auch bin ich dann in Breslau gelandet und sollte da die Bewerbung hinschicken.

Natürlich habe ich dann dieses, per Telefon, der damaligen Vermittlerin mitgeteilt. Es danach dann nichts mehr, denn sie zeigte Verständnis. Auch gab es keine Sanktionen.

Und auch bei Herrn Escher, im MDR, gab es schon, zu diesem Thema, mehrere Fälle. Uch auch da wurde angemahnt, dass die Arbeitsverwaltung
die Arbeitsgelegenheiten, auf ihre Echtheit, zu prüften hat. Denn bei Betrügern muss man sich auch nicht bewerben.


10. ... Kommentar von Brigitte Vallenthin am Freitag, 21.10.2011.

@ Steinbock

Ist geschehen.

Brigitte Vallenthin
hartz4-plattform.de


11. ... Kommentar von Gudrun Potter am Sonntag, 23.10.2011.

Hallo,
ich habe 2004 meine Arbeit (Buchhaltung) aufgeben, da mein Vater zum Pflegefall wurde und meine Mutter die damals auch schon krank war, die Pflege nicht allein übernehmen konnte. Dadurch bin ich in Hartz IV gerutscht. Mein Vater ist im August 2009 verstorben. Trotz aller Bemühungen habe ich bis März 2011 keine Arbeit gefunden. Im März habe ich durch Zufall einen 400 €-Job ergattert, nach 6 Monaten wurde mir allerdings aus finanziellen Gründen gekündigt.
Nun hat das Jobcenter Friedberg ein Angebot der Firma R**** erhalten. R**** will Hartz IV-Bezieher mit kfm. Hintergrund zu Lohn- und Gehaltsbuchhaltern in Frankfurt/M. ausbilden.
Davon mal abgesehen, dass dies der einzige Bereich ist, der mir so gar nicht liegt, kann ich meine Mutter, die mittlerweile kurz vor der Pflegestufe 2 steht, nicht den ganzen Tag allein lassen, da sie unter anderem unter Gleichgewichtsstörungen leidet und sie dadurch auch ab und zu hinfällt. Desweiteren braucht sie nachts meine Hilfe beim Toilettengang, selbst bei einem Toilettenstuhl wäre sie nachts auf meine Hilfe angewiesen, da sie durch das lange Liegen teilweise benommen ist. Eine Teilzeitstelle würde allerdings nichts im Wege stehen.
Meine Frage ist nun, kann mich meine Fallmanagerin dazu zwingen, diesen Vollzeitkurs, bei dem ich 11-12 Stunden von zu Hause entfernt bin, zu absolvieren, zudem es sich bei R**** um einen ehemaligen Arbeitgeber von mir handelt?
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Potter


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